Wallfahrtsgottesdienst mit S. E. Diözesan- und Militärbischof emer. Dr. Walter Mixa in St. Thomas, Gunzenheim

3. August 2013
09:30 - 12:00 Uhr
St. Thomas, 86687 Kaisheim
Aufnahme Mariens in den Himmel, Tizian um 1516 | Foto: © Bild: www.wikipedia.org  CC
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  • Aufnahme Mariens in den Himmel, Tizian um 1516
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Ehe das Kirchenjahr mit dem Hochfest Maria Himmelfahrt am 15. August seinen nächsten Höhepunkt hat, findet am 03. August, 10.00, der monatliche Wallfahrtsgottesdienst zur Gottesmutter im Strahlenkranz in der Expositur St. Thomas im Kaisheimer Ortsteil Gunzenheim statt.
Beichtgelegenheit ist ab 09.30 und dazu ergeht – als ein ganz besonders Anliegen der dafür Verantwortlichen – Einladung an Eltern, welche ein Kind verloren haben.

Mariä Aufnahme in den Himmel (lateinisch Assumptio Beatae Mariae Virginis), auch Mariä Himmelfahrt oder Vollendung Mariens genannt, ist ein Hochfest der römisch-katholischen Kirche. In der altkatholischen Kirche wird es als Heimgang Mariens und in den orthodoxen Kirchen, insbesonders der syrisch-orthodoxen, als das Fest – je nach Teilkirche des alten oder neuen Kalenders – unter dem Namen Entschlafung der hochheiligen Meisterin unser, der Gottesgebärerin begangen. Am 15. August des alten Kalenders (28. August des neuen) folgen die russisch-, serbisch-, georgisch- und die koptisch-orthodoxe Kirche mit Mariä Himmelfahrt. Am 29. August feiert die armenisch-apostolische Kirche Himmelfahrt der Maria.

Das Hochfest Mariä Aufnahme in den Himmel geht auf ein Marienfest zurück, das Cyrill von Alexandrien im 5. Jahrhundert einführte. Dieses legte er auf den 15. August. Mit der Nachfeier dieses Festes endet in den Ostkirchen das Kirchenjahr, das am 1. September mit der Vorfeier der Geburt der Gottesgebärerin am 8. September beginnt.

Der Glaube an die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel ist seit dem 6. Jahrhundert bezeugt und wurde 1950 von Papst Pius XII. in der Apostolischen Konstitution Munificentissimus Deus für die römisch-katholische Kirche zum Dogma erhoben. In die Lauretanische Litanei wurde die Anrufung “Du Königin, in den Himmel aufgenommen“ eingefügt.
Über die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel wird zwar nicht in den kanonischen Schriften berichtet, jedoch werden einige Schriftstellen als Hinweise darauf gedeutet (vgl. etwa Offb 12,1 EU und Krönung Mariens).
In apokryphen Evangelien wird ausführlich darüber berichtet, die Apostel seien von ihren Missionsorten durch die Luft an das Sterbebett Marias verbracht worden, entweder nach Jerusalem oder nach Ephesus. Sie hätten Maria nach deren Tod bestattet und das Grab mit einem großen Stein verschlossen; aber sofort sei Christus mit den Engeln erschienen, der Stein sei weggewälzt worden und Christus habe Maria herausgerufen. Diese Niederschrift, die wahrscheinlich auf eine verloren gegangene Schrift Transitus Mariae (Hinübergang Mariens, geschrieben um 400) zurückzuführen ist, wurde besonders für die liturgischen Texte der byzantinischen Kirchen wichtig.
Auch wenn umgangssprachlich im Deutschen der Ausdruck Mariä Himmelfahrt geläufig ist, ist das Festgeheimnis der Aufnahme Mariens in den Himmel von dem der Himmelfahrt Christi zu unterscheiden. In vielen Sprachen werden daher zwei verschiedene Bezeichnungen benutzt, etwa im Lateinischen: Ascensio Dominii “Auffahrt des Herr“, aber Assumptio Mariae “Aufnahme Mariens“. Allerdings sagen die Griechen, die nicht von “Mariä Himmelfahrt“ reden (vgl. unten), für “Christi Himmelfahrt“ ἡ Ἀνάληψις τοῦ Κυρίου, was lateinisch Assumptio Domini hieße.
Das Fest hat auch den schon früher bezeugten Namen Dormitio Mariae (lat.), Koimesis (griech.) oder Mariä Entschlafung. In der orthodoxen Kirche, die die leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel nicht dogmatisiert hat, wird ausschließlich diese Bezeichnung verwendet. Auf der Festikone nimmt Christus die Seele Marias (dargestellt als Wickelkind) in Empfang, und im des Festes heißt es: “Die in Fürbitten unermüdliche Gottesgebärerin [...] haben Grab und Tod nicht überwunden, denn sie als die Mutter des Lebens hat er zum Leben hinübergeführt.“

In alten Kalendern findet sich das Fest als vnser frawn tag der schidung, vnsern Vrowen tag der schidung, unser fraun tag der schidung, unnser Frauen Tag der Schidung, unser lieben frawn tag der schidung, Unser Lieben Fraun tag der Schidung, heiliger tag der schidung durch Gots lieb vnd der junckfrawen Maria, beziehungsweise in Transkriptionen als Unserer Frauen Tag der Scheidung oder unserer lieben Frauen Tag der Scheidung.
An diesem Tag werden in der katholischen Kirche verbreitet auch Kräuter gesegnet. In Urkunden des 14. Jahrhunderts heißt es etwa “Unserer Lieben Frauen Wurzelweihe“.
Vor allem im süddeutschen Raum und in Tirol finden abends feierliche Pontifikalämter mit anschließenden Prozessionen statt. Zu den bedeutendsten zählt die Fatima-Schiffsprozession in Lindau am Bodensee mit sieben Schiffen und rund 4.000 Besuchern. Das mit Abstand größte Pontifikalamt mit Lichterprozession wird im bayerisch-schwäbischen Wallfahrtsort Maria Vesperbild gefeiert. Im Sommer 2009 kamen allein 18.000 Gläubige. Seit dem Jahr 1640 finden zu den Gnadenbildern in St. Marien und St. Laurentius in Warendorf im Münsterland Wallfahrten statt. Das Fest wird am Wochenende nach dem Fest mit einer großen Stadtprozession begangen.
In Italien ist der 15. August, der Tag von Mariä Himmelfahrt, traditionell ein arbeitsfreier Feiertag namens Ferragosto, der wahrscheinlich auf die Römerzeit zurückgeht.
In der orthodoxen Kirche findet vor dem Fest der Entschlafung Mariens das zweiwöchige Marienfasten statt, in dem nach Möglichkeit auf Fleisch, Fisch, Milchprodukte und (außer am Wochenende) auch auf Wein und Öl verzichtet werden soll.
Auf der Mainzer Synode von 813 wurde unter Leitung von Erzbischof Richulf das Fest der Aufnahme Mariens in den Himmel trotz einer vorher erfolgten Vereinheitlichung der christlichen Feiertage dem Generalkalender hinzugefügt. Mariä Himmelfahrt ist ein gesetzlicher Feiertag in Österreich (§ 7 Arbeitsruhegesetz), der Staatsfeiertag im Fürstentum Liechtenstein (Arbeitsgesetz Art. 18 Abs. 2), ein den Sonntagen gleichgestellter Feiertag in acht Kantonen der Schweiz (nach Art. 20a Abs. 1 ArG) sowie in sieben weiteren Kantonen ein zumindest in einigen Gemeinden arbeitsfreier Tag, in zwei Ländern Deutschlands zumindest teilweise ein gesetzlicher Feiertag (Saarland: § 2 SFG; Bayern: in 1700 Gemeinden).
Ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag ist Mariä Himmelfahrt in einer Reihe weiterer überwiegend katholischer Länder, wie etwa Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Litauen, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien und Spanien, aber auch im orthodoxen Griechenland, Georgien, Rumänien und Zypern.

Quelle: www.wikipedia .org

Aktuelle Informationen jeweils unter: http://www.wallfahrt-gunzenheim.de, bzw. http://www.facebook.com/WallfahrtGunzenheim!

Erich Neumann, freier Journalist über VZB Verband
der Zeitschriftenverlage in Bayern e. V.
und Medienunternehmer www.cmp-medien.de
Postfach 11 06, D – 82196 Gilching
GSM 01 72 3 55 08 00, e-Mail newsletter@cmp-medien.de

© Bild: www. wikipedia.org CC – Aufnahme Mariens in den Himmel, Tizian um 1516 und Annibale Carracci 1590
© Bild: pde-Foto: Norbert Staudte CC – S. E. Diözesan- und Militärbischof emer. Dr. Walter Mixa
© Bild: www.kaisheim.de CC – Gnadenbild Maria im Strahlenkranz, Expositur St. Thomas, Kaisheim - OT Gunzenheim
© Bild: www.schwabenmedia.de CC – St. Thomas, Innenansicht
© Bild: www.naturpark-altmuehltal.de CC – St. Thomas, Aussenansicht

Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

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