Beispiele hierfür sind:
• Kunststoffkörbe und Wannen, Eimer, Gießkannen
• Haushaltsschüsseln (z.B. Salatschüssel)
• Kleiderbügel
• Kinderspielzeug aus Kunststoff z.B. Bobby Car
• Getränkekisten
• Regentonnen
Wie bei den Verpackungen gilt auch bei diesen Kunststoffgegenständen, dass sie restentleert sind und keine Fremdanhaftungen enthalten dürfen z.B. Mörtel, da sonst eine sinnvolle Verwertung nicht möglich ist.
Die gebührenfreie Annahme erfolgt in haushaltsüblichen Mengen wie bei Altholz (2 m³ pro Anlieferung).
Nicht angenommen werden:
• PVC und Gummi, Agrarfolien
• Rohre und Rinnen aus dem Baubereich
(Dachrinnen, Abflussrohre)
• Schläuche von Staubsauger und Gartengeräten
• Lederartikel
• Öltanks, Ölkanister
• Autoteile
Eine Liste der möglichen Gegenstände und Beispiele für ausgeschlossene Kunststoffe ist im Internet unter www.kaw.landkreis-guenzburg.de oder beim Kreisabfallwirtschaftsbetrieb erhältlich. Das Personal der für die Annahme vorgesehenen Wertstoffhöfe erteilt gerne Auskünfte.
Bereits nach 14 Tagen mussten die Container für Kunststoffe zum ersten Mal geleert werden, da dieses neue Angebot sehr gut angenommen worden ist. Im April wurden bereits rund sechs Tonnen der neuen Fraktion gesammelt.
Die mit dem Versuch beauftragte Firma WRZ Hörger, Sontheim, hat das abgeholte Material begutachtet und die Qualität für gut befunden.