Vereinspauschale 2009 bis zum 1. März beantragen
Verspätete oder unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden (Ausschlussfrist!). Es empfiehlt sich, die Anträge frühzeitig zu stellen, um eventuell auftretende Fragen noch rechtzeitig klären zu können.
Vereinen, die im Vorjahr eine staatliche Förderung erhalten haben, wurden bereits im Dezember vom Landratsamt entsprechende Antragsvordrucke zugeleitet.
Die Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins und der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus errechneten Fördereinheit. Bemessungsgrundlage der Mitgliedereinheiten sind die Mitglieder eines Vereins zum Jahresbeginn sowie die dem Verein zum Stichtag 1. März zur Verfügung stehenden gültigen Übungsleiterlizenzen.:
Zur Vermeidung existenzgefährdender Veränderungen bei der Umstellung der Sportförderung der Vereine auf die Pauschale enthielten die Zuwendungsrichtlinien eine bis zum 31. Dezember 2008 befristete Ausgleichsregelung. Diese fällt im Jahr 2009 weg.
Vereine, deren Förderung bisher begrenzt werden musste, können nun in den Genuss einer ungekürzten Förderung kommen. Verschlechterungen kann es allerdings bei Vereinen geben, die bisher einen Ausgleich erhielten.
Weitere Antragsvordrucke erhalten Sie entweder unter http://www.landkreis-guenzburg.de/landkreis/verein... zum downloaden oder beim Landratsamt unter der Tel.-Nr. 08221/95-207.
Für weitere Auskünfte steht das Landratsamt gerne zur Verfügung.
Nähere Informationen sind auch erhältlich auf der Homepage des Bayer. Kultusministeriums unter
http://www.stmuk.bayern.de/km/aufgaben/sport/ausse...
foerderrichtlinien/index.shtml.
0