Polizei zeigte Radfahrern die gelbe Karte

Radfahren auf dem Gehweg
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In der vergangenen Woche haben Beamte am 27. und 29. März gezielt Verkehrskontrollen zum Themas "Fehlverhalten von und gegenüber Radfahrern" an unterschiedlichen Stellen durchgeführt. Dabei wurden lt. einer Pressemitteilung der Polizei, am 27.3. 145 Verstöße und am 29.3. (Gründonnerstag) 138 Vergehen festgestellt.
Die häufigsten Verstöße sind dabei immer wieder das Fahren auf dem Gehweg und das Befahren der Radwege in falscher Richtung. Dies‘ wurde am Gründonnerstag 123 mal und am 27.3. 108 mal festgestellt. An dritter Stelle stehen Ablenkungen durch Mobiltelefone, wobei am 27.3. auch 16 Rotlichtverstöße festgestellt wurden.
An Stelle von Verwarnungsgeldern teilten die Beamten „gelbe Karten“ aus. Die „gelbe Karte“ ist eine „letzte“ Ermahnung und soll auf die Folgen des Fehlverhaltens, die darauf aufgeführt sind, aufmerksam machen.
Weiter wurden an beiden Tagen auch Verstöße wie das Überqueren der Straße bei rot und Falschparken bei Fußgängern und Autofahrern festgestellt. Zudem wurden am 27.3. zehn Fußgänger angesprochen, die ihrerseits Radfahrer unnötig behinderten.

Die Polizei zeigte sich damit wieder einmal großzügig und gutmütig, denn auch die Vergehen, wie das Fahren in der falschen Richtung sind durchaus gefährlich und können auch schwere Folgen haben. So verunfallten vor zwei Jahren auf der Hildesheimer Str. zwischen der Riepestr. und dem Südschnellweg innerhalb von sechs Wochen vier Radfahrer miteinander. Dabei wurden drei Radfahrer verletzt in Krankenhäuser gebracht. Eine Unfallverursacherin entfernte sich damals unerlaubt von der Unfallstelle.

Das Überqueren der Kreuzung bei „grün“ für Fußgänger trotz „rot“ für Radfahrer stellt an Kreuzungen mit einer nur kleinen Verkehrsinsel eine besondere Gefährdung dar. Hier bekommen Radfahrer ihr eigenes „Grün“, da ihnen erlaubt die gesamte Kreuzung zu überqueren, auch wenn auf dem zweit Teil die Fußgänger schon „rot“ gezeigt bekommen. Hier durchzufahren ist besonders wichtig, damit z.B. Stadtbahnen die Kreuzungen ungehindert passieren können. Häufig ist an diesen Stellen für Fahrräder zu wenig Platz zwischen Stadtbahnen und dem Autoverkehr. Oft genug wurden schon Stadtbahnen zum Bremsen gezwungen. Grundsätzlich gilt das Ampelzeichen für die gesamte Kreuzung oder bis ein weiteres Zeichen folgt.

Bürgerreporter:in:

Andreas Heisler aus Hannover-Döhren-Wülfel-Mittelfeld

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