Umwidmung von Straßen im Bereich der Stadt Höchstädt des Landkreises Dillingen a.d.Donau
Konkret geht es um die Aufstufung der bestehenden Kreisstraße DLG 36 „An der Kohlplatte“ in Höchstädt ab dem Kreisverkehr bei der Firma Heppner sowie der Oberglauheimer Str. von der Einmündung in die Kohlplatte bis zur Einmündung in die B 16 mit einer Gesamtlänge von 811 m zur Staatsstraße.
Im Gegenzug soll die bestehende Staatsstraße 2212 vom Kreisverkehr bei der Firma Heppner bis zum Kreisverkehr Mühlenring mit einer Gesamtlänge von 837 m zur Kreisstraße DLG 41 abgestuft werden.
Der Landrat erläuterte in der Sitzung den Hintergrund der geplanten Umwidmung von Straßen im Bereich der Stadt Höchstädt. Demnach könnte durch die Umwidmung über eine Sonderbaulast-Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Höchstädt ein höhenfreier Bahnübergang geschaffen und dadurch die Belastung auf der Lutzinger Straße reduziert werden.
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