Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe ist gekippt!

Foto: ARD - Tagesschau

Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Urteilsverkündung am 26.02.2020 in Karlsruhe. Das schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und dabei Angebote von Dritten in Anspruch zu nehmen.

Der Strafrechtsparagraf 217 in der Fassung von 2015 ist daher verfassungswidrig!

Ich danke dem Verfassungsgericht für ihr Urteil! Ich habe kein Problem mit meinem Leben, weiß aber, dass Menschen mit allerschwerster Krankheit unnötig lange leben sollen, es aber nicht mehr wollen!

Das Gericht zeigte Empathie für die betroffenen Menschen! Bei der Bundesärztekammer, dem Ethikrat sowie den beiden großen christlichen Kirchen scheint mir die dagegen zu fehlen. Es geht doch ganz klar um Suizid in sehr seltenen Einzelfällen und nicht um vielfache Hilfe zum Suizid. Alles andere ist Angstmache mit Motiven gegen die betroffenen Menschen!

Bürgerreporter:in:

Michaela Mensch aus Hannover-Misburg-Anderten

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