Nachtflüge ohne Ende?

Protokoll der DFLD-Messstation Kirchhorst
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Veranstaltung des

Isernhagener Vertreters in der Fluglärmschutzkommission

Der nächtliche Fluglärm stört viele Bürgerinnen und Bürger Isernhagens und Umgebung.
Deshalb lädt der Vertreter Isernhagens in der Fluglärmschutzkommission zu einer

Informations- und Diskussionsveranstaltung

zu diesem Thema ein.

Ort: Begegnungsstätte Altwarmbüchen, An der Riehe 32, 30916 Isernhagen
Zeit: Mi 13.09.2017 19 - 21 Uhr

In Fortführung der Arbeit seiner Vorgängerin, der Umweltschutzbeauftragten der Gemeinde Frau Freytag, will Herr Lemke betroffene BürgerInnen und Politiker bzw. KandidatInnen der Wahlkreise zur Bundes- und Landtagswahl zusammenführen.
Die stark angestiegene Zahl der Nachtflüge hat auch zur Gründung einer neuen Bürgeriniative in Altwarmbüchen geführt. Gemeinsam mit den bisher aktiven Fluglärminitativen der Region wollen diese zumindest eine Einschränkung der Nachtflüge erreichen. Gelegenheit dazu ergebe sich auf der Landesebene, wenn 2019 die Nachtflugregelung für den Flughafen Hannover-Langenhagen erneuert werden soll. Die Bundesebene ist verantwortlich, wenn es um ein Nachtflugverbot wie an den meisten bundesdeutschen Flughäfen geht.
SL
Vorweg eingeladen wurden: 
Bundestags-KandidatInnen bzw. Abgeordnete im WK 43 H-Land I:

Grigorios Aggelidis FDP Absage 12.09.17 18:04 (s. ganz unten)
Dieter Dehm DIE LINKE
Dr. Hendrick Hoppenstedt CDU Absage 13.09.17 (s. ganz unten)
Eike Lengemann GRÜNE Zusage
Caren Marks SPD Absage mit ausführl. Stellungnahme (s. unten)

Landtags-Kandidatinnen bzw Abgeordnete WK 31 (Burgwedel, Isernhagen, Langenhagen):

Dr. Michael Braedt DIE LINKE nach mündlicher Info jetzt: WK-Kandidat)
Marco Brunnotte SPD Zusage 12.09.17
Rainer Fredermann CDU Absage mit ausführlicher Stellungname (s. unten) Christiane Hinze FDP Absage, aktuelle Stellungnahme (ganz unten)
Felix Schünemann GRÜNE Zusage

Siegfried Lemke
Vertreter der Gemeinde Isernhagen in der Fluglärmschutzkommission

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Reiner Fredermann MdL CDU schreibt am 21.08.2017:


Sehr geehrter Herr Lemke,
vielen Dank für Ihre Einladung zu dieser, scheinbar sehr kurzfristig entstandenen, Veranstaltung.
Leider kann ich aufgund seit langen feststehenden Verpflichtungen nicht daran teilnehmen.
Mir ist leider nicht so richtig klar, in welcher Funktion Sie eigentlich zu dieser Veranstaltung einladen: Mitglied der Kommission? Mitglied der Grünen? Mitglied des Umweltvereins? Oder für eine zugründene Bürgerinitiative?

Wie Sie seit Langem (Landtagswahlkampf 2013) wissen, halte ich ein Nachtflugverbot am Flughafen Hannover nicht für richtig.
Ich werde mich, wie schon damals gesagt, für eine Verlängerung der bis 2019 befristeten Vereinbarung einsetzen. Diese muss jedoch den Entwicklungen der Lärmreduzierung und technischen Entwicklungen abgepasst werden.
Ich stehe selbstverständlich gern für Gespräche zur Verfügung, wie ich es in den zurückliegenden Jahren immer getan habe. Sie erinnern sich sicherlich noch an die Veranstaltung des Umweltvereins im letzten Wahlkampf, in der wir schon über die Situation diskutiert haben. Auch sind alle meine Annahmen, dass eine neue Landesregierung sich an die Vereinbarung halten werde und die Wahlkampfversprechen meiner Mitbewerber nicht eingehalten werden, eingetroffen.
An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass die jetzige Landesregierung (Rot/Grün) auch hinter dem 24-Stunden Betrieb steht:
Homepage des Flughafen Hannover:
Auch im Norddeutschen Luftverkehrskonzept, das die Wirtschafts- und Verkehrsminister bzw. Senatoren der norddeutschen Küstenländer im August 2013 verabschiedet haben, wird ­deutlich gemacht, dass es für den norddeutschen Luftverkehrsraum aus luftverkehrs­politischer Sicht dringend erforderlich ist, über mindestens einen Flughafen zu verfügen, an dem planmäßig Nachtflüge verlässlich stattfinden dürfen.

Sehr geehrter Herr Lemke,
wenn Sie mich gegenüber den Gästen entschuldigen, bitte ich Sie den gesamten Inhalt der Mail zuverlesen.
Vielen Dank.
...........................................................................................................................
Meine Entgegnung wg. der Fragen zu Beginn der Email
Siegfried Lemke am 21.08.17:
Hallo Herr Fredermann,
vielen Dank für Ihre Antwort. Natürlich werde ich ihrem Wunsch entsprechend die E-Mail komplett verlesen.
Die Einladung erfolgt, wie in der Pressemitteilung zur E-Mail ersichtlich, als gewählter Vertreter der Gemeinde Isernhagen in der Fluglärmschutzkommission. Ich wurde gewählt, damit ich mich für die Interessen der Bürger Isernhagens auf Schutz vor Fluglärm und der übrigen Emissionen der Luftfahrzeuge einsätze. Das ist kein Widerspruch zur meiner Mitgliedschaft in den Grünen Isernhagen, obwohl ich nicht verhehlen kann, dass ich, wie auch die regionalen Bürgerinitiativen, mit der Arbeit der Grünen in der rot-grünen Landes-Koalition in dieser Frage nicht zufrieden bin. Schade, dass Sie da auch keine Alternative für unsere BürgerInnen bieten.
Zu meiner Arbeit im Umweltschutzverein Isernhagen: Dort vertrete ich den Arbeitskreis Energie/SuedLink. Wegen meiner DFLD-Messstation bin ich auch in Sachen dort Lärmschutz aktiv, zumal Herr Ralf Grunwald längere Zeit erkrankt war.
Ich hoffe wir bleiben auch bei diesem Thema weiter in Kontakt, denn auch Ihnen müsste als gewählter Wahlkreisabgeordneter der Schutz der Bürger am Herzen liegen.
..........................................................................................................................
Entgegnung von Herrn Fredermann am 21.08.17:
Hallo Herr Lemke,
Danke für Ihre Antwort.
Sie können sicher sein, mir liegen die Menschen in meinem Wahlkreis am Herzen. Nur weil wir unterschiedliche Vorstellungen haben, heißt dieses doch nicht, dass ich mich nicht für die Bürgerinnen und Bürger einsetze.
Ich bitte Sie, auch zu berücksichtigen, dass ein Nachtflugverbot nicht im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger ist.
....................................................................................................................................
Nachfrage Siegfried Lemke am 21.08.2017:
Sehr geehrter Herr Fredermann,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, die mich aber einigermaßen erstaunt:
"dass ein Nachtflugverbot nicht im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger ist"
Was meinen Sie, welche Bürger haben ein Interesse, dass nachts geflogen wird?
.....................................................................................................................................
Antwort von Herrn Fredermann am 21.08.2017:
Hallo Herr Lemke,

auf Ihr Unverständnis werde ich nicht näher eingehen, da Sie die Antwort kennen und wir letztendlich nicht zu einer Übereinstimmung kommen werden. Die Arbeitsplätze am und um den Flughafen bewerten Sie ja anders als ich.
Ich werde daher auf einen weiteren Email-Austausch zwischen uns Beiden verzichten.

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Caren Marks MdB SPD

schreibt am 31.08.2017 per Post:
(PDF kann online gelesen werden) Ein freundlicher Mitstreiter hat ihn mir Text lesbar gemacht, so dass ich ihn hier online stellen kann:

Sehr geehrter Herr Lemke,
vielen Dank für Ihre Einladung zur Fluglärmveranstaltung in Altwarmbüchen am 13.
September 2017. Leider wird es mir terminlich nicht möglich sein, an der Veranstaltung
teilzunehmen. Daher nutze ich die Gelegenheit einer schriftlichen Stellungnahme zur
Nachtflugthematik am Flughafen Hannover-Langenhagen.
Erlauben Sie mir zunächst eine allgemeine Anmerkung: Es ist unumstritten, dass Fluglärm in besonderer Weise eine Belästigung für Anwohner eines Flughafens auslöst: Für alle Arten der Lärmemissionen lässt sich in den letzten Jahren eine wachsende Sensibilität nachweisen, zuletzt mit der Lärmwirkungsstudie NORAH. Die Schwelle, ab der messbarer Schall als unerträglicher Lärm empfunden wird, wird immer niedriger.
Auf Bundesebene regelt das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm mit der zugehörigen
Verordnung, wo nach welcher Maßgabe wer Anspruch auf passiven Lärmschutz hat.
Deutsche Airports geben im internationalen Vergleich am meisten für passiven Lärmschutz
aus. Auch die Luftverkehrswirtschaft hat auf die erhöhte Sensibilität mit technischen sowie
Verfahrensinnovationen reagiert. So sind zum Beispiel die sogenannten Getriebe-Fan-
Triebwerke, die in einem gewöhnlichen Airbus wie dem A 350 seit Mai 2016 verbaut werden,
um die Hälfte leiser als die Vorgängerturbinen und verbrauchen deutlich weniger Kerosin.
Auch die Optimierung des Sitzplatzmanagements in Verbindung mit größeren Flugzeugen
führt dazu, dass bei Zunahme der Passagierzahlen nicht automatisch die Flugbewegungen
zunehmen.
Die Maschinen im Luftverkehr sind seit Jahrzehnten in internationale Lärmklassen eingeteilt
und die Flughäfen staffeln ihre Start- und Landegebühren nach dem Maß der
Lärmemissionen. Wer laut ist, zahlt deutlich mehr. Wer in den Randzeiten von Tag- und
Nachtflug sowie innerhalb der Nachtflugzeit startet oder landet, wird stärker zur Kasse
gebeten.
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) forscht und arbeitet seit Jahren an neuen An- und
Abflugverfahren mit dem Ziel, die Belastungen durch Fluglärm zu minimieren. Es geht hier
insbesondere um steilere Starts bzw. den kontinuierlichen Sinkflug.
Alle Flugrouten sollen gemäß der Minimum Noise Regel so festgelegt werden, dass möglichst
wenig Menschen von Fluglärm betroffen sind. Auch am Flughafen Hannover-Langenhagen
werden diese Maßnahmen angewendet. So dürfen seit 2010 im Rahmen der
Nachtflugregelung zwischen 23 und sechs Uhr nur noch Flugzeuge starten und landen, die
sehr hohe Lärmstandards erfüllen.
Im Nationalen Luftverkehrskonzept hat der Bundesverkehrsminister im Rahmen seiner
Fachaufsicht den Flughafen Hannover-Langenhagen zum Standort von Bundesinteresse
erklärt. Bei der Frage um eine Verlängerung der Nachtflugregelung nach 2019 muss diese
Tatsache von der Landesregierung Niedersachsen berücksichtigt werden.
Die Landesregierung setzt sich im Rahmen der bundesgesetzlichen Vorgaben von
Luftverkehrsgesetz und dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm kontinuierlich dafür ein, dass
am Flughafen Hannover-Langenhagen die Lärm- und Gesundheitsstandards eingehalten
werden. Der Verringerung der Lärmemission bei Nacht kommt dabei eine besondere
Bedeutung zu. Die derzeit gültigen Landesregelungen sind wesentlich strenger, als die
gesetzlichen (Mindest-)Vorgaben des Bundes es vorsehen.
Die SPD kündigt in ihrem Regierungsprogramm 2017-2021 darüber hinaus an, die
Vernetzung der Flughäfen miteinander und mit anderen Verkehrsträgern zu verbessern. Bei
allen Planungen an Flughafenstandorten müssen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig
einbezogen werden. Daher wollen wir uns als SPD vor allem für eine Stärkung der
Fluglärmkommissionen einsetzen. Auf die Nachtruhe für die Bevölkerung rund um den
Flughafen ist in den Verfahren nach dem Luftverkehrsgesetz in besonderen Maße Rücksicht
zu nehmen.
Die Entwicklung alternativer 61 Kraftstoffe und Antriebe für Flugzeuge sowie die zügige
Umsetzung lärmarmer Flugverfahren wollen wir zukünftig verstärkt fördern. Darüber hinaus
wollen wir weitere Anreize für den Einsatz leiserer Flugzeuge setzen. Aus Sicht der SPD sind
dies die wesentlichen Voraussetzungen dafür, den Lärmschutz für Flughafenanwohner
weiter zu verbessern sowie die 2015 in Paris beschlossenen internationalen Klimaziele zu
erreichen. Ich werde mich weiterhin als Bundestagsabgeordnete aus der Region Hannover
für den aktiven und passiven Lärmschutz einsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Caren Marks MdB

.............................................................................................................................................
Antwort vom 9.9.2017:
Sehr geehrte Frau Marks,

vielen Dank, dass Sie in Ihrem Brief vom 31.08.2017 zur Nachtflugthematik Ihre Position dargelegt haben.
Weil ich noch andere Stellungnahmen bekommen habe, werde ich Ihre ebenso in dem Beitrag veröffentlichen.

Schon jetzt fällt mir auf, dass sich ihre grundsätzliche Position zu den Nachtflügen offenbar verändert hat!

Ich erinnere mich noch daran, dass Sie bei der Übergabe des offenen Briefes der Fluglärminitiativen und der betroffenen rot-grünen Ortsparteien an Wirtschaftsminister Lies im Jahre 2013 dabei waren und ihn auch selbst unterzeichnet haben.

In der Nordhannoverschen Zeitung der HAZ 19.09.2013 / LKNZ Seite 5 wurden Sie wie folgt wiedergegeben und dafür vom Flughafen heftig kritisiert:
"Marks hatte bei der Übergabe eines offenen Briefes der Lärmschutz-Initiativen der nördlichen Region an Niedersachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Olaf Lies
(SPD) ein Verbot aller Nachtflüge gefordert."

Jetzt beziehen Sie sich in Ihrem dritten Absatz ausschließlich auf passiven Lärmschutz und den angeblich leiseren modernen Maschinen.
Es ist richtig, dass auch in Hannover die absolute Zahl der Flüge infolge größerer Maschinen, die allerdings wieder mehr Lärm (Lärmklassen nach Gewicht) machen dürfen, abgenommen hat.

Dafür ist aber die Zahl der Nachtflüge gestiegen und auch die erwähnte Staffelung der Gebühren (Abs. 4) hat sich jedenfalls in der jetzigen Form als unwirksam erwiesen,
weshalb auch bei den Fluglärminitiativen die Enttäuschung über die rot-grüne Landesregierung groß ist. In jüngster Zeit hat sich sogar eine neue Fluglärm-BI zu Wort gemeldet.

Zu Ihrer Information füge ich Ihnen zu den angesprochenen Punkten meine entsprechenden Folien aus den jüngsten Berichten für den Rat und die Ortsräte der Gemeinde Isernhagen an:

* Nachtflüge1985-2016 (Zunahme von 1000 auf 8500!)

* Nachtflüge2015-16 (Zunahme um 17%, in 2015 sogar um 1000!)

* immer mehr + lautere Nachtflüge

Auf Seite 2 schreiben Sie: "Im Nationalen Luftverkehrskonzept hat der Bundesverkehrsminister im Rahmen seiner Fachaufsicht den Flughafen Hannover-Langenhagen zum Standort von Bundesinteresse erklärt." Dazu hätte ich gerne gewußt welchen rechtlichen Charakter diese Erklärung im Hinblick auf erwähnte Nachtflugregelung am HAJ 2019 hat.
Hat es einen Abwägungsprozess mit den Gesundheitsinteressen der Anlieger gegeben? Welche rechtlichen Möglichkeiten haben diese bzw. welche politischen Möglichkeiten hat die parlamentarische Kontrolle? Sie schreiben dazu u.a.: "Bei allen Planungen an Flughafenstandorten müssen Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbezogen werden."--

Mit freundlichem Gruß
Siegfried Lemke
Vertreter der Gemeinde Isernhagen in der
Fluglärmschutzkommission
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aktuelle Stellungnahme von 

Christiane Hinze FDP

12.09.2017:
Lieber Siegfried Lemke,
auf diesem Wege möchte ich Sie, wie angekündigt, über die Position der FDP-Fraktion Region Hannover zum Thema „Nachflugregelung“ am Flughafen Hannover informieren:

Die Regionsversammlung hat mit großer Mehrheit dem Beitritt zu den Maßgaben und Nebenbestimmungen der Genehmigung der Oberen Landesplanungsbehörde vom 24.07.2017 zur Erlangung der Wirksamkeit des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2016 zugestimmt. Demzufolge wurde als Grundsatz festgeschrieben: „Für die Entwicklung des Landes und der Region Hannover soll der Anschluss des Flughafens Hannover-Langenhagen an den nationalen und internationalen Luftverkehr sichergestellt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.“ Gleichzeitig wurde mit der entsprechenden Beschlussdrucksache erklärt, dass die „sehr guten wirtschaftlichen Standort- und Lagevorteile der Region Hannover innerhalb Europas aktiv genutzt und weiterentwickelt werden“. Es besteht weitestgehend Konsens in der Regionsversammlung darüber, dass für den Flughafen Langenhagen aufgrund seiner zentralen Lage in Europa und als Verkehrsknotenpunkt mittelfristig von einem kontinuierlichen Wachstum realistisch ausgegangen werden muss. In diesem Bereich sind rund 8.800 Beschäftigte tätig. Dies ist ein wichtiger Indikator dafür, dass der Flughafen Hannover-Langenhagen einen bedeutenden Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region Hannover und des Landes Niedersachsen hat. Diese Argumente sind und waren der FDP immer besonders wichtig, da wir uns dafür einsetzen, dass die Region und Niedersachsen im überregionalen und auch internationalen Wettbewerb um auf die Zukunft ausgerichtete wirtschaftliche Entwicklungen sowie die Ansiedlung von Unternehmen und das Angebot von Arbeitsplätzen gut aufgestellt ist. Dies kommt letztlich allen Menschen in der Region Hannover in wirtschaftlicher Hinsicht und in Bezug auf zukunftsfeste Arbeitsplätze zugute.

Gleichwohl ist es uns aber auch wichtig, im Sinne der betroffenen Menschen im Einzugsgebiet des Flughafens das Thema Lärmschutz weiter im Focus zu behalten.

An anderer Stelle wurde in den Maßgaben und Nebenbestimmungen zum RROP ganz klar festgehalten, dass der Luftverkehr in ein integriertes Gesamtverkehrskonzept eingebunden und mit dem Schienenverkehr verknüpft werden und nicht zuletzt auch hierdurch die Umweltbelastung durch den Flugverkehr reduziert werden soll. Ganz konkret beschlossen wurde mit den Maßgaben und Nebenbestimmungen im RROP 2016 auch, dass die An- und Abflugrouten für den Luftverkehr unter Lärmschutz- und Sicherheitsaspekten mit der Siedlungsstruktur so abgestimmt werden, dass die Lärmbelästigung für die Bevölkerung minimiert werden kann. In der fast abgelaufenen Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtags wurden bereits einige Maßnahmen in Zuständigkeit des Flughafens durch diesen umgesetzt, die zum Lärmschutz einen sehr wichtigen Beitrag geleistet haben, u. a. die lärmabhängige Staffelung der Entgelte mit besonderer Gewichtung der Nachtzeit in der Entgeltordnung des Flughafens Hannover- Langenhagen. Überdies wurde im Laufe der letzten Jahre eine immer stärkere Staffelung vorgenommen. Im Lärmminderungskonzept des Flughafens sind auch optimierte An- und Abflugverfahren enthalten.

Im Sinne eines optimierten Lärmschutzes der betroffenen Bevölkerung sollten unserer Auffassung nach weitere Prüfungen erfolgen, auf welche Weise Betroffene auf Basis der gesetzlichen Möglichkeiten noch besser unterstützt werden können in Bezug auf die Klärung der Möglichkeiten zur Förderung von baulichen Maßnahmen zum Schallschutz. Entsprechende Antrags- und Erstattungsverfahren sollen so unbürokratisch wie möglich aufgestellt sein, um möglichst schnell Abhilfe leisten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Christiane Hinze
......................................................................................................................
Antwort vom 12.09.2017:
Sehr geehrte Frau Hinze,

vielen Dank für Ihre Antwort, die ich bereits mit anderen Stellungnahmen in meinem Artikel auf myheimat.de:
https://www.myheimat.de/isernhagen/politik/nachtfl...
veröffentlicht habe.

In der Kürze möchte ich nur auf ein Detail eingehen:
"u. a. die lärmabhängige Staffelung der Entgelte mit besonderer Gewichtung der Nachtzeit in der Entgeltordnung des Flughafens Hannover- Langenhagen."

Wie Ihnen sicher bekannt ist, haben die Fluglärm-BIs über einige Jahre einen Dialog mit dem Wirtschaftsministerium geführt und dabei wurde dieser Punkt als Steuerungsmaßnahme gemäß rot-grünem Koalitionsvertrag favorisiert. Leider muss man dies als völligen Fehlschlag bezeichnen, denn der vom Flughafen vorgeschlagene und vom Ministerium abgesegnete Entgeltkatalog hat den Trend zur Verlagerung in die Nacht nicht gestoppt, sondern sogar noch verstärkt, dass in den lauteren Lärmkategorien die stärksten Zunahmen stattgefunden haben!
Leider konnte ich das in meiner kurzen Präsentation (8min) vor dem Rat nicht deutlich machen. Deshalb übersende ich Ihnen im Anhang eine Auswertung (1) von Herrn Ralf Grunwald, als Vertreter der Bundesvereinigung gegen den Fluglärm langjähriges Mitglied der FLSK aus Isernhagen HB. Er hat die Jahre 2013 und 2016 verglichen und festgestellt, das gerade bei den lautesten Lärmkategorien die stärkste Zunahme stattgefunden hat! Zur Erläuterung die Einteilung in Kategorien besagt, dass zwischen den einzelnen Klassen jeweils eine Lärmzunahme von 3dB statt gefunden hat. 3dB meint eine Verdoppelung der Ursache (Beispiel: 1 alter Staubsauger 80 dB ----> 2 Staubsauger 83dB).

Ich bin gerne bereit, diesen oder andere Punkte, die die betroffene Bevölkerung bedrücken, nach der Wahl in einem Gespräch mit Ihnen bzw. Ihrer Fraktion zu vertiefen.

MfG

Lemke

(1) als Bild beigefügt!

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Absage

Grigorios Aggelidis FDP

12.09.17 18:04:
Sehr geehrter Herr Lempke,

leider kann Herr Aggelidis an Ihrer morgigen Veranstaltung nicht teilnehmen, steht aber gerne für einen Termin nach Oktober 2017 gerne zur Verfügung.

>
>> Mit freundlichen Grüßen
>>
>> Friedo Terfort
>> Wahlkampfbüro
....................................................................................................
Antwort:
Sehr geehrtes Wahlkampfteam,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gerne kommenwir auf sein Gesprächsangebot zurück, sollte es dann noch seinerseits von Interesse sein.
Ich denke es könnte dann ein Gespräch im Kreis der Vertreter der Fluglärm-BIs der Region in Frage kommen.

MfG

Lemke
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Absage

Dr. Hoppenstedt MdB CDU

13.09.17 9:28:
Sehr geehrter Herr Lemke,

im Namen von Herrn Dr. Hoppenstedt muss ich Ihnen leider mitteilen, dass er aus terminlichen Gründen heute nicht zu Ihrer Veranstaltung erscheinen kann. Er lässt aber sehr grüßen und möchte Ihnen folgende Stellungnahme mit Blick auf die Nachtflugproblematik zukommen lassen:

„Ich halte den Schutz vor Fluglärm für ein sehr wichtiges Anliegen. Die Schwierigkeit besteht immer darin, den bestmöglichen Ausgleich zwischen der Lärmminderung und den Folgen für die Luftverkehrswirtschaft zu finden.

Die Betriebszeiten von Flughäfen sind grundsätzlich Bestandteil der Flugplatzgenehmigungen, die von den zuständigen Landesbehörden im Wege der Bundesauftragsverwaltung erteilt werden. Der Bund hat deshalb nur die Rechts- und Fachaufsicht über die Länder, jedoch keine eigene Zuständigkeit zur Einführung eines generellen Nachtflugverbots. Um eine Genehmigung zu ändern, müsste der Flughafenbetreiber bei dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr einen entsprechenden Antrag stellen.

Änderungen zu Lasten des Flughafenbetreibers und ohne dessen Antrag unterliegen aufgrund des Bestandschutzes jedoch hohen rechtlichen Hürden.

Problematisch ist dabei auch, dass weitere Einschränkungen der im internationalen Vergleich an deutschen Flughäfen bereits sehr eingeschränkten Betriebszeiten zu wesentlichen Wettbewerbsnachteilen für die gesamte Luftverkehrswirtschaft und den Wirtschaftsstandort Deutschland bzw. Hannover führen würden.

Deshalb ist der Flughafen Hannover-Langenhagen im Luftverkehrskonzept des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom Mai 2017 als Flughafen im Interesse des Bundes (Flughafen der Primärstruktur) benannt worden.

Unabhängig davon ist natürlich klar, dass der Betrieb nicht ohne Grenzen erfolgen kann, gerade mit Blick auf die Lärmbelastung für Anwohner. In den vergangenen Jahren konnte der Fluglärm trotz Zuwachses des Flugverkehrs verringert werden. Dazu haben moderne leisere Flugzeuge, neue An- und Abflugverfahren sowie die Optimierung von Flugrouten beigetragen. Im Fall einer Wiederwahl werden wir in der Union Mittel für die Forschung und Entwicklung neuer lärmarmer Technologien bereitstellen.

Die Lärmgrenzwerte für den Schutz der Menschen rund um die Flughäfen werden zudem unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik aktuell überprüft. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm wird in diesem Jahr evaluiert. Hierzu wird die Bundesregierung dem Bundestag demnächst einen Fluglärmbericht vorlegen, der federführend vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erarbeitet wird.

Anschließend wird dann entschieden, ob es zu einer Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes und eventuell weiterer Regelungen zur Minderung des Fluglärms kommt.

Schon nach der jetzigen Fassung des Fluglärmschutzgesetzes können Eigentümer von Grundstücken innerhalb bestimmter Lärmschutzzonen gemäß § 9 Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen sowie auf Entschädigung für Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs haben. Nach § 4 Absatz 2 des Gesetzes erfolgt die Festsetzung der Lärmschutzbereiche jedoch durch Rechtsverordnung der Landesregierung.“

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Alexander Lingenthal

Bürgerreporter:in:

Siegfried Lemke aus Isernhagen

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