aktuelles Thema, Asylbewerberrecht

die Sachgebietsleiterin im Ausländer-und Personenstandswesen und Stadträtin Frau Simone Losinger, gab gerne Auskunft
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Zu einem sehr aktuellen Thema, dem Asylbewerberrecht, konnte der CSU Stammtisch die Sachgebietsleiterin im Ausländer-und Personenstandswesen und Stadträtin Frau Simone Losinger, als Referentin gewinnen. Deutschland hat es im Grundgesetzt verankert, so Losinger, dass politisch, rassisch, religiöse oder aus anderen Gründen Verfolgten, einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Asyl haben. Die Zuständigkeit für die Durchführung von Asylverfahren liegt beim Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge. Die ankommenden Asylbewerber werden hier auf alle Bundesländer nach einem feststehenden Schlüssel verteilt. Asylbewerber, die nach Bayern kommen, werden zunächst für ca. 2 bis 3 Monaten in Zirndorf und in München untergebracht. Dort werden die vorgeschriebenen Untersuchungen auf übertragbare Krankheiten durch die Gesundheitsbehörden vorgenommen und die Asylanträge gestellt. Die Regierungsbezirke übernehmen die Verteilung auf die Landratsämter und die Landkreise. Die Asylbewerber bekommen Unterkünfte in angemieteten, neuerrichteten oder sanierten Wohnräume bzw. Gemeinschaftsunterkünfte. Vorgesehen ist, dass der Wohnbereich für Asylbewerber sieben Quadratmeter nicht unterschreiten darf. Die Asylbewerbe werden durch das Amt aber auch durch Ehrenamtliche sozial betreut und bei auftretender Alltagsprobleme unterstützt. Im Landkreis, so die Stadträtin, ist der Caritasverband für die Asylsozialberatung zuständig und wird vom Freistaat Bayern bezuschusst. Nigeria, Somalia und Senegal sind die hauptsächlichen Herkunftsländer der Asylsuchenden im Landkreis. Bei 182 Entscheidungen, so Losinger, gibt es 81 positive sowie 101 negative Asylanträge Dürfen Asylbewerber arbeiten, wurde gefragt und die Sachgebietsleiterin erklärte, dass neun Monaten nach der Einreise eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann. Ausnahmen sind gemeinnützliche Tätigkeiten, die mit 1,05€ abgegolten werden. Sie können z. B auch als Mitglieder eines Fußballvereins spielen und sind dort mitversichert. Hier greift jedoch die Residenzpflicht, denn sie dürfen nur im Regierungsbezirk der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten, bei Grenzlagen auch in angrenzenden Kommunen des benachbarten Regierungsbezirks.
Große Probleme sieht die Referentin in den rasant steigenden Zugangszahlen von etwa 70 Prozent. Der Wohnraum wird knapp und händeringend werden Unterkünfte gesucht. Noch lange musste die Fachfrau die vielen Fragen beantworten.

Bürgerreporter:in:

Christl Fischer aus Friedberg

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