Demonstrationen in Corona-Zeiten werden je Einzelfall betrachtet

Zu dem am 13. März stattgefundenen Einsatz der Polizei in Folge der am Landtag stattgefundenen Demonstration „Gemeinsam für Grundrechte, Ein Jahr Lockdown – es reicht“ in Düsseldorf gab es Presseberichterstattungen. Ausgehend von dieser Demonstration, an der laut Polizei nicht die angemeldeten rund 500, sondern bis zu 2.000 Personen teilnahmen, kam es zu zahlreichen Ordnungswidrigkeiten, vier Strafanzeigen und Festnahmen.
Gemäß Presseberichten schlossen sich einige Demonstranten der zeitgleich am Johannes-Rau-Platz stattfindenden Demonstration an. Als dieser Demonstrationszug Richtung Altstadt lief und es vermehrt zu Verstößen gegen die Corona-Schutzauflagen kam, verstärkte die Polizei ihre Einsatzkräfte durch das Hinzuziehen weiterer Polizeikräfte aus anderen Städten und einer berittenen Einheit. Viele Demonstrationsteilnehmer verstreuten sich nun in den Straßen und Gassen der Altstadt.
Sogenannte Querdenken-Demonstrationen finden seit längerer Zeit immer wieder statt. Die nächste ist für den 27. März angemeldet.

Deshalb fragte Ratsherr Torsten Lemmer, Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER die Verwaltung, aufgrund welcher Abwägungen und Entscheidungen hatten Polizei und Ordnungskräfte im Vorfeld der für den 13. März 2021 angekündigten Demonstrationen vor dem Landtag und am Johannes-Rau-Platz entschieden, nur mit dieser Anzahl von Einsatzkräften alles ordnungsgemäß und kontrolliert an den zwei Demonstrationsorten begleiten zu wollen, gehörte auch eine möglicherweise notwendige Aufstockung der Einsatzkräfte, also das Hinzuziehen weiterer Bediensteter aus anderen Städten sowie der Einsatz einer berittenen Einheit zu den im Vorfeld getroffenen Planungen des Einsatzes und welche konkreten Konsequenzen haben die Erfahrungen vom 13. März 2021 für die in Zukunft, z.B. für den 27. März 2021 angemeldeten Demonstrationen für Polizei und Ordnungskräfte in Düsseldorf?

Für die Verwaltung antwortetet der zuständige Beigeordente Christian Zaum, dass „die Polizei als Versammlungsbehörde für Anmeldungen nach dem Versammlungsgesetz, die einzelfallorientierte Bewertung und die Überwachungen des tatsächlichen Demonstrationsgeschehens zuständig [ist].
Zur Frage des Kräfteansatzes teilt das Polizeipräsidium Düsseldorf mit, dass die Kräftekalkulation aus den Angaben der Anmeldung, dem Verlauf des Kooperationsgespräches, den Erfahrungen aus zurückliegenden Einsätzen landesweit sowie der beschränkenden Verfügung der Stadt Düsseldorf und dem Auflagenbescheid der Polizei Düsseldorf in Verbindung mit dem prognostizierten friedlichen Verlauf resultierte.
Die Stadt Düsseldorf hat als Infektionsschutzbehörde eine das infektionsgeschehen betreffende Verfügung erlassen, wodurch die maximale Teilnehmerzahl auf 500 Personen begrenzt wurde. Die Anzahl der Ordnungskräfte des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes hat sich insbesondere an der thematisch fest umrissenen Aufgabenstellung des Infektionsschutzes orientiert. Zudem wurde die Einschätzung der auf diesem Gebiet erfahrenen Polizeibehörde geteilt.

Die Polizei Düsseldorf teilt hierzu mit, dass der geplante Kräfteansatz grundsätzlich der vorhandenen Ausgangslage angemessen war. Die Landesreiterstaffel war aufgrund ihres besonderen Einsatzwertes unter anderem bei Demonstrationen von vornherein planmäßig im Einsatz. Aufgrund des unerwarteten starken Zulaufs wurden Solidarkräfte aus dem Land angefordert. Dies ist nicht unüblich, sondern gelebte Praxis, denn für genau solche Entwicklungen werden disloziert Kräfte im Land vorgehalten.

Entsprechend ihrer Rückmeldung bewertet die Polizei die Anmeldungen versammlungsrechtlicher Veranstaltungen immer im Einzelfall und nach einem bewährten, einheitlichen Standardverfahren.
In die Lagebeurteilung fließen dabei, wie bereits geschildert, neben vielen anderen Faktoren auch Erfahrungen aus zurückliegenden Einsätzen mit ein.
Als eine solche ist auch dieses Versammlungsgeschehen zu betrachten, was jedoch nicht zu einer pauschalen Änderung der Lagebeurteilung führt, denn abseits des unerwartet hohen Zulaufs, entsprach das grundsätzliche Verhalten den Erwartungen, wenngleich es auch durch die sehr hohe Teilnehmerzahl eine gewisse Eigendynamik entfaltete.
Auch die Stadt bewertet versammlungsrechtliche Veranstaltungen vor dem Hintergrund infektionsrechtlicher Vorgaben immer als Einzelfall. Darüber hinaus werden selbstverständlich in Bezug auf den Einsatz städtischer Ordnungskräfte Erfahrungen aus ähnlichen Einsätzen in die konkreten Planungen einfließen.“

Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER: „Aha, jede Demonstrantion ist ein Einzelfall, wird nach einem bewährten Verfahren neu bewertet und Ja, eine höhere Teilnehmerzahl entfaltet eine gewisse Eigendynamik.

Es ist auch nicht unüblich, sondern gelebte Praxis, bei stärkerem Zulauf Solidarkräfte aus dem Land hinzuziehen , denn Zitat für „genau solche Entwicklungen werden disloziert Kräfte im Land vorgehalten.“ Zitatende.

Na denn, so werden wir erleben dürfen, wie einerseits Menschen ihr Recht auf Meinungsfreiheit und Meinungsäußerung wahrnehmen und wie anderseits Polizei und Ordnungskräfte sich in Vorbereitung und Durchführung verhalten.“

Foto: (c) Polizei.NRW.D

Bürgerreporter:in:

Alexander Führer aus Düsseldorf

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