Nicht-Sonntagsöffnung rund um die Messe ProWein: Demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze wurden ausgeblendet

Am 16.12.2021 stimmte die Mehrheit des Rates gegen eine Sonntagsöffnung rund um die Messe ProWein am 15.05.2022. Da am 9. Mai 2022 eine Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss nun dafür stimmte, reichte die Gewerkschaft Verdi Klage ein. Das Oberverwaltungsgericht in Münster untersagte am 13. Mai diese Geschäftsöffnung.

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER fragt deshalb in der Ratsversammlung am Donnerstag,

1.) Welche Konsequenzen zieht die Stadtverwaltung Düsseldorf aus den Worten des Oberverwaltungsgerichts Münster, dass der Beschluss ‘unter Ausblendung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze’ zustande gekommen sei?

2.) Aus welchen Gründen hatte die Stadtverwaltung Düsseldorf die Hoffnung, dass der Antrag des Handelsverbandes vom 28.03.2022, am 15.05. rund um die Messe ProWein einen verkaufsoffenen Sonntag durchführen zu wollen, nun sowohl eine politische Mehrheit, als auch der juristischen Überprüfung standhält (am 16.12.2021 stimmte die Mehrheit des Rates gegen die Sonntagsöffnung am 15.05.2022)?

„Ich bin über dieses Vorgehen von Verwaltung und Politik entsetzt.
Im Dezember 2021 hat der Rat mehrheitlich gegen die Sonntagsöffnung rund um die Messe ProWein entschieden. Dann, dreieinhalb Monate später, stellt der Handelsverband erneut diesen Antrag. Die Verwaltung bearbeitet diesen und stellt ihn dann, am 9. Mai im Ausschuss zur Abstimmung. Nun findet er eine Mehrheit! Und das nur, weil er durch eine zweite Nachlieferung zur Tagesordnung erst kurz vor der Sitzung, am selben Tag, auf die Tagesordnung kam.

Was ist das für ein Demokratieverständnis?

Was folgt aus der Klatsche des OVG Münster?

Und was ist mit den Vertretern von Bündnis 90 / Grüne los, die nun dafür stimmten?

Hier muss dringend aufgeklärt werden!“

Foto: pixabay

Bürgerreporter:in:

Alexander Führer aus Düsseldorf

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