Wann entschuldigt sich OB Keller für die rechtswidrige Maskentragepflicht?

12. November 2020

Am 3. November 2020 hat der Düsseldorfer Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller eine Corona-Allgemeinverfügung erlassen, dass fast im gesamten Stadtgebiet eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden muss. Zu den von einigen Bürgern vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eingelegten Klagen erklärte das Gericht, dass diese Verordnung rechtwidrig ist!

Die Stadt Düsseldorf hat dann diese Allgemeinverfügung vollständig aufgehoben und durch eine abgeänderte am 10. November 2020 erneuert.

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz FREIE WÄHLER: „Zu diesem Vorgang haben wir den beiliegenden, offenen Brief an den Oberbürgermeister geschickt. Wir messen diesen Oberbürgermeister an seinen Aussagen. Er ist Jurist.

Wir fragen deshalb, wann, wie und wo werden Sie sich entschuldigen? Und werden Sie dies auch in einem Video über duesseldorf.de und soziale Medien veröffentlichen?“
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Offener Brief

An den Oberbürgermeister
der Landeshauptstadt Düsseldorf
Herrn Dr. Stephan Keller

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Keller,

die Stadt Düsseldorf hat in der Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung vor
Infektionen mit dem Virus SARSCoV-2 (sog. »Corona-Virus«) vom 03.11.2020 hier:
Anordnung einer gesamtstädtischen Pflicht zum Tragen von Alltagsmasken (Az. 07-32/1
Corona 11) „eine Maskenpflicht nahezu für das gesamte Stadtgebiet angeordnet.
Ausnahmen gelten lediglich für nicht bebaute Gegenden wie Grünlagen. Die Pflicht zum
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer,
die Gehwege benutzen dürfen.“

Quellen:
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekannt...
g-201103.pdf und https://corona.duesseldorf.de/news/maskenpflicht-j...
stadtgebiet

Verschiedene Bürger klagten dagegen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied in
einem Fall am 09.11.2020, dass „die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der
Stadt Düsseldorf vom 3. November 2020, mit der eine gesamtstädtische Pflicht zum Tragen
von Alltagsmasken angeordnet wurde, rechtswidrig [ist]. Das hat die 26. Kammer des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom heutigen Tage entschieden und damit
dem gegen die Stadt Düsseldorf gerichteten Antrag eines Düsseldorfer Bürgers im
Eilverfahren entsprochen.“

Quelle: https://www.vgduesseldorf.
nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2020/202044/index.php

„Die Landeshauptstadt Düsseldorf respektiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf vom heutigen Montag, 9. November, zur Allgemeinverfügung über die
Maskenpflicht. Die Stadtverwaltung hat in der Folge die Allgemeinverfügung, die eine
Alltagsmaskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet vorsah, noch am heutigen Montag
aufgehoben. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung auf Basis der heutigen Begründung
des Verwaltungsgerichtes eine neue Allgemeinverfügung vorbereiten, die voraussichtlich
am morgigen Dienstag, 10. November, erlassen werden wird.“

Quellen: https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedien...
pld/35535.html und
https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekannt...
g-201109.pdf.

Sehr geehrter Herr Dr. Keller,

die Stadt Düsseldorf und Sie, als Oberbürgermeister tragen Verantwortung für rund
640.000 Düsseldorfer Bürger und viele hunderttausend Berufseinpendler und Tagesgäste.
Angesichts stark ansteigender COVID 19 Fälle ordneten Sie eine Maskenpflicht für nahezu
das gesamte Stadtgebiet an.

Nach nur neun Tagen im neuen Amt hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf eine ihrer
ersten Entscheidungen, die Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters der Stadt
Düsseldorf vom 3. November 2020, mit der eine gesamtstädtische Pflicht zum Tragen von
Alltagsmasken angeordnet wurde, für rechtswidrig erklärt!

Auf Ihrer Website schreiben Sie: „Meine Ausbildung und mein gesamtes Berufsleben
haben mich wirklich gut auf die Aufgabe als Oberbürgermeister vorbereitet. Ich kenne das
Geschäft. Ich weiß, wie man eine Stadt führt. Und ich habe mich unglaublich gefreut, dass
mir die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer bei der Kommunalwahl 2020 ihr Vertrauen
geschenkt und mich zum Oberbürgermeister gewählt haben! Gemeinsam mit den
Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und einer starken Stadtverwaltung
werden wir jetzt die Zukunft unserer Stadt gestalten. Es werden anspruchsvolle,
spannende Jahre – und ich verspreche, dass wir das Beste daraus machen werden!“

Quelle: https://stephan-keller.de/mein-profi l

Wie passt das zusammen?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf führt in seiner Begründung aus, dass „für den Bürger
nicht eindeutig erkennbar [sei], wo und wann er der Maskenpflicht unterliege. Vielmehr
müsse er anhand der unbestimmten Begriffe „Tageszeit, räumliche Situation und
Passantenfrequenz“ selbst über das Vorliegen einer Situation entscheiden, in der ein
Begegnungsverkehr „objektiv ausgeschlossen“ sei. Dem Bestimmtheitsgebot sei nicht
genügt, wenn der Bürger – wie hier – nicht ohne weiteres in der Lage sei zu erkennen,
welches Verhalten von ihm gefordert werde, zumal dann, wenn ein Verstoß
bußgeldbewehrt sei.“

Herr Dr. Keller, hier ist gegenüber den rund 640.000 Düsseldorfer Bürgern und den vielen
hunderttausend Berufseinpendlern und Tagesgäste eine Entschuldigung fällig.

Sehr geehrter Herr Dr. Keller,
wann, wie und wo werden Sie sich entschuldigen? Und werden Sie dies auch in einem
Video über duesseldorf.de und soziale Medien veröffentlichen?

Herr Dr. Keller,
diesen offenen Brief haben wir auch als Pressemitteilung veröffentlicht. Auch Ihre Antwort,
der wir schnellstmöglich entgegen sehen, werden wir veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Lemmer

Foto:
Dr. Stephan Keller © Landeshauptstadt Düsseldorf/David Young

Bürgerreporter:in:

Alexander Führer aus Düsseldorf

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