Resolution der bayerischen Kommunen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik

CSU-Ortsvorsitzende und Bürgermeisterin Dr. Ruth Niemetz, Stadt- und Kreisrätin (CSU)
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Der CSU-Ortsverband Günzburg bekennt sich uneingeschränkt zum Grundrecht auf Asyl und zur Genfer Flüchtlingskonvention. Menschen, die auf der Flucht vor politischer Verfolgung oder vor Krieg oder Bürgerkrieg zu uns kommen, verdienen unseren Schutz und unsere Unterstützung.

Steigende Asylbewerberzahlen

Die gestiegenen und weiter steigenden Asylbewerberzahlen stellen die Städte, Gemeinden und Landkreise aber vor immer größere Herausforderungen. Neben der Bereitstellung angemessenen Wohnraums und der verwaltungsmäßigen Betreuung gilt es, das Miteinander der Flüchtlinge und der Bevölkerung vor Ort durch verschiedenste Integrations- und Bildungsangebote zu ermöglichen. Auch dank des ehrenamtlichen Engagements zahlreicher Bürgerinnen und Bürger kann Günzburg sich als weltoffen und gastfreundlich präsentieren, wo die humanitären Verpflichtungen gegenüber politisch Verfolgten und Flüchtlingen erfüllt werden.
Die schiere Zahl der uns erreichenden Menschen führt unsere Verwaltung und unsere Mitarbeiter inzwischen aber an ihre Belastungsgrenze und teilweise sogar darüber hinaus. Dabei nehmen wir mit Sorge wahr, dass beträchtliche Ressourcen auch für jene aufgewendet werden müssen, deren Schutzersuchen vorhersehbar abgelehnt werden und die nach den geltenden Gesetzen kein Bleiberecht in unserem Land haben. Wenn es nicht gelingt, die Zahl dieser Antragsteller zu drosseln und die Verfahren zu verkürzen, laufen wir Gefahr, viele freiwillige kommunale Leistungen im Bereich Daseinsvorsorge nicht oder nicht mehr im bisherigen Umfang erbringen zu können. Solche Einschnitte drohen aber die Akzeptanz der Bevölkerung für die Aufnahme und Versorgung der Asylbewerber und Flüchtlinge insgesamt in Frage zu stellen. Soweit darf es nicht kommen.

Klare Regeln

Der CSU-Ortsverband Günzburg unterstützt daher den Einsatz der Bayerischen Staatsregierung für eine Verantwortungsgemeinschaft von EU, Bund und Ländern. Wir begrüßen ausdrücklich die von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder am 18. Juni 2015 erzielten Übereinkünfte:
• Beschleunigung der Asylverfahren durch zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
• Konsequente und zügige Rückführung abgelehnter Antragsteller,
• Finanzielle Beteiligung des Bundes an den Asylkosten,
• Bundesweite Verteilung unbegleiteter minderjährigere Flüchtlinge und
• Stärkung der Verantwortung der EU.
Diese Beschlüsse weisen in die richtige Richtung. Allein werden sie aber nicht ausreichen, den drohenden Leistungskollaps der Kommunen abzuwenden. Wir stellen uns daher geschlossen hinter die Protokollerklärung der Bayerischen Staatsregierung:
„Zur Bewältigung der enormen Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen kommt der EU eine Schlüsselrolle zu. Bayern fordert deshalb die Bundesregierung über die im Beschluss genannten Maßnahmen hinaus auf, sich bei der EU-Kommission für die Wiedereinführung der Visapflicht für die Staatsangehörigen von Albanien, Serbien, Montenegro, EJR Mazedonien sowie Bosnien und Herzegowina einzusetzen. Bayern fordert zudem die Schaffung von neu zu errichtenden (europäischen) Asylzentren in Nordafrika und die Einsetzung eines EU-Sonderbeauftragten für Flüchtlingsfragen sowie die weitere Intensivierung des Kampfes gegen kriminelle Schlepper und Menschenhändler.“
Im Einklang mit der Bayerischen Staatsregierung sprechen auch wir uns für folgende, weitergehende Maßnahmen aus:
• Anreize für Missbrauch verringern: Wir brauchen mehr Möglichkeiten, die Leistungen von Asylbewerbern zu kürzen, deren Antrag offensichtlich unbegründet ist.
• Verfahren vereinfachen: Die Anerkennungsquote von Bewerbern aus Albanien, dem Kosovo und Montenegro geht gegen Null. Diese Länder müssen als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Dies entspricht auch dem Wunsch dieser Staaten. Nach dem Vorbild der Schweiz sollen die Anträge von Asylbewerbern ohne jegliche Chance auf Anerkennung innerhalb von 48-Stunden bearbeitet werden. Sollten die Antragsteller ihren Antrag innerhalb dieses Zeitraumes zurückziehen, kann über die Erstattung des Zugtickets in das Heimatland nachgedacht werden.
• Missbrauch von Freizügigkeitsrechten unterbinden: Die Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien und Montenegro gewährten Visumsbefreiungen werden vielfach zur Asylantragstellung missbraucht. Für die Angehörigen dieser Länder muss wieder eine durchgehende Visapflicht eingeführt werden.
• Gerechtigkeit innerhalb der EU: Wir brauchen eine faire Verteilung der Asylbewerber und Flüchtlinge innerhalb Europas.
• Zuzug begrenzen: Durch geeignete Maßnahmen in den Herkunfts- und Transitländern muss erreicht werden, dass die Menschen in ihrer Heimat bleiben. Wir können nicht alle aufnehmen, die zu uns kommen wollen.

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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