Jahreshauptversammlung der Berenbosteler Schützen verschoben
Da auch in diesem Jahr einige Neuwahlen anstehen, haben sich die amtierenden Funktionäre einstimmig bereit erklärt, ihre Aufgaben bis dahin weiterhin auszuführen. Dies ist durch ein erlassenes Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie möglich und rechtlich einwandfrei. Auch der Verein ist durch dieses Gesetz weiterhin voll geschäfts- und uneingeschränkt handlungsfähig.
Positiv haben sich die verschärften Pandemieregeln jedoch auf die Instandhaltung und Renovierung des Schützenhauses ausgewirkt. Durch die Nichtbenutzung der Räumlichkeiten konnten die Renovierungsarbeiten ungehindert durchgeführt werden, sodass das Haus bei Wiederaufnahme des Schießbetriebes in neuem Glanz erstrahlen kann. Auch der Vorstand trifft sich für Sitzungen und Absprachen nun digital und kann so weiterhin wirklich aktiv bleiben. Also nicht nur der Schießbetrieb ist im Zeitalter „2.0“ angekommen.
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