Ruhezeiten gelten auch für Mähroboter Betrieb unterliegt den Lärmschutzregelungen

Mähroboter dürfen nicht rund um die Uhr fahren. Auch für sie gelten die Zeiten der Lärmschutz-Verordnung der Stadt Günzburg. Eine Blumenwiese kann auch gerne stehen gelassen werden, damit sie Nahrung für die Insekten liefert. | Foto: Julia Ehrlich/ Stadt Günzburg
  • Mähroboter dürfen nicht rund um die Uhr fahren. Auch für sie gelten die Zeiten der Lärmschutz-Verordnung der Stadt Günzburg. Eine Blumenwiese kann auch gerne stehen gelassen werden, damit sie Nahrung für die Insekten liefert.
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Die Stadt Günzburg weist darauf hin, dass auch der Betrieb des Mähroboters den gängigen Lärmschutzregelungen unterliegt und daher sowohl die mittäglichen Ruhezeiten als auch der abendliche Betriebsstopp entsprechend einzuprogrammieren sind.

Eine willkommene Hilfe im Garten für den Hobbygärtner, ein Ärgernis für den Nachbarn? Immer wieder erreichen die Stadtverwaltung Günzburg Klagen zu permanenter Geräuschbelästigung durch Mähroboter.

Rasenmähen, egal ob mit Mähroboter oder einem herkömmlichen Rasenmäher und der Betrieb lauter Garten- und Handwerkergeräte sind in der Stadt Günzburg und den Stadtteilen zu folgenden Zeiten erlaubt:

Montag bis Freitag von 7.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 20.00 Uhr Samstag von 9.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 – 18.00 Uhr.

An Sonn- und Feiertagen sind ruhestörende Arbeiten nicht erlaubt. Damit ist auch der Betrieb eines Mähroboters nicht gestattet.

„Lassen Sie mehr Natur und Wildheit im Garten zu! Vielleicht reicht es, nur häufig genutzte Bereiche auch oft zu mähen. Legen Sie eine Blumenwiese im Garten an, die Nahrung für unsere Insekten bietet“, lädt Christine Hengeler, Umweltfachkraft der Stadt Günzburg ein. Das schützt auch die Igel, die oftmals von Mährobotern angefahren und schwer verletzt werden. Am besten wäre es, den Roboter nicht unbeaufsichtigt fahren zu lassen. Laut der Lärmschutzverordnung der Stadt Günzburg ist der Betrieb zu igelaktiven Zeiten, wie abends oder nachts, sowieso verboten.

Die oben genannten Zeiten gelten auch für die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- oder Tonwiedergabegeräten.

Bürgerreporter:in:

Thomas Rank aus Günzburg

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