Die Große Kreisstadt Günzburg erhält für zwei Straßenbaumaßnahmen Fördermittel vom Freistaat Bayern

Alfred Sauter, Landtagsabgeordneter (CSU)
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„Die Große Kreisstadt Günzburg erhält für zwei Straßenbaumaßnahmen Fördermittel vom Freistaat Bayern“ so der Landtagsabgeordnete Alfred Sauter. Das Land beteiligt sich mit über 51 % an den zuwendungsfähigen Gesamtkosten für den Neubau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Reisenburg und der Staatsstraße 2028. Für den Ausbau der Heidenheimer Straße in Günzburg trägt der Freistaat ca. 52 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

Der stark wachsende Straßenverkehr machte sowohl den Neubau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Reisenburg und der Staatsstraße 2028 als auch den Ausbau der Heidenheimer Straße erforderlich.

Bereits seit längerem ist eine Gemeindeverbindungsstraße, die vom Günzburger Stadtteil Reisenburg zur Staatsstraße 2028 führt, geplant. Ende Oktober diesen Jahres konnte die Verbindungsstraße dem Verkehr übergeben werden.

Die Heidenheimer Straße wurde in ihrem Verlauf einheitlich auf sechs Meter verbreitert. Im Rahmen dieser Baumaßnahme wurden Straßenschäden beseitigt und eine Einfassung der Straße vorgenommen. Die Straße ist bereits seit mehr als einem Monat wieder für den Verkehr freigegeben.

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren sieht beide Vorhaben als förderfähig nach Art. 2 des Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) an. Die Bauvorhaben sind zur Verbesserung der Ver-kehrsverhältnisse geeignet und werden deshalb unter den laufenden Nummern B 1267 bzw. B 1268 in das Förderprogramm des Freistaats Bayern aufgenommen.

Die veranschlagten Gesamtkosten für den Neubau der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Reisenburg und der Staatsstraße 2028 betragen 361.000 Euro. Hiervon werden voraussichtlich ca. 300.000 Euro zuwendungsfähig sein. Für die Baumaßnahme wird der Stadt Günzburg eine Festbetragsförderung in Höhe von 155.000 Euro in Aussicht gestellt.

Für den Ausbau der Heidenheimer Straße betragen die veranschlagten Gesamtkosten 582.000 Euro, wovon ca. 532.000 Euro zuwendungsfähig sind. Die Festbetragsförderung des Freistaats Bayern beträgt für diese Maßnahme 280.000 Euro.

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren hat die Regierung von Schwaben ermächtigt, Bewilligungen bis zur Höhe der Festbetragsförderung auszusprechen. Die Zahlungen sollen nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel geleistet werden.

„Durch die beiden Baumaßnahmen kann der zunehmende Verkehr wieder besser fließen “, so Sauter.

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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