Fördergelder des Freistaates Bayern für Neubau und Kauf
Ein Pluspunkt dieser Fördergelder ist, dass die Mittel nachrangig abzusichern sind. Dies ermöglicht es vor allem auch Familien mit weniger Eigenkapital, Wohneigentum zu erlangen. Anträge für die Fördergelder müssen immer vor Baubeginn bzw. vor Abschluss eines Vertrages beim Landratsamt vorliegen. Das Landratsamt entscheidet dann über die Förderanträge. Dort gibt es auch die Informationen über die Fördervoraussetzungen und Förderhöhen.
Für Beratungsgespräche stehen zur Verfügung:
Alexandra Buresch (Buchstaben A-K) Zimmer 003 –
Tel. 0822/95-303 und
Edda Zeller (Buchstaben L-Z), Zimmer 004,
Tel. 08221/95-304,
in der Krankenhausstraße 36 in Günzburg.
Am 14. Mai 2013 ist die Wohnraumförderstelle wegen Fortbildung nicht besetzt.
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Weiterveröffentlichungen:

Betuchten beim Vermehren des Immobilienvermögens unter die Arme greifen ist eine bundesweite Umverteilungsmacke von unten nach oben.
Da hilft der Arme doch gern beim Wohlstandsvermehren der armen Betuchten...