Fernbusanbieter muss Onlinezahlungsabwicklung kostenlos anbieten * By (TRD) Pressedienst Blog News Portal

Ein entsprechendes Gebührenverbot basiert auf einer EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr innerhalb der Staatengemeinschaft vereinfachen soll. | Foto: © Wolfgang Tschakert / mid
  • Ein entsprechendes Gebührenverbot basiert auf einer EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr innerhalb der Staatengemeinschaft vereinfachen soll.
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(TRD/MID) Ob die Pizza für den schnellen Snack, das neue T-Shirt oder die Bus-Tickets für den Wochenendtrip in die Lieblingsstadt – immer mehr Menschen wickeln Zahlungen online mit entsprechenden Anbietern wie PayPal ab. Ein neues Urteil kommt dabei Verbrauchern zugute.

 Urteil für Verbraucher
Das Landgericht München hat in einem Urteil gegen den Fernbusanbieter Flixbus (Aktenzeichen: 17 HK O 7439/18) entschieden, dass Unternehmen keine zusätzlichen Gebühren für die Zahlung per Online-Anbieter PayPal in Rechnung stellen dürfen. Paypal wird in Deutschland von rund 21 Millionen Kunden für eine sichere Zahlungsabwicklung im Internet genutzt.

Bei Zahlungen mit Kreditkarte, als Sepa-Lastschrift oder Sepa-Überweisung dürfen Unternehmen die anfallenden Gebühren in Deutschland nicht auf ihre Kunden abwälzen. Ein entsprechendes Gebührenverbot basiert auf einer EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr innerhalb der Staatengemeinschaft vereinfachen soll.

Die Zahlungen via PayPal, bei der in der Regel eine Bankverbindung oder eine Kreditkarte im Kundenkonto hinterlegt sind, seien mit den gebührenfreien Zahlungsarten vergleichbar, meinten die Münchener Richter, weswegen Flixbus keine Gebühren bei PayPal-Zahlungen erheben dürfe.

Bürgerreporter:in:

Heinz Stanelle aus Düsseldorf

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