Schmerzensgeld nach Selbstmord am Bahngleis?

Wenn sich Selbstmörder vor einen Zug werfen – wer ist dann eigentlich das Opfer? Der Suizid-Willige oder der Lokführer, der ihn totfährt. Ohne Chance, rechtzeitig zu bremsen. Die Bilder nicht mehr aus dem Kopf kriegend.

800 Menschen in Deutschland verabschieden sich pro Jahr auf Bahngleisen aus dem Leben. Da so viele Selbstmörder die Zug-Variante wählen, um sich umzubringen, gibt es auch viele Lokführer, die zwar nichts dafür können, einen anderen Menschen, der sterben wollte, getötet zu haben. Die aber ihr Leben lang seelisch darunter leiden. So wie Lokführer Winfried H., der nach Angaben von bild.de permanent schweißgebadet aus seinen Albträumen erwacht.
Winfried H. greift nun zu einem Schritt, der einerseits unglaublich makaber und dreist anmutet, andererseits aber irgendwie auch fair. Der Lokführer will Schmerzensgeld von der Familie des Selbstmörders. 15.000 Euro. Klar, dass die Familie des Selbstmörders nicht zahlen will, schließlich hat Winfried H. seine S-Bahn nicht davon abhalten können, Stefan S. zu Tode zu fahren. Richterin Jana Lux hat einen Vergleich vorgeschlagen. Die Eltern des Selbstmörders beraten nun gemeinsam mit der Haftpflichtversicherung, ob die 3.000 bis 5.000 Euro Schmerzensgeld für den Lokführer angemessen sind.

Was haltet ihr davon? Gibt es bei einem Selbstmord per Zug überhaupt Täter oder doch nur Opfer? Wieso soll die Familie des Selbstmörders zahlen? Sollte ein Schmerzensgeld für den Lokführer nicht eher aus dem Vermögen des Selbstmörders selbst bezahlt werden? Oder würde so ein Urteil wenig nützen, weil sich doch wohl viele Menschen umbringen, weil ihnen ihre finanziellen Probleme über den Kopf wachsen?

Bürgerreporter:in:

Dennis Müller aus Jena

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