Landgericht Freiburg: Instanz der Rechtsprechung oder Sanktionierungen?

Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch, Richter am Landgericht Dr. Thomas Lönecke, Rechtsanwalt Jonas Metzger, Kanzlei Heidelberger & Metzger, Pfaffenweiler (v. l. n. r.)
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Der seit 2007 andauernde Behörden-, Justiz- und Polit-Skandal um die Natur- und Umweltschutzverstöße am Castellberg, ging am 09. Juli 2021, 09.30, vor dem Landgericht Freiburg in seine aktuellste Runde.
Bernd Gassenschmidt, Altbürgermeister von Ballrechten-Dottingen, nahm dabei Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch, Kenzingen, ins Visier und suchte so seine diversen Verfehlungen zu kaschieren.
Dabei erlitt er eine erste Teilniederlage, da seine eingeforderten Schmerzensgeld-Ansprüche seitens des Gerichtes nicht gesehen werden!

Diese erfüllen – wenn auch bislang (noch) nicht als solche geahndet – nach Darstellung des Beklagten, wie seines Mandanten – dem Landwirt Herbert Löffler – mehrfachen Straftatbestand.
Dahingehender Anfangsverdacht bestätigt sich auch in medialen Recherchen, deren Ergebnisse seitens des Klägers auf Anfrage hin weder widersprochen noch anderweitig entkräftet wurden.
Angesichts der politischen, bis zu Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90 / Die Grünen) reichenden Hintergrund-Dimension wird weit mehr, als nur die Rechtsstaatlichkeit in Frage gestellt!
War der Sachsensumpf in aller Munde, so gilt es den Blick auf sein Pendant im Ländle zu lenken und die Melange aus Amtspflichtverletzungen, Lügen, Rechtsbeugung und feigem Wegsehen zu hinterfragen!

Richter am Landgericht Dr. Thomas Lönecke, war als Einzelrichter sichtlich bemüht, das Verfahren keinesfalls ausufern zu lassen, sondern über Vergleich zu beenden, verstrickte sich dabei jedoch in einige Widersprüchlichkeiten, welche die Befürchtungen, dass es ein
politisch gewolltes Ergebnis gibt, eher nährten, denn entkräfteten.

Kläger Gassenschmidt war aus – so der Vortrag seines Rechtsanwaltes Jonas Metzger, Kanzlei Heidelberg & Metzger, Pfaffenweiler – gesundheitlichen Gründen nicht erschienen.
Die Frage nach ärztlichem Attest wurde gar nicht erst gestellt. Ein Aspekt, der auch beim Beklagen gegolten hätte? Jedenfalls wurde nicht hinterfragt, ob zutreffend, oder vielmehr eine Nuance der Legendenbildung, dass das Vorgehen von Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Kläger geführt haben soll, obwohl diese bereits länger bestehen, als dessen über diesen Rechtszug angegriffenen Handlungen.
Geradezu grotesk, dass der Kläger für sich belastend empfindet, was sein über Jahrzehnte gehendes Treiben bei Landwirt Herbert Löffler auslöste und dort – zumindest bislang (noch) – Niemanden wirklich interessierte.

Hierzu konkret ließ Richter Dr. Lönecke das Anwenden gleichen Maßstabes vermissen, als es um den, von Alt-Bürgermeister Gassenschmidt gegenüber auch der Justiz bestrittenen, jedoch den Medien eingeräumten Versuch der Zwangseinweisung von Herbert Löffler ging.
Sein Ansinnen, diesen Schritt als lediglich Bemühen um eine klärende Untersuchung abschwächen zu wollen, welche ja sofort ein für Herbert Löffler positives und somit entlastendes Ergebnis brachte, also insgesamt keine nennenswerte Belastung für diesen darstellte, geht an den Tatsachen vorbei.
Deren Unterdrücken ist im Gesamtkomplex keineswegs ein erstmaliges und daher weit mehr, als nur Gschmäckle auslösendes, tendenziöses Negativverhalten der Justiz: zudem deutlich an der Wahrheitsfindung vorbei gehend, respektive diese völlig negierend.
Auch die richterliche Feststellung, dass ein Medienbericht nicht als Beweis dienen könne, hat nur sehr bedingte Berechtigung. Zweifelsohne, wenn es um Kommentierung der Ereignisse geht, welche die Sicht des jeweiligen Verfassers darstellen, jedoch keinesfalls bei Original-Einlassungen von Verfahrensbeteiligten, also wie hier dem Kläger und dessen Eingeständnissen.

Auch legte sich Richter am Landgericht Dr. Thomas Lönecke unzweifelhaft fest, dass das Einbringen von bsw. manipulierten Urkunden eine Straftat sei. Selbiges nun trifft auf die von seinerzeit Bürgermeister Gassenschmidt – die 24jährige Amtszeit endete 2011 – getätigten kartographischen Fälschungen zu.
Daran ändert Nichts, dass das Verwaltungsgericht diesen nicht auf den Grund ging, sie also keine Beweismittel wurden, sondern vielmehr – ein Skandal im Skandal – seine Entscheidung auf Vermutung stützte.
Mit eben diesem eindeutigen Material befindet sich Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch gerade nicht in der von Richter Dr. Lönecke in den Raum gestellten Beweisnot, sondern die Justiz vielmehr in der Verpflichtung deren endlich erfolgender Bewertung, welche nur einen Schuss zulassen: Bernd Gassenschmidt ist sehr wohl ein mehrfacher Straftäter, wenngleich noch kein dafür verurteilter!

Zur Farce wird es, wenn Rechtsanwalt Grötsch die Kritik an – seitens der Justiz nicht einmal bestrittenen - Mängeln im Rechtsystem unbenommen bleiben soll, jedoch er dabei Ross und Reiter nicht nennen dürfen soll.
Diese Einstellung korrespondiert mit der richterlichen Empfehlung auf die Verfahrensdauer abzustellen und angesichts selbiger über einen Vergleich zu – allerdings trügerischer – Ruhe zu finden, wenn gleichzeitig allen zu Grunde liegenden und nach wie vor anhaltenden Missständen kein Augenmerk gewidmet wird, ihre Beendigung weiterhin keine Bedeutung erlangen soll.
In nassforscher Art schwadronierte Rechtsanwalt Metzger davon, dass sein Mandant durch den Kakao gezogen werde, was bei Licht betrachtet übelste Täter-Opfer-Umkehr auf noch dazu billig plumpe Art darstellt. Angesichts der Gesamtschau um Natur- und Umweltschutz, wie Aufgaben eines Bürgermeisters ein, eines Rechtsanwalts mit westeuropäische Zulassung unwürdiges Manöver!

Die Klägerseite hat bis 13. August Schriftsatzfrist und am 01. September ist Verkündung einer Entscheidung anberaumt.

Bringen wir dazu die Kernfrage in Erinnerung: mit welchem Selbstverständnis erledigt – so überhaupt! – die Staatsanwaltschaft Freiburg ihre Arbeit?
Das Avis einer anwaltschaftlichen Prüfungs-Anfrage an einen Behördenleiter verfolgte sie gegen Grötsch mit dem Vorwurf des Straftatbestands der Nötigung, obwohl die Mittel-Zweck-Relation eben gerade nicht verwerflich ist.
Zu Grunde lag die Frage in welcher Willkür dessen Beamter Werner Moser seinem Mandanten eine Genehmigung verweigere, welche dieser bei anderen Antragstellern geradezu nachwerfe.
Im krassen Widerspruch dazu die Untätigkeit gegenüber Straftätern, welche diesem Mandanten über sechs Wochen von jeweils 0:00 bis 6:00 Uhr den nächtlichen Schlaf rauben, wobei angeblich keine Körperverletzung zu erkennen sei. Bei Gefangenen wird in solchen Fall von Folter gesprochen und Länder, welche dies praktizieren zu Schurken-Staaten erklärt.

Wie immer die gleiche Unsäglichkeit: wir treten überall mit dem moralischen Zeigefinger des Besserwissers auf, ohne jedoch als unerlässliche Grundvoraussetzung dafür die Hausaufgaben gemacht zu haben!

Auf EU-Ebene geht es gegenwärtig um neue Instrumente, um Verstöße gegen Grundnormen der EU mit dem Entzug von Geld aus Brüssel zu bestrafen. Grüne und FDP kritisieren EU-Kommissionspräsidentin, haben sich jedoch bisher nur in Wegsehen geübt.
Selbiges, ganz wie am Castellberg auch, obwohl es sich um eine grüne Kernkompetenz handelt und gerade Grüne oder bsw. Rainer Stoll als Vorsitzender des NABU Nördliches Markgräflerland ganz vorne dabei sind beim kollektiven Wegsehen!

Der Vorwurf der Abgeordneten gegen die Kommission: diese sei untätig und gehe nicht zügig genug gegen Staaten wie Ungarn und Polen vor, weil dort gegen die rechtsstaatliche Normen verstoßen werde. Bei gleichem Recht für Alle, weshalb dann nicht auch gegen Deutschland: was also sind die tatsächlichen Beweggründe und Zielsetzungen?

Grünen-Europaabgeordneter Daniel Freund sagte dem RDN RedaktionsNetzwerk Deutschland, dass die EU-Kommission den Schutz des Rechtsstaats in Europa bislang nicht ernst genommen hat. Dabei werden in Polen und Ungarn jeden Tag Fakten geschaffen.
Nun dann, Herr Freund haben Sie ein breites Betätigungsfeld im Heimatland, können die Kompetenzdefizite ausgleichen, welche Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock bsw. beim Strom speichern in den Leitungsnetzen in aller Naivität neben ihren sonstigen Defiziten offenlegt!

Kehren wir zurück nach Freiburg im Breisgau und den Hintergründen, weshalb Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch selbst als Beschuldigter vor den Schranken des dortigen Landgerichts steht.

Dies als unmittelbare Folge daraus, dass der ehemalige Bürgermeister Bernd Gassenschmidt die Besucherzahlen des Weinortes Ballrechten-Dottingen mit allen Mitteln hochzuschrauben suchte und dabei in massivster Weise sowohl gegen Europa-, wie Nationales Recht und das Strafgesetzbuch verstieß.

Der Hof des seinerseits Beklagten und von ihm manisch attackierten Herbert Löffler liegt mit dem Castellberg in einem FFH-Gebiet, also Fauna, Flora und Habitat und hat nach der Intention der Europäischen Union den Zweck bedrohte Pflanzen und vom Aussterben bedrohte Tiere, sowie deren Lebensräume und Brutstätten zu schützen.
Da die Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Richtlinien erst nach einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof umgesetzt und teilweise noch immer nicht alle Richtlinien in nationales Recht umgesetzt hat, war und ist der Kläger wohl der Auffassung, es auch bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte nicht ganz so genau nehmen müsse.

So verstieß er gegen Europäisches Recht, indem er im Naturschutz- und FFH-Gebiet eine Wanderern zum Schutz errichtete Hütte als Party-Meile gangjährig vermietete und duldete, dass ein Anwohner eine illegale Mülldeponie mit Grundwasser gefährdenden Substanzen anlegte, sowie im Mai – also während der Brutzeit – zwei Schneisen durch den Gemeindewald schlagen ließ, damit vom Castellberg aus ein schöner Blick auf die Gemeindeteile Ballrechten und Dottingen entsteht.

In gleicher Verantwortungslosigkeit erfolgten Verstöße gegen Nationales Recht.
Während seiner Amtszeit initiierte er einen regelrechten Privatkrieg gegen Landwirt Löffler und schreckte zu dessen Obsiegen auch nicht vor massivsten, Behörden, Justiz und Politik nachgewiesenen Straftaten zurück.

Diese Unglaublichkeiten wurden ihm möglich, da weder die Staatsanwaltschaft sein rechtswidriges Treiben sanktionierte, ihrer Verpflichtung des Amtsermittlungsgrundsatzes nachkam, noch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und das Regierungspräsidium ihren Aufsichtspflichten nachkamen, als das Verwaltungsgericht Freiburg dem verwerflichen rechtswidrige Handeln entgegenwirkte: es stoppte!

Die zahlreichen Straftaten gliedern sich in Amtsdelikte, wie: mehrfache Verfolgung Unschuldiger, Anstiftung Untergebener zu Falschaussagen, mehrfache Körperverletzung im Amt, Urkundenfälschung im Amt, mehrfache Verleitung Untergebener zu Straftaten und mehrfache Rechtsbeugungen, sowie gewöhnliche Straftaten, wie: versuchte Freiheitsberaubung, mehrfache üble Nachreden und Verleumdungen, Prozessbetrug, falsche uneidliche Aussage, mehrfacher Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigungen, Nötigung, Hausfriedensbruch, Veränderung einer Grenzbezeichnung, Beleidigung, Gewässerverunreinigung, unzulässige Verbreitung von Lärm und unerlaubter Umgang mit Abfällen.

Rufen wir einfach in Erinnerung, dass sich Landesvater Kretschmann – womit sich ein Kreis zu Bündnis 90/Die Grünen schließt – vor laufenden TV-Kameras im Sommer 2012 bereits anlässlich der Bürgersprechstunde in Heitersheim peinlich berührt zeigte von den Schilderungen des Landwirtes Herbert Löffler zu eben diesen Umwelt-Delikten.
Wenn das Alles stimmt, ist es ein Riesenskandal, war sein zutreffender Kommentar und gleichzeitiger Erledigungs-Auftrag an die anwesende Landrätin Breisgau-Hochschwarzwald, Dorothea Störr-Ritter.

Damit allerdings ließ es der Vorzeige-Grüne dann bewenden und die nachgeordneten Stellen, wie Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wiegelten ab, dass es sich lediglich um Bagatellen handle.

Mit einem aktuell die Runde machenden Video zu seinen Aussagen kontra e-Mobilität im Widerspruch zum tatsächlichen Verhalten zeigt sich, dass die Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit hier Parallelen haben und durchaus die Frage berechtigen, ab wann ein Ministerpräsident nicht mehr haltbar ist, zum strategischen Entgegenwirken auch die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft herhalten muss?

Eine Reihe von skandalösen Abläufen im Zusammenspiel von Lokal-Politik und Justiz konnten ungehemmt ihren weiteren Lauf nehmen: Altautos und Baumaschinen, Bauschutt und Hausmüll mitten im Naturschutzgebiet bleiben weiterhin ungeahndete Normalität.

Bernd Gassenschmidt, Alt-Bürgermeister von Ballrechten-Dottingen, starte geradezu einen Vernichtungsfeldzug gegen Landwirt Löffler, gespickt von Lügen, dass sich nicht nur die Balken bogen und Alle bis hin zum Verwaltungsgericht machten mit.

Selbst als nachgewiesen wurde, dass er hinter dem Versuch stand, Löffler in psychiatrische Behandlung zu bringen, obwohl er ihn im eklatanten Widerspruch dazu öffentlich zum Umgang mit Kindern am Castellberg vorgeschlagen hatte, wachte Niemand auf und wollte gar Konsequenzen ziehen, was bis ins gegenwärtig anhängige Verfahren reicht!

Schwarzbauten, Mülldeponie, Lärmbelästigungen und weitere Verstöße im
Naturschutzgebiet bleiben vielmehr negiert und ungeahndet!

Absoluter juristischer Hohn bsw. dass Herbert Löffler der Aushang eines Zeitungsartikels strafbewehrt untersagt ist: also Menschenrechte, wie Meinungsfreiheit seitens des Gerichtes mit Füssen getreten werden!

Abläufe, welche selbst ausgewiesene Diktatoren, wie Kim Jong-un oder Recep Tayyip Erdoğan vor Neid erblassen ließen, doch klar: Schurken-Staaten sind immer nur jene, auf welche wir mit Fingern zeigen, ohne selbst unsere Hausaufgaben je gemacht zu haben!

Der amtierende Bürgermeister Patrick Becker ergeht sich – wie so viele andere Stellen auch im schweigenden Wegsehen und Glauben, es über Aussitzen hin bekommen zu können.

Die deutsche Justiz wird dabei immens beschädigt, indem sich trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage mit Kanzlei Heidelberger & Metzger, Pfaffenweiler, Rechtsanwälte fanden, die sich nicht zu schade sind, die bisherigen, von Behörden und Politik gestützten Versäumnisse seitens Staatsanwaltschaft und Gerichten auszunutzen und dem irrsinnige Gassenschmidt-Treiben noch die Krone aufzusetzen, indem sie ihren Standeskollegen für dessen engagierte Berufsausübung mit perfider Unterlassung- und Schmerzensgeldforderung überzieht.

Der Schwanz wedelt auf diese Art wahrlichst mit dem Hund und bringt Ludwig Thoma in Erinnerung der – selbst Anwalt – seinerzeit schon anzumerken pflegte: er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.

Somit liegt es einmal mehr an uns Allen, diesem Konglomerat aus Inkompetenz, Korruption, Rechtsbeugung und Vorteilsnahmen, die Stirn und Einhalt zu gebieten, denn auf Selbstreinigung zu setzen, ist längst schon ein jeglicher Hoffnung entbehrendes Unterfangen!

Erich Neumann, freier investigativer Journalist
über Kavalaris International Press Organisation https://kavalaris.press
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© Bild: www.cmp-medien.de CC – Saal 4 des Landgerichtes Freiburg im Breisgau vor Verhandlungsbeginn: Heimat von Justitia oder weiterer Schauplatz eines unerträglichen Behörden-, Justiz- und Polit-Skandales
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© Bild: www.cmp-medien.de CC – Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch, Richter am Landgericht Dr. Thomas Lönecke, Rechtsanwalt Jonas Metzger, Kanzlei Heidelberger & Metzger, Pfaffenweiler (v. l. n. r.)
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© Bild: www.denkzeit.de CC – Ludwig Thoma mit Juristen-Zitat

Bürgerreporter:in:

Erich Neumann aus Kempten

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