Windkraftanlagen in Holzheim: Landratsamt war zur Genehmigung verpflichtet
Die Gemeinde Holzheim wurde während des Genehmigungsverfahrens mehrfach durch das Landratsamt beteiligt. Zunächst wurden am 06.03.2014 die Antragsunterlagen übersandt. Mit einem weiterem Schreiben vom 28.03.2014 bat das Landratsamt die Gemeinde, über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Die Sache wurde in der Gemeinderatssitzung am 01.04.2014 behandelt. Am 13.10.2014 wurde der Gemeinde Holzheim unter Fristsetzung bis zum 17.11.2014 nochmals die Gelegenheit eingeräumt, über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Eine weitere Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgte jedoch nicht. Unmittelbar nach Abschluss der Prüfung der Antragsunterlagen am 18.11.2014 wurde Herr Bürgermeister Ruttmann von Herrn Landrat Rößle persönlich über die beabsichtigte Genehmigung informiert.
Die Genehmigung wurde schließlich am 20.11.2014 erteilt. Zu diesem Zeitpunkt galt in Bayern die 10-H-Regelung nicht und damit auch kein Stichtag. In diesem Zusammenhang hat die Regierung von Schwaben mehrfach schriftlich darauf hingewiesen, dass der Inverstor bei Vorliegen aller Genehmigungsvoraussetzungen einen Anspruch auf Genehmigung habe und im Falle einer Verzögerung der Genehmigung Schadensersatzansprüche nicht auszuschließen seien.
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