Polizei Wismar zieht erfolgreiche Bilanz!

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Das kann nun jeder Bürger sicher gerne auslegen wie er möchte, aber muss man einem geistig behinderten Mitbürger, als Leiter eines Polizeihauptreviers derart durch den Dreck ziehen? Der Mann steht unter Betreuung!!!

Auch Menschen mit einer geistigen Behinderung wird das Recht der Teilnahme am öffentlichen Leben nicht abgesprochen. Eine Entmündigung, eine Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft gibt es in Deutschland seit 1992 nicht mehr. Bei Zweifeln an der Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung kann das zuständige Amtsgericht für die jeweilige Person eine Betreuung durch andere einrichten.

Eine Schuldfähigkeit im Strafrecht, eine Deliktsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit im Zivilrecht oder eine Handlungsfähigkeit im Verwaltungsrecht werden allerdings Menschen mit geistiger Behinderung häufig abgesprochen. Entsprechende Regelungen enthalten §§ 19–21 StGB, §§ 104–113 BGB und §§ 827–832 BGB.

Hier wäre es wohl eher angebracht, sich einmal um die Betreuer des Bürgers zu kümmern, als diesen dann auch noch in der Erfolgsmeldung als mutmaßlichen Exhibitionisten zu betiteln!
Geistig behinderter Mann der in Betreuung steht
Zitat: "Am Ende des ´Herrentages´ ist der Leiter des Polizeihauptreviers
Wismar, Polizeirat Dr. Andreas Walus, mit dem Ergebnis des Einsatzes
zufrieden und zieht eine positive Bilanz: ´Mit unseren zahlreichen
Alkoholkontrollen konnten wir heute vielen Bürgern zeigen, dass wir
dieses Thema ernst nehmen. Damit kommen wir unserem Ziel näher,
schwere Verkehrsunfälle zu reduzieren. Ich freue mich, dass wir auf
Grund der verstärkten Präsenz auch andere Erfolge erzielen konnten,
wie z.B. die Festnahme des mutmaßlichen Exhibitionisten und die
Beschlagnahme verbotener Rockerkleidung.´

Eine bewunderswerte Leistung der Polizei war natürlich auch die Beschlagnahme der verbotenen Rockerkleidung.
Einsatz der Polizei Herrentag in Wismar

In Schwerin ging es natürlich ganz anders zur Sache ! Identitäten werden da schon nicht mehr genannt.
Polizei ermittelt nach Schlägerei in Schwerin
Nr.3644727 | 26.05.2017 | PP HRO | Polizeipräsidium Rostock
Schwerin (ots) - Am Rande der Open Air Veranstaltung ´Und draußen
tanzt der Bär´ kam es in Schwerin gegen 18:30 Uhr zu einer
Schlägerei, bei der ein 19-jähriger Mann durch einen Messerstich
leicht verletzt wurde.

Nach ersten Erkenntnissen lief ein 17-jähriger Täter am
Geschädigten vorbei und stach ihm aus bisher unbekanntem Grund mit
seinem Taschenmesser seitlich in den Oberkörper. Der geschädigte Mann
bemerkte zunächst nur sein zerrissenes T-Shirt. Als er den
Tatverdächtigen wenig später daher zu Rede stellen wollte, stach er
erneut mit dem Messer in Richtung des Opfers, traf ihn jedoch nicht.
Der Geschädigte wehrte den Angriff ab und brachte den tatverdächtigen
Jugendlichen zu Boden. Dies bemerkten zwei 18 und 29-jährige Kumpel
des Täters und schlugen nun auf dem Geschädigten mit Fäusten und
Flaschen ein. Unbeteiligte Passanten konnten dem Opfer helfen. Die
drei Täter flüchteten zunächst, konnten jedoch durch die sofort
eingesetzten Polizisten aufgegriffen werden.

Der Geschädigte erlitt neben einigen Hämatomen und Prellungen eine
leichte Schnittverletzung am seitlichen Oberkörper, die nur eine
ambulante Erstversorgung erforderte. Die Schweriner Kriminalpolizei
hat sofort die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung
aufgenommen.

Torsten Sprotte
Erster Polizeihauptkommissar
Polizeiführer vom Dienst

Die zentrale Frage ist doch, sind wir in der Nacht noch sicher? Kann uns die Polizei überhaupt noch schützen. Welche Rolle spielt die Presse, wenn zum Beispiel die Schweriner Volkszeitung, aus dieser Schlägerei eine kleine harmlose Notiz am Rande macht, die noch dazu die Identitäten verschweigt! : POL-HRO: Körperliche Auseinandersetzung im Schweriner Schloßparkcenter
Nr.3643383 | 23.05.2017 | PP HRO | Polizeipräsidium Rostock
Schwerin (ots) -

Eine zufällige Begegnung im Schloßparkcenter gipfelte am
Dienstagnachmittag, gegen 16:40 Uhr, nach kurzen verbalen
Anfeindungen in einer körperlichen Auseinandersetzung. Nach ersten
Erkenntnissen waren zwei syrische Zuwanderer im Alter von 18 und 23
Jahren, sowie ein 19-jähriger Afghane und ein gleichaltriger
Deutscher mit irakischen Wurzeln an einer Schlägerei beteiligt. Eine
Person erlitt hierbei eine Gesichtsverletzung, welche im Nachgang im
Schweriner Klinikum behandelt werden musste.
Die Polizei leitete Strafverfahren wegen gefährlicher
Körperverletzung ein. Zu den Hintergründen der Tat ermittelt nun die
Kriminalpolizei.Tony Schulz, Polizeikommissar
Polizeihauptrevier Schwerin

Schlägerei im Schlossparkcenter

Quelle SVZ Hier die Pressemeldung zur Schlägerei im Schlossparkcenter, Fehlt da nicht was?
Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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