Hartz4-Eiszeit hat begonnen

Das LSG Berlin-Brandenburg hat nun über den Normenkontrollantrag zur WAV – Berlin (KdU-Richtlinie/-satzung) entschieden und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Heizkosten zu hoch bemessen seien und das Erhöhungen für bestimmte Fallgruppen zu großzügig seien. Mit dem Urteil hat das LSG BB indirekt klargestellt, dass nach ihrer Auffassung die Unterkunftskosten ansonsten von der Höhe richtig festgelegt seien.
Wer die Berliner Situation und den Wohnungsmarkt kennt, wird zu dem Ergebnis kommen, das in vielen Stadtvierteln keine einzige Wohnung mehr zu dem vom Jobcenter festgelegten Preis erhältlich ist und das ohne Verdrängung in die Ghettos am Stadtrand keine Wohnung mehr zu dem in der WAV vorgegebenen Preis mehr anbietbar ist. Ebenfalls wird man zu dem Ergebnis kommen, das die Bestandsmieten rein gar nichts mehr mit den WAV – Werten zu tun haben. Untere Gerichte sehen das auch so, nur das (zunächst) zuständige Fachgericht scheint will mit diesem Urteil die WAV-Werte der Senatsverwaltung zementieren. Das Ergebnis ist klar: dem Senat Berlin Millionen Beträge an höheren KdU – Kosten über Jahre zu ersparen und das wirtschaftliche Ausbluten von SGB II/SGB XII/Asyl-Beziehern weiter zu forcieren daneben die Leistungsbezieher getreu der neoliberalen Grundsätze durch wirtschaftliches Ausbluten in den Niedriglohn zu zwingen.
In Berlin wird es jetzt immer notwendiger, nicht mehr auf Gerichte zu vertrauen, sondern auf die eigene Kraft. Das bedeutet, die Senatsverwaltung überall mit Protesten zu den zu geringen KdU Werten zu konfrontieren, den Protest massiver auf die Straße zu bringen, gegen Zwangsräumungen und gegen die Einstellung der Energieversorgung bei Stromschulden. Ebenso eine gezielte Bevölkerung von öffentlichen Plätzen, Parkanlagen und sonstigen Grundstücken von Menschen die aufgrund von Mietschulden, fehlender „Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ keine Wohnung mehr finden und die sich nicht in die Individualität, Elend und Suizid drängen lassen wollen. Nichts wird der Senat mehr fürchten als eine sich entwickelnde soziale Bewegung, die sagt, es reicht, wir lassen uns nichts mehr bieten! Quelle: Harald Thome‘

Die soziale Eiszeit hat somit begonnen und die soziale Käte wurde neu definiert

Das Landessozialgericht hält Heizkostenzuschüsse für Hartz-IV-Empfänger für zu hoch und kippt die Sätze.
Wenn dieses Urteil Bestand hat, müssen Hartz-IV-Empfänger die Heizung zwar nicht runter gehen, aber die bewilligte Menge für die Versorgung der Wohnung wird nicht mehr ausreichen.
Das Problem liegt in den stetigen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt, da die Mengen auf bestimmte Summen festgelegt wurden, bekommt der Hilfebedürftige immer weniger für diese vom Staat festgelegt Menge, die von der bewilligten Summe abhängt. Bekam man zu Anfang der Agenda 2010 für diese festgelegte Summe noch eine ausreichende Menge an der benötigten Energie, wie Kohle, Holz, Gas oder Heizöl, bekommt man infolge der stetigen Preissteigerung für dieses Geld nicht einmal mehr die Hälfte der Menge aus den vergangenen Jahren.
Nun hätte der Gesetzgeber ja keinen Geldwert für die Heizkosten einsetzen brauchen, sondern festgelegte Mengen, in Kubikmeter(Gas), Litern(Heizöl)Zentnern(Kohle) oder Raummetern(Holz) und hätte so von vorneherein jeder Preissteigerung miteinkalkuliert. Hier stellt sich die Frage, waren die Macher der Agenda zu dumm, die durchaus vorrausehbaren Preissteigerungen auf dem Energiemarkt nicht zu erkennen? Keineswegs waren sie dies, sondern die s ist ein weiterer Weg die Menschen immer weiter zu knechten, sei es mit sinnlosen Sanktionen, die darauf aufbauen, das die Menschen sich irgendwann aufgeben und wie so oft keine Kraft mehr haben, zum Jobcenter zu kommen und sich völlig sinnlose Vermittlungsvorschläge aushändigen zu lassen. Da schreiben Tausende arbeitsuchende, sinnlose Bewerbungen, auf Stellen, die gar nicht so vorhanden sind.
Auf eine offene Stelle kommen heute schon 7-10 Bewerber. Keineswegs wurden die Sätze für die Heizkosten angepasst, vielmehr hat der Hilfebedürftige kaum noch Geld zum Leben übrig, da auch die Aufwendungen für die Energie stetig gestiegen sind. Viele der noch nicht Betroffenen vertreten ja die Meinung, dass die „Sozialschmarotzer“ ja den Strom bezahlt bekommen, was so nicht stimmt, denn Strom muss aus den Sozialleistungen an den Stromanbieter gezahlt werden, so bleiben bei eine bewilligten Leistung für Alleinstehende von 384.-€, nur die Summe abzüglich der Energiepauschale.

Laut einer Entscheidung des zuständigen Landessozialgerichts vom Donnerstag ist der Senat zu großzügig mit den erlaubten Heizkosten. Das Land Berlin kann jedoch noch in Revision zum Bundessozialgericht gehen und man kann nur hoffen, dass es vom Rechtmittel Gebrauch macht.
Bis dahin gilt weiter die bisherige Regelung, die sogenannte Wohnaufwendungsverordnung.
Das Urteil, das nach dem Klärungsantrag einer Hartz-IV-Empfängerin erging, kam unerwartet. Denn seit Sozialsenator M. Czaja (CDU) seine Verordnung für die Miet- und Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern im Frühjahr 2012 vorstellte, lautete die Kritik mehrheitlich: Das ist zu wenig, das reicht nicht. Das Landessozialgericht ist nun in die entgegengesetzte Richtung gegangen.
„Das überrascht jetzt schon, denn bisher sei kein ähnliches Urteil bekannt geworden. Man müsse Berliner Besonderheiten wie den großen Altbaubestand berücksichtigen, der starkes Heizen erfordere. Und in sanierten und vorschriftsmäßig gedämmten Häusern würden kaum Bezieher von ALG II wohnen.

Im Bundessozialgesetzbuch ist festgelegt: Bei Hartz-IV-Empfängern zahlt der Staat die Kosten für Wohnung und Heizung, „soweit diese angemessen sind“. Was vor Ort angemessen ist, legen dann die Länder und Gemeinden fest. In Berlin übernimmt der Senat die Zahlen für die angemessenen Heizkosten aus dem bundesweiten Heizkostenspiegel. Dort finden sich Vergleichszahlen je nach Hausgröße und Heizungsart, stets aufgeteilt in vier Kategorien: niedrig, mittel, erhöht und zu hoch.
Der Senat übernimmt die Zahlen aus der Kategorie „zu hoch“. Damit würde die Verschwendung zum Grundsatz gemacht – und das kann nicht angemessen sein, meinen die Richter. Wenn der Senat stattdessen die Zahlen aus der Kategorie „mittel“ nehmen würde, dürften Hartz-IV-Empfänger nur noch ungefähr halb so viel Geld zum Heizen ausgeben wie bisher. Das Gericht beklagt zudem, dass der Senat bundesweite und keine regionalen Vergleichswerte nimmt.
In Berlin gibt es derzeit rund 303.000 Haushalte, denen der Staat die Kosten für Heizung und Unterkunft zahlt. Eine Wohnung für vier Personen und mit Fernwärme zum Beispiel darf derzeit bis zu 670 Euro kosten. Das summiert sich in Berlin für alle Empfänger auf 1,4 Milliarden Euro pro Jahr. Ein Drittel davon zahlt der Bund, den Rest das Land Berlin.

Beispiel: Im Jahr 2012 gab es nach in diesem Winter etwa 30 000 Kältetote in Großbritannien, in Deutschland hat sich um diese Kältetoten bisher noch niemand gekümmert, denn wen kümmern schon ein Obdachlose Penner die unter der Brücke schlafen und deren Körper indirekt wegen zu niedriger Temperaturen ihr Funktionieren einstellt.

Bürgerreporter:in:

Norbert Höfs aus Schwerin (MV)

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