Die Polizei Köln informiert zum Protestverhalten bei Demonstrationen -- Hinweise für Versammlungsteilnehmer

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Die Polizei Köln informiert zum Protestverhalten bei Demonstrationen -- Hinweise für Versammlungsteilnehmer

Beim Umgang mit Blockaden steht die Polizei vor einem schwierigen Abwägungsprozess. Diese Demonstrationsform kann zulässig sein, z. B. wenn sie angemeldet ist, nur symbolisch wirkt oder die davon ausgehenden Behinderungen nur sehr kurzzeitig sind.

Die beabsichtigte Verhinderung einer anderen Versammlung oder des Parteitages einer politischen Partei im Sinne des Grundgesetzes ist jedoch nicht erlaubt.

Die Polizei wird daher grundsätzlich solche Blockaden unterbinden. In diesen Fällen müssen die Beteiligten mit der Einleitung von Strafverfahren rechnen, z. B. wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (§ 21) oder das Strafgesetzbuch (§ 240 Nötigung).

Bei Versammlungen dürfen keine Angriffs- oder Schutzwaffen mitgeführt werden.

Dazu zählen z. B. auch Helme.

Darüber hinaus dürfen Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer nicht "vermummt" sein. Wer sich gewaltbereiten Gruppierungen anschließt, sich an ihren "Laufspielen" beteiligt, sie anfeuert und ihnen Rückzugsräume schafft, ist in der Gefahr, unbeabsichtigt selbst in aggressive Auseinandersetzungen hineingezogen zu werden und damit in die "Gewaltfalle" zu geraten.

Nicht nur aktive Gewalttäterinnen und Gewalttäter, die aus einer Menschenmenge heraus agieren, sondern auch diejenigen, die solche Taten unterstützen, können sich wegen Landfriedensbruchs (§ 125 Strafgesetzbuch) strafbar machen.

Im Demonstrationsgeschehen werden Gewalttaten häufig von Personengruppen begangen oder geplant. Diese Gruppen können durch die Polizei eingeschlossen werden, um anschließend individuell weitergehende Maßnahmen zu treffen.

So kann beispielsweise eine Person in Gewahrsam genommen werden, um die Begehung oder Fortsetzung einer Straftat zu verhindern. Nach begangenen Straftaten kann die Polizei die Verdächtigen auch zur Identitätsfeststellung festhalten oder vorläufig festnehmen.

Am 22. und 23. April 2017 findet in Köln der Bundesparteitag der AfD statt. Mehrere Organisationen und Gruppierungen haben Gegenveranstaltungen angemeldet.

Hiermit wollen wir Menschen informieren, die gegen die AfD und ihre politischen Ansichten protestieren wollen. Wir appellieren an alle, die im Rahmen unserer Gesetze friedlich demonstrieren wollen: Halten Sie sich von gewaltbereiten Gruppierungen fern, lassen Sie sich nicht für illegale Aktionen instrumentalisieren!

Die AfD genießt über Artikel 21 des Grundgesetzes und Paragraf 1 des Parteiengesetzes den Status einer politischen Partei. Sie ist seit Mai 2014 im Europäischen Parlament und mittlerweile in elf Länderparlamenten vertreten.

Es ist Aufgabe der Polizei, die Durchführung von Veranstaltungen politischer Parteien zu ermöglichen und zu schützen. Protest

Es liegen Erkenntnisse über Mobilisierungen der linken Szene, auch über die Grenzen von NRW hinaus, vor.

Die Polizei Köln rechnet damit, dass hierdurch auch gewaltbereite Personen angezogen werden. Wir bereiten uns intensiv vor und werden alles daran setzen, Gewalt durch niedrigschwelliges, konsequentes Einschreiten mit starken Kräften frühzeitig zu unterbinden. Eine abweichende, protestbehaftete Meinung darf ausschließlich friedlich, insbesondere mit kommunikativen Mitteln zum Ausdruck gebracht werden. Wer eine Versammlung aufsucht oder nutzt, um eine andere (politische) Meinungsäußerung aktiv zu verhindern, kann sich nicht auf die Versammlungsfreiheit berufen und muss mit der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz rechnen. Problematische Protestformen.

Polizeipräsidium Köln – Pressestelle

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Früher ein paar hundert Demonstranten heute bis zu 50.000 , früher zwei Wasserwerfer und die Reiterstaffel -- jetzt 4.000 Polizisten mit "Vollausstattung" an schwerem Gerät! -- Ich vergleiche mit "F.J.Strauss-Kundgebungen" in den 60ern/70er Jahren.   TPD-Foto:Volker Dau
Bürgerreporter:in:

Volker Dau aus Bochum

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