* Mappus kneift: Reaktion auf Unterlassungsklage erst nach der Wahl * Medienhetze gegen „Berufsdemonstranten“ bereitete „Schwarzen Donnerstag“ vor

Mit Verschleppungstaktik versucht sich der Baden Württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus, CDU, über den Wahltermin zu retten. Das Landgericht Bremen hat der Umweltorganisation ROBIN WOOD seine Entscheidung mitgeteilt, Mappus eine Fristverlängerung zur Klageerwiderung zu gewähren. ROBIN WOOD hatte am 10. Dezember Unterlassungsklage gegen ihn eingereicht. Seine Anwältin beantragte, die Frist zur Klageerwiderung bis zum 1. April 2011 zu verlängern. Fünf Tage zuvor, am 27. März, sind in Baden Württemberg Landtagswahlen.

Fünf Tage vor dem brutalen Polizeieinsatz am 30. September 2010, als täglich Zehntausende gegen Stuttgart 21 demonstrierten, hatte Mappus gegenüber Focus Online wahrheitswidrig behauptet, es gebe unter den Demonstranten gegen Stuttgart 21 einen „nicht unerheblichen Teil von Berufsdemonstranten, zum Beispiel von ROBIN WOOD“. Bei ihnen würden „Aggressivität und Gewaltbereitschaft zunehmen“. Vor dem Parlamentarischen Untersuchungs-ausschuss zum „Schwarzen Donnerstag“ bekräftigte er kurz vor Weihnachten: „Es gibt bei diesem Thema Berufs-demonstranten, und es ist in Deutschland hoffentlich noch nicht verboten, wenn man Fakten beschreibt.“

„Herr Mappus weiß anscheinend nicht, was er zu unserer Klage sagen soll. Deswegen reichen ihm drei Wochen nicht für eine Erwiderung,“ kritisiert ROBIN WOOD-Sprecherin Monika Lege. „Er will die bürgerkriegsähnlichen Bilder von Wasserwerfern und Knüppeln gegen Rentner und Schüler aus den Köpfen tilgen. Mit der Fristverlängerung will er sich im Wahlkampf seine Mitverantwortung für die Polizeigewalt entziehen.“ ROBIN WOOD sieht die Äußerungen als Medienhetze, die den Boden für die gewaltsame Räumung des Schlossgartens bereiten sollte.

Hamburg, den 3.3.2011
Quelle:ROBIN WOOD

Bürgerreporter:in:

Antje Amstein aus Gießen

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