Jugendschutzgesetz: Darf ich mit 16 in jede Disco?

Wann Kinder und Jugendliche abends beziehungsweise nachts zuhause sein müssen, ist grundsätzlich Sache der Eltern. Doch damit sich die Söhne und Töchter nicht überall aufhalten und herumtreiben können, gibt es das Jugendschutzgesetz. Es legt fest, in welchen Lokalen sich Jugendliche wie lange aufhalten können und wann Ausnahmen gemacht werden dürfen. Trotzdem gibt es immer wieder Unklarheiten und nicht alle halten sich an das Gesetz. Dürfen 16-Jährige beispielsweise in jede Disco und wenn ja, wie lang?

In Nachtbars, Nachtclubs und öffentlichen Spielhallen dürfen sich generell nur Volljährige aufhalten. In Discotheken ist das anders: Bei öffentlichen Tanzveranstaltungen dürfen sich 16-Jährige bis 24 Uhr in der Disco aufhalten. Um sicher zu gehen, dass sich der Jugendliche daran hält, wird meist der Personalausweis eingesammelt. Manche Türsteher verlangen zusätzlich ein von den Eltern unterschriebenes Formular. Sogar jüngere Jugendliche wie zum Beispiel 15- oder 14-Jährige dürfen bis Mitternacht in die Disco – vorausgesetzt, sie werden von einem Erziehungsberechtigten begleitet.

Ab Mitternacht nur noch Volljährige

Ab 0 Uhr dürfen man sich dann aber nur noch in den Lokalen aufhalten, wenn man 18 oder älter ist. 16- und 17-Jährige müssen die Disco verlassen, auch wenn ein volljähriger Freund dabei ist und die Eltern die Erlaubnis gegeben haben. Eine Regelung mit einem U18-Zettel verstößt demnach gegen das Gesetz. Außerdem bleibt es jedem Betreiber selbst überlassen, wen er in seine Disco lässt. So hat beispielsweise der Playboy Club in Köln eine Altersgrenze von 21.

Discos können Altersbeschränkung selbst bestimmen

Wenn ein Club oder eine Diskothek festlegt, dass das Mindestalter 18 beträgt und Türsteher das Alter kontrollieren, müssen Jugendliche unter 18 dies akzeptieren. Das kann insbesondere dann vorkommen, wenn Events mit Inhalten wie Glücksspiel oder Erotik veranstaltet werden, die nicht für U18-Publikum bestimmt sind. Ob es sich um einen Club oder eine Discothek handelt und ab welchem Alter man Zutritt erhält, erfährt man auf Anfrage oder auf der Webseite der Lokalität (falls vorhanden).

Ausnahmen bei Konzerten

Discos öffnen meist um 21 Uhr, sodass sich ein Besuch für Minderjährige lohnt während Clubs erst gegen 22 oder 23 Uhr öffnen. Bei Konzerten gibt es keine vom Gesetz vorgeschriebenen Altersbeschränkungen. Meistens werden diese jedoch von Behörden und Veranstalter angeordnet und müssen im Vorfeld erfragt werden. Außerdem brauchen die Jungendlichen stets die Erlaubnis der Eltern. Weitere Details zum Jugendschutzgesetz finden Sie auf t-online.de.

Bürgerreporter:in:

Christian Gruber aus Dortmund

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