Aktuelle Informationen: 19.05.2021, 13:30 Uhr: Bundes-Notbremse tritt in Essen außer Kraft – ab Freitag, 21. Mai, Lockerungen

Essen lag heute den fünften Tag in Folge unter einer 7-Tage-Inzidenz von 100. Damit greifen die strengeren Regelungen der bundeseinheitliche Corona-Notbremse nur noch bis einschließlich morgen. Danach gelten wieder die Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW.

Ab Freitag, 21. Mai, 0 Uhr, gilt damit auch die Ausgangssperre nicht mehr. Auch die Kontaktbeschränkungen werden gelockert, sodass sich wieder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen können. Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt und Paare gelten als ein Hausstand. Auch sind wieder Besuche der Außengastronomie möglich oder von Konzerten und Aufführungen, die mit bis zu 500 Zuschauer*innen unter freiem Himmel stattfinden können. Zudem dürfen zahlreiche Geschäfte des Einzelhandels Kund*innen wieder ohne Termin empfangen, dafür aber mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest. Dieser ist künftig 48 Stunden anstatt der vorherigen 24 Stunden gültig. Die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene, die Personen mit negativem Test gleichgestellt sind, gelten weiterhin.

Hotels dürfen ebenfalls wieder bei einer Auslastung von 60 Prozent öffnen, ebenso wie Freibäder, in denen mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest das reine Schwimmen gestattet, die Nutzung der Liegewiesen jedoch untersagt ist.
Per Allgemeinverfügung verlängert die Stadt Essen ihre Maskenpflicht auf bestimmten Straßen und begrenzt darüber hinaus ab Freitag die Teilnehmer*innenzahl für Beerdigungen auf 50 Personen.

Kommenden Freitag kann in Essen nun auch ein innovatives Modellprojekt des Landes NRW starten – zum sicheren Trainingsbetrieb im Fitnessstudio. Details dazu regelt eine weitere Allgemeinverfügung der Stadt Essen. Gemeinsam mit FitX und mit wissenschaftlicher Unterstützung des Universitätsklinikums Essen wird sie das Modellprojekt umsetzen. Unter den Realbedingungen des Studiobetriebs soll dargestellt werden, wie ein verantwortungsvoller Betrieb der Fitnessstudios wieder möglich ist. Es soll durch Messungen nachgewiesen werden, dass sich die Luft im Studio durch eine innovative Steuerung und Regelung der Lüftungsanlagen hinsichtlich der Aerosolbelastung nicht maßgeblich von der Luft beim Sport im Freien unterscheidet.

Weitere Informationen zu den aktuell gültigen Regelungen in den verschiedenen Bereichen des Alltags finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_regeln.

(Quelle Presse- und Kommunikationsamt der Stadt Essen)

Bürgerreporter:in:

Thomas Ruszkowski aus Essen

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