Sind Katzen nur Tiere zweiter Klasse?

Tierschützer fordern eine bundesweite Kastrationspflicht für Katzen. Sie sei notwendig, um das Katzenelend von Streunertieren zu begrenzen, argumentieren sie. (Foto: IG Pro KSVO)
  • Tierschützer fordern eine bundesweite Kastrationspflicht für Katzen. Sie sei notwendig, um das Katzenelend von Streunertieren zu begrenzen, argumentieren sie. (Foto: IG Pro KSVO)
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Landkreis Augsburg. Das Katzenelend, verursacht durch verwilderte Hauskatzen, letztlich jedoch von verantwortungslosen Tierhaltern, nimmt Jahr für Jahr zu. Ein Sachverhalt, der nicht nur die Katzen, sondern auch Tierschutzvereine und Tierheime immer mehr in Bedrängnis bringt. Dabei könnte viel Not verhindert werden. Die Gersthofer Tierschützerin Margit Mayr hat dafür eine einfache Lösung parat: "Die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freilaufkatzen ab dem fünften Lebensmonat ist ein wirksames Instrument gegen das Katzenelend."

Auch die Durchführung dieser Forderung ist relativ simpel. Die Kastration mit Kennzeichnung und Meldung des Tieres beispielsweise bei TASSO erfolgt durch den Tierarzt. TASSO, das größte Haustierregister Europas, übernimmt ehrenamtlich die Registrierung. "Aussetzen, verantwortungslose Tierhaltung, Diebstahl, Tierquälereien und vor allem Katzenschwemme und Katzenelend würden dadurch erheblich begrenzt", verdeutlicht Margit Mayr. Und noch einen Vorteil nennt sie: "Die Behörden hätten damit weder Kosten noch Zeit- und Verwaltungsaufwand."

Doch was so einfach klingt, scheint für Politiker "unzumutbar". So lässt der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, an Margit Mayr schreiben: "Eine bundesweite Kastrationspflicht wäre unverhältnismäßig, da die Problematik der herrenlosen, streunenden Katzen in Deutschland regional in unterschiedlichem Ausmaß auftritt. Dies gilt gleichermaßen für die Forderung nach einer bundesweiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen." Und weiter: "Auch wenn die Registrierung in einer Datenbank selbst kostenlos wäre, würden sich für den Tierhalter Kosten durch die notwendige Implantation des Mikrochips beim Tierarzt ergeben."

In diesem Zusammenhang verweist der Bundesminister zudem auf den Paragraf 13b des aktuell ergänzten Tierschutzgesetzes und der damit verbundenen Abhilfe mit einer im Zusammenhang stehenden Verordnungsermächtigung der Bundesregierung an die Landesregierungen.

"Katzenelend nimmt ständig zu"

Doch diese Ergänzung erweist sich im Hinblick auf eine Durchsetzung nur als Stückwerk. Zum einen müssen Städte und Gemeinden gegenüber den Landesregierungen nachweisen und begründen, dass die Schmerzen, Leiden und Schäden, die den herrenlosen Tieren in ihrer Region entstehen, ausschließlich auf eine unkontrollierte Population zurückzuführen sind. Das ist jedoch juristisch fast unmöglich. Zum anderen ist die Haltung von Katzen, die in Obhut eines verantwortungslosen Menschen stehen, weiterhin gesetzlich nicht geregelt.

Für Margit Mayr ist die Ablehnung einer bundeseinheitlichen Katzenschutzverordnung im Tierschutzgesetz nicht nachvollziehbar. "Seit Jahren zeigt sich, dass allgemeine gesetzliche Vorschriften nicht ausreichend sind", resümiert sie. "Im Gegenteil: Katzenelend, abgemagerte, kranke und verletzte Fundtiere sowie verantwortungslose Katzenhaltung nehmen ständig zu."

Kennzeichnungspflicht: CSU blockt

Rund 200 deutsche Städte und Gemeinden haben mittlerweile eine Kastrationspflicht als tierschutzgerechte Initiative eingeführt. In Bayern haben in der Vergangenheit CSU und FDP allerdings mehrfach eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht abgelehnt, obwohl SPD und Bündnis 90/Die Grünen diese befürwortet hatten. Seit 2001 gibt es eine Hundeschutzverordnung. Eine Katzenschutzverordnung wurde durch die CSU ebenfalls abgelehnt, genauso wie ein Tierschutzverbands-Klagerecht.

Politiker, das hat die Tierschützerin Margit Mayr schmerzhaft festgestellt, begnügen sich mit beschwichtigenden Standardantworten. Sie berufen sich, wie Bundesminister Christian Schmidt, für das Halten von Katzen auf "allgemeine gesetzliche Anforderungen". Doch die sind nur grundlegend.

Das hat auch Horst Wester, der Bundesvorsitzende der "Partei Mensch Umwelt Tierschutz", erkannt. Er fordert eine Änderung des Tierstatus' in der Gesellschaft über beispielsweise einen eigenen Artikel im Grundgesetz oder über eine komplette Überarbeitung des Tierschutzgesetzes. Letzteres sei "durch seine schwammigen Formulierungen nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde".

Tierhilfe: Petition im Internet

Margit Mayr weiß, dass sie zur Durchsetzung ihrer Forderungen einen langen Atem braucht. Das Problem der über zwei Millionen Streunerkatzen sei nur durch flächendeckende Kastration in den Griff zu bekommen.

Sie weiß, dass das schwierig ist, politisch durchzuboxen. Sie weiß aber auch, dass Katzen im Gegensatz zu Hunden und der damit verbundenen Jägerschaft keine Lobby haben, dass die unzähligen Tierschutzvereine und Tierhilfen bundesweit nicht mit einer einheitlich mächtigen Stimme sprechen und dass sich der Bund bei diesem Thema auf die Zuständigkeit der Länder beziehungsweise Kommunen beruft und umgekehrt.

Doch Beispiele wie Paderborn und andere Städte zeigen, dass es auch anders geht. "Wenn man nur will", fügt Margit Mayr hinzu. Doch von diesem Willen scheint man in Bayern noch weit entfernt zu sein.

Derzeit setzt sie ihre Hoffnung im Internet auf eine Petition an den Deutschen Bundestag: www.change.org/de/Petitionen. Über 11 000 User haben dort die Petition bereits unterstützt. Sie endet am 12. August 2014.

Bürgerreporter:in:

Siegfried Rupprecht aus Gersthofen

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