Radlers Lust – Radlers Leid

Bild 1: Am Lagerwäldchen
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Radfahren durch Bemerode

Als pflichtbewusster Radfahrer benutze ich natürlich, wenn vorhanden, Radwege! Doch: viele Situationen sind für die Radfahrer unübersichtlich, ungeregelt und nicht zu Ende gedacht.

Hier mein erstes Beispiel – weitere Folgen demnächst:

Ich fahre von der „Sögeler Str.“ an einer Häuserreihe entlang (hier gibt es keine Beschilderung – ist auch nicht nötig) Richtung „Lagerwäldchen“.
Hier steht an dem Ende der Häuserreihe das Fuß- und Radweg Gebotsschild am Beginn des Weges am Waldrand. (Bild 1 und 2) O.K., den nehme ich Richtung „Emslandstrasse“. Dort quert die „Emslandstrasse“ meinen Weg, ich will zur Kreuzung „Am Sandberge“.

Als Ortsansässiger weiß ich natürlich, dass auf der anderen Seite der „Emslandstr.“ ein Radweg verläuft (Beschilderung nicht vorhanden – braucht auch nicht!) (Bild 3).

Doch das erste Problem welches ich habe, ist das Überfahren der „Alten Bemeroder Str.“. Hier zeigt mir die Ampel, dass ich als Radfahrer auf die andere Straßenseite fahren darf. (Bild 4 u. 5). Doch gilt die Erlaubnis des Radfahrens tatsächlich auf der anderen Straßenseite weiter?

Jetzt kommt der Überweg über die Straßenbahngleise.
Darf ich eigentlich durch das „Drängelgitter“ weiterfahren oder muss ich schieben? (Bild 6) Egal, Hauptsache, nicht den gefährlichen Fehler von einigen Radfahren machen und auf die Straße kurz ausweichen, denn dadurch ist es schon zu vielen Unfallsituationen gekommen. Autofahrer rechnen an dieser Stelle nicht damit, dass Radfahrer auf die Straße kommen!

Also weiter zur Straße „Am Sandberge“. Geradeaus darf ich weiterfahren, da auch die Ampel das Radfahrerzeichen trägt und auf der anderen Seite, auf der „Lange-Hop-Str.“, das Radfahren auf dem Gehweg erlaubt ist. (Bild 7)

Aber ich will auf der Straße „Am Sandberge“ weiter Richtung "Brabeckstr." am Schützenplatz entlang fahren. Muß ich jetzt auf die Straße oder darf ich den Fußweg weiter benutzen?
Auf der Ampel "Bemeroder Str."von der Innenstadt kommend ist ein Radfahrzeichen vermerkt. Auch auf dem Fußweg ist lt. Schild Radfahren erlaubt. Gilt das denn dann auch auf dem Fußweg entlang des Schützenplatzes? (Bild 8 bis 11).
Rätsel über Rätsel. Vielleicht frage ich bei meiner Tageszeitung mal Herrn Schöler?
Oder ist ein Leser kundig und kann mir helfen?

Bürgerreporter:in:

Hartmut Rensch aus Hannover-Bemerode-Kirchrode-Wülferode

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