Kostenübernahme für Rauchwarnmelder:für hörgeschädigte Menschen

Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für gehörlose
Menschen übernehmen.Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) mit einem
Urteil vom 18.Juni 2014 entschieden.

Bürgerreporter:in:

felix nawrotzki aus Hatzfeld (Eder)

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