Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung - habe ich? Reicht das?

7. Mai 2019
19:30 - 21:30 Uhr
Stadtsaal am Kolpingplatz, Dillingen a.d.Donau, 89407 Dillingen an der Donau

Dillingen Die Bezirksstelle Augsburg des Interessenverband Unterhalt und Familienrecht - ISUV/VDU e. V. veranstaltet am Dienstag, 07.05.2019, ab 19.30 Uhr im Stadtsaal am Kolpingplatz, Adolph-Kolping-Platz 1, 89407 Dillingen a.d.D. (Seminarraum II), eine Vortragsveranstaltung mit dem Titel „Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung – habe ich? Reicht das?“ mit Rechtsanwalt Jürgen Strampp (Mitglied des VorsorgeAnwalt e.V.) Der Eintritt ist frei.

Wofür sollte ich Vorsorge treffen? - Was kann schon passieren? Niemand ist sicher! Es kann jeden, egal wie alt er ist, treffen! Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder Gebrechlichkeit – auf einmal ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. In dieser Situation den Alltag zu bewältigen ist die eine Seite. Die andere: Wer trifft jetzt die Entscheidungen für mich? Wer regelt meine Bankangelegenheiten? Wer regelt meine ärztliche Behandlung? Meine Wohnungsangelegenheiten?

Wurde keine Vorsorge getroffen, setzt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen vom Betreuungsgericht ausgewählten Betreuer ein. Dies kann ein Familienmitglied oder aber auch ein Fremder, z.B. ein Berufsbetreuer, sein.

Auch die Rechtsbeziehung zwischen dem Bevollmächtigten und dem Vollmachtgeber ist von Bedeutung insbesondere dann, wenn der Bevollmächtigte nicht der alleinige Erbe des Vollmachtgebers wird. Hier ist darüber nachzudenken, wie ein Bevollmächtigter ggf. vor Ärger mit dem oder den Erben geschützt werden kann.

Gerade zur Rechtsbeziehung zwischen Bevollmächtigtem und Vollmachtgeber gibt es immer wieder Gerichtsentscheidungen. So hatte das Brandenburgisches Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 02.04.2019 festgestellt, dass wenn ein Familienangehöriger Rahmen einer Vorsorgevollmacht Geldgeschäfte für einen anderen Familienangehörigen wird man im Regelfall von einem Auftrag mit rechtlichen Verpflichtungen ausgehen müssen, mit der Folge, dass Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabeverpflichtungen des Bevollmächtigten entstehen.

Weiter wird auf Fragen eingegangen werden, wie „Welchen Schutz gibt es gegen einen Vollmachtsmissbrauch?“ und „Wie sorge ich vor, dass mein Bevollmächtigter handeln kann, wenn der Vorsorgefall eintritt?“

Weitere Information zur Veranstaltung und über den Interessenverband erhalten Sie durch Raffaele Brescia, Leiter der ISUV-Bez.-Stelle Augsburg, Tel.: 0821/29707639 oder über die Bundesgeschäftsstelle in Nürnberg, Tel.: 0911/550478.

Bürgerreporter:in:

Jürgen Strampp aus Augsburg

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