Im Landkreis Günzburg keine Verspätung bei Hartz IV
Das Landratsamt Günzburg teilt hierzu mit, dass diese Aussage nicht für das Kommunale Jobcenter Günzburg zutrifft.
Als sog. Optionskommune (eine von zehn in Bayern) werden die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende eigenverantwortlich erfüllt und nicht als sog. „Gemeinsame Einrichtung“, also als Mischbehörde von Bundesagentur für Arbeit und jeweiligem Landkreis.
Nur bei den gemeinsamen Einrichtungen tritt das gemeldete Problem auf.
Im Kommunalen Jobcenter Günzburg werden eigene EDV-Systeme, sowohl zur Erfassung, Bewilligung und Prüfung von Leistungen für die Berechtigten als auch zur Zahlbarmachung verwendet.
Die Wartezeit zwischen der Feststellung eines Anspruchs und der Auszahlung liegt zwischen zwei und vier Arbeitstagen.
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