EWI blockiert Aufklärung!

Ist das bonuswürdig?
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Recht rüde haben die Energiewerke Isernhagen (EWI) auf das Ansinnen eines ehemaligen Kunden reagiert, zur Aufklärung im Schlichtungsverfahren um einen ehemaligen Classic-Gasvertrags beizutragen. Die Antwort auf die Bitte der Schlichtungsstelle, den Vertrag und die AGB zur Verfügung zustellen, hatte der Kunde an die EWI weitergeben, da er annahm, dass auch sie an einer gütlichen Klärung interessiert seien. Die EWI blockte dies ab und bitten auch noch um Verständnis, „das wir hierfür keine Veranlassung sehen“. Der enttäuschte Kunde hat sich daraufhin an die politischen Vertreter im Aufsichtsrat gewandt, denn die dürften interessiert daran sein, dass nicht noch mehr Kunden die EWI verlassen.(1)

Hintergrund:
Das OLG Celle hatte festgestellt, dass die Preisgleitklausel für Gaslieferverträge der e.on-Avacon unwirksam waren. Da die EWI die gleichen Vertragsbedingungen verwendete, hatte er sie im Februar aufgefordert, die zu Unrecht erhobenen Beträge zurückzuzahlen. Stattdessen erhielt er einen Standardbrief, dass das Gericht sich nicht zur Rückzahlung geäußert hätte. Auf die Anregung, dem Beispiel eines anderen Gasversorgers zu folgen und die Kunden kulant zu entschädigen, ging man gar nicht ein.

Besonders ärgerte er sich aber über die Behauptung, dass „kein Kunde einen finanziellen Nachteil erlitten“ habe. Die Position der EWI nach sechs Wochen Wartezeit: "Das Urteil entfaltet weder für Sie, noch für die Energiewerke eine unmittelbare Wirkung". Die daraufhin angerufene neue Schlichtungsstelle Energie (http://www.schlichtungsstelle-energie.de) hat sich nun des Falles angenommen, wird aber, wie der Kunde bemängelt, in ihrer Arbeit durch die EWI behindert.

Die Auseinandersetzung um die Gaspreise spielte sich vor dem Hintergrund der in den Jahren 2008-09 explodierenden Gaspreise ab, bei dem Initiativen wie der Bund der Energieverbraucher die Kunden zum Widerstand aufriefen. Auch die Isernhagener Grünen hatten in einer öffentlichen Veranstaltung mit dem damaligen Geschäftsführer der EWI die Berechtigung für die starken Erhöhung bezweifelt.

(1) Eine gewisse Brisanz entwickelt die Angelegenheit vor dem Hintergrund der Diskussion um die Bonus-Zahlung an die EWI-Geschäftsführung .
Die Grünen hatten schon 2011 mit der Begründung, dass die Geschäftsführung
mit der unzulässigen Gaspreisklausel unkalkulierbare Risiken hinterläßt, vor der Auszahlung einer Prämie für 2010 gewarnt. Seinerzeit ist der Gemeinderat dem aber nicht gefolgt!

PS: Der Verfasser ist auch energiepolitischer Sprecher der Isernhägener Grünen.

Ist das bonuswürdig?
Bürgerreporter:in:

Siegfried Lemke aus Isernhagen

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