Leben im Container

Container gehören in unserem Stadtbezirk mittlerweile zum Alltag. In ihnen findet Unterricht statt oder sie dienen als vorübergehende Unterkunft für obdachlose Menschen. So auch in der Petit-Couronne-Str. in Ahlem (Ahlemer Holz). Auf dem Parkplatz neben dem ehemaligen Schulzentrum stehen seit Monaten Container, die Obdachlosen, überwiegend Roma Familien, als Unterkunft dienen. Das nachbarschaftliche Verhältnis zwischen den Roma und den unmittelbaren Anwohner*innen war von Anfang an getrübt. Lärmbelästigungen, Diebstähle und Beschimpfungen, die von Seiten der Roma ausgehen sollen, verhindern ein harmonisches Miteinander. Unterstützung von Sozialarbeiter*innen und Überwachung haben anscheinend nicht zur Problemlösung beitragen können.

Einwohner*innen, die die Bezirksratssitzung am 13. Juni aufsuchten und erneut über das nicht einvernehmliche Nachbarschaftsverhältnis klagten, forderten endlich eine Auflösung der Containeranlage auf dem Parkplatz. Die Landeshauptstadt Hannover verweist auf einen Zuweisungsbescheid, der die Unterbringung ermöglichte und nicht widerrufen werden könne. Die Verwaltung spricht hier von einem Fall der Gefahrenabwehr, d.h. man will die Gefahr der Obdachlosigkeit und deren Folgen abwenden. Eine Aufhebung des Zuweisungsbeschlusses durch die zuständige Behörde sei derzeit nicht möglich, so der Tenor in der Bezirksratssitzung. Es werde aber alles getan, um die Situation zu entspannen. Entspannung sieht anders aus!

Die Landeshauptstadt Hannover ist verpflichtet Menschen vor Obdachlosigkeit zu bewahren. Humanität und Fürsorge bleiben in der Ahlemer Containerunterkunft auf der Strecke. Wenn Familien monatelang ohne eine echte Zukunftsperspektive in Blechcontainern leben müssen und die Ablehnung der Gesellschaft täglich zu spüren bekommen, dann muss man sich nicht wundern, wenn sie sich nicht gesellschaftskonform verhalten. Integration und eine Lebensperspektive beginnen mit einem eigenem Zuhause. Gerade Familien mit schulpflichtigen Kindern brauchen eine angemessene Unterkunft, eine Wohnung. Wenn die Verwaltung sich auf den Zuweisungsbeschluss beruft und damit an der Containerunterkunft festhält, gefährdet sie die gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Roma und obdachlosen Menschen. Ein Beschluss der Zuweisung kann nach §49, Absatz 2, Satz 3 VwVfG(Verwaltungsverfahrensgesetz) widerrufen werden. Satz 3 ermöglicht die Rücknahme, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die ohne einen Widerruf das öffentliche Interesse gefährden würde. Vielleicht besinnt sich die Verwaltung, hebt die Zuweisung auf und stellt Wohnungen, wenigstens für Familien mit Kindern, zur Verfügung. Es geht nicht um des Friedens willen, sondern um einen Akt der Nächstenliebe und der Humanität.

Julia Grammel

Bürgerreporter:in:

Siegfried Seidel aus Hannover-Badenstedt

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