Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus – Spezlwirtschaft im Friedberger Stadtrat

Der Rentmeister, der gefürchtete hohe kurfürstliche Beamte, kontrollierte streng die "bürgerliche Obrigkeit". 1670 geriet der Rat der Stadt ins Visier des Rentmeisters. - Fritz Schwimbeck, Zeichnung. Museum im Wittelsbacher Schloss in Friedberg.
  • Der Rentmeister, der gefürchtete hohe kurfürstliche Beamte, kontrollierte streng die "bürgerliche Obrigkeit". 1670 geriet der Rat der Stadt ins Visier des Rentmeisters. - Fritz Schwimbeck, Zeichnung. Museum im Wittelsbacher Schloss in Friedberg.
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Aus dem Stadtarchiv: Wie Friedberger Ratsherren einst Strafverfahren gegen Bäcker und Brauer aus den eigenen Reihen niederschlugen

Im Jahr 1668 verhängte der Rat der Stadt Friedberg keine Strafen. Dass es keine in der Stadt strafbaren Vorfälle gegeben haben soll, befand der gestrenge Rentmeister mehr als merkwürdig. Er ging der Sache auf den Grund. Kein Bürger war vor seinen bohrenden Fragen gefeit. So scheint er herausgebracht zu haben, dass es vornehmlich bei den Friedberger Bäckern und Bierbrauern Verstöße gegeben haben musste. Aber warum hatten die Stadträte, die die niedere Gerichtsbarkeit besaßen und denen die polizeiliche Brot- und Bieraufsicht oblag, keine Strafen verhängt?
Gefürchtet war im Bayerland der Besuch des Rentmeisters. Dieser hohe kurfürstliche Beamte kontrollierte bei seinem „Umritt“ Städte, Märkte und Hofmarken seines Bezirks. Die Bezeichnung „Umritt“ rührte daher, weil der Rentmeister und sein Schreiber nicht gefahren, sondern reitend kamen.

Im Visier des Rentmeisters

Die sogenannten Umrittsprotokolle mit den kritischen Anmerkungen waren für den Kurfürsten von höchster Bedeutung. Hier konnte der Landesherr ersehen, wie es um sein Kurfürstentum bestellt war. Schriftlich wurde durch den Rentmeister auf Missstände hingewiesen, manchmal mit dem Befehl versehen, wie sie abzustellen waren. So auch im Jahr 1670, als bei seinem Umritt das Machtzentrum der Stadt Friedberg, der sogenannte „Innere Rat“, bestehend aus sechs Stadträten, ins Visier des Rentmeisters geraten war.
So drückt es der Rentmeister in seinem Bericht klar und deutlich aus, dass es im Jahr 1668 massive Verstöße gab bei Bier und Brot. Zwei von den sechs Räten waren Bäcker und einer – es war sogar der Herr Bürgermeister – war ein Brauer. Die Klagen über Brot und Bier konnten durch diese drei Räte niedergehalten werden, nach dem Motto: Keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus.

Sie müssen aufstehen und gehen

Eindeutig ist die Forderung des Rentmeisters: Bei Brot- und Bierstraffällen müssen die Bäcker rund Bierbrauer vom Rat aufstehen und gehen. Die übrigen Stadträte führen dann die Verhandlung. Zudem lautet die Empfehlung an den kurfürstlichen Hofrat in München, bei der nächsten Ratswahl darauf zu achten, nicht mehr so viele Bäcker und Brauer aufzunehmen.
Zeigte die harsche Kritik des Rentmeisters Wirkung? Leider fehlen die Quellen aus dem Jahr 1671. Aber im Jahr 1672 gab es sieben Straffälle. Dreimal war Feuer ausgebrochen. Bei zwei Brauern hatte es gebrannt und ein Metzger hatte seine brennende Laterne im Stall vergessen. Glücklicherweise konnte jedes Mal das Feuer gelöscht werden. Dennoch wurden sie gestraft, weil leicht eine Feuersbrunst hätte entstehen können.

Zu kleine Brötchen gebacken

Bei den Friedberger Bäckern dagegen wurden vier Vergehen geahndet. Die polizeiliche Brotvisitationen, die dem Stadtrat oblag, brachten ans Tageslicht, dass geschummelt worden war. Die erwischten vier Bäcker hatten alle zu kleine Brötchen gebacken und mussten dafür Strafe zahlen.

Bürgerreporter:in:

Regine Nägele aus Friedberg

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