Meldepflicht und der ganz normale Flüchtlingswahnsinn

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Gerade gehen wieder Meldungen über ca. 30 000 Flüchtlinge bzw. abgelehnte Asylbewerber durch die Medien, die verschwunden sind.

Auch die Schweriner Volkzeitung greift das Thema in einer kurzen Meldung auf und beeilt sich natürlich darauf zu verweisen, dass sich die Meldung lediglich auf einen Medienbericht im Bezahlinhalt der Bild bezieht.

Verbleib von 30.000 abgelehnten Asylbewerbern unbekannt

Man möchte sich natürlich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, und die Meldung als Schweriner Zeitung schon gar nicht selber bewerten.

Aber mit den mir vorliegenden Informationen, möchte ich es einmal kurz und knapp versuchen.

Ein besorgter Schweriner Bürger, der sich darüber Sorgen macht, wie in einer 2 Zimmerwohnung im Plattenbau, bis zu 10-15 Personen dezentral unterbracht sein können, wendet sich vertrauensvoll an die zuständigen Schweriner Behörden und versucht so in Erfahrung zu bringen, ob dort tatsächlich so viele Neubürger/Flüchtlinge untergebracht sein können. Dieses Recht hat er eigentlich, denn als Mitbewohner darf er schon einmal fragen, wer da mit ihm zusammen im Aufgang wohnt und er darf sich natürlich Sorgen auch machen.

Um es kurz und verständlich darzulegen, begann mit dem kleinen Auskunftsersuchen der ganz normale Wahnsinn.

Die Anfrage vom 21.7.16 wurde abgelehnt.

Die Ablehnung ist geradezu ein Witz und macht ein Auskunftsersuchen sinn-und zwecklos.

Der 1. Ablehnung ist zu entnehmen:
Zitat; (...) "Im Datensatz eines Einwohners ist dessen Anschrift gespeichert, jedoch nicht welche Wohnung unter der genannten Anschrift der Einwohner bewohnt. Wir führen ein Melderegister und kein Wohnungsregister "

Also das ist schon sehr aufschlussreich, denn nach den Ausführungen der Meldebehörde könnten also sogar 200 Personen in einer Wohnung wohnen ohne das es jemanden auffällt, denn es geht ja lediglich um die Anschrift!

Aber es kommt noch besser, denn die Behörden können Bürger die nicht ihrer gesetzlichen Meldepflicht nachkommen, nur dann auffordern, ihre Meldepflicht zu erfüllen, wenn die Behörde einen Namen hat und eine bestimmte Adresse um ihn auffordern, der Meldepflicht nachzukommen.

Nein dies stand nicht im Eulenspiegel !

Dazu dann der Hinweis der Behörde; „ Nach § 27 Abs.2 unterliegt eine Person nicht der allgemeinen Meldepflicht, wenn diese sich nicht länger als 6 Monate in einer Wohnung aufhält und für eine Wohnung in Deutschland angemeldet ist" 

Was teilte die Behörde noch einmal mit?

„ Wir führen ein Melderegister und kein Wohnungsregister“

Fazit, anmelden muss man sich eigentlich nirgendwo, so lange man keine Anschrift hat und mit Namen irgendwo gemeldet ist, kann die Behörde auch niemanden auffordern seiner Meldepflicht nachzukommen. Ok ? 

Am Ende bleibt nur die Frage an die Behörde. Wie stellt die Behörde denn jetzt fest, wer schon länger als 6 Monate nicht gemeldet ist und in keiner anderen Wohnung in Deutschland angemeldet ist?

Ach ja bliebe noch die Möglichkeit, dass unter den gemeldeten oder nicht auch nicht gemeldeten Bürgern möglichweise auch Straftäter sein könnten. Dies ist aber für die Meldebehörde nicht relevant, so lange diese sich nicht länger als 6 Monate in der Wohnung aufhält und kein Name und eine Adresse vorliegt, kann man leider auch keine Sicherheitsbedenken anmelden und schon gar nicht die Sicherheitsbehörden auf blauen Dunst hin informieren, da muss man sich als Bürger schon selber kümmern. Zudem sollte man erst einmal den Vermieter informieren, oder direkt an der betreffenden Wohnung klopfen?

Fehlt nur noch der denzente Hinweis zu Risiken und Nebenwirkungen....  

 

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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