Zu schwer, zu breit und andere Mängel auf der Autobahn

LKW mit Mähdrescher auf dem Anhänger, zu breit, zu schwer | Foto: POLIZEI MITTELHESSEN/ WETTERAUKREIS
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  • LKW mit Mähdrescher auf dem Anhänger, zu breit, zu schwer
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Butzbach/A5: Für die Sicherheit auf den mittelhessischen Autobahnen sind die Polizeistreifen der Autobahnstation Butzbach unterwegs. Am Mittwoch. 18. Dezember. 2019 stachen einer Streife dabei verschiedene LKW ins Auge, die sie auf Mängel kontrollierten.

Gegen 10:00 Uhr bemerkten die beiden Ordnungshüter in Fahrtrichtung Kassel einen Sattelzug in Höhe der Abfahrt Bad Nauheim, der eine Kontrolle wert schien. Bei genauerem Hinsehen fielen die Reifen des Transports auf.

Einer davon wies quasi ein Nullprofil auf, ein anderer Reifen hatte einen erheblichen Defekt in der Reifendecke. Das Fahrzeug blieb stehen, bis die Schäden behoben und die Reifen gewechselt waren.

Der Fahrer hinterließ eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe.
Gegen 13:15 Uhr fiel dem Autobahnteam ein Sattelzug auf der Raststätte Wetterau Ost auf.
Der Zug hatte einen Mähdrescher geladen, und auch hier gab es einiges zu beanstanden. Beim Ausmessen der Fahrzeugbreite kamen die Polizisten auf 315 cm. Der Fahrer des Zuges konnte eine Ausnahmegenehmigung vorlegen, die ihn jedoch nur für eine Überbreite von bis zu 3 Metern berechtigte.
Gerade in Baustellen können 15 cm schon entscheidend sein. Neben der Breite stach auch das Gewicht der Maschine ins Auge. Ein Blick in die Fahrzeugpapiere ergab, dass der Transport des Mähdreschers das zulässige Gesamtgewicht des Aufliegers um fast 20 Prozent überschritt.
Doch damit nicht genug: Die Ketten, die den zu schweren und überbreiten Mähdrescher auf dem Anhänger hielten sahen wenig vertrauenswürdig aus. Zu alt und verrostet schien es fraglich, ob sie die tonnenschwere Last tatsächlich an Ort und Stelle halten können, auch wenn immense Kräfte z.B. bei starkem Bremsen oder im Falle eines Unfalls auf sie einwirken. Auch diese Ketten unterliegen einer Prüfpflicht, die hier nicht eingehalten bzw. nachgewiesen wurde.
Genug Gründe also, das Gefährt aus dem Verkehr zu ziehen bis die Missstände behoben sind.
Eine Sicherheitsleistung muss der Fahrer ebenfalls entrichten.
Ladungssicherung war auch bei einem LKW mit Anhänger zu bemängeln, den die Streife kurz darauf auf den Hof der Polizeistation lotste, um die Kontrolle des Fahrzeuges dort durchzuführen. Zunächst fiel der Anhänger auf, weil während der Fahrt die Heckklappen offenstanden. Die überlange Ladung ließ sich nicht vollständig im Fahrzeuginneren verstauen. Bei einem Anhänger mit einem Aufbau aus Metall, Querlatten aus Holz und einer Plastikplane als Abdeckung, einem sogenannten Curtainsider, ist jedoch die Stabilität bei offenen Türen nicht gegeben. Außerdem sind die vorgeschriebenen Reflektoren an der Außenseite der Heckportale nicht zu sehen und aus den umgeklappten Türen resultiert wiederum eine Überbreite. Die Spanngurte, mit denen die Ladung im Inneren des Anhängers festgezurrt werden, wiesen eindeutige Gebrauchsspuren auf und waren verschlissen.
Der Fahrer musste die überlangen Teile abladen und die Spanngurte ersetzen, um seine Fahrt fortsetzen zu können. Auch er musste eine Sicherheitsleistung in einem vierstelligen Bereich entrichten.

Quelle. Polizeipräsidium Mittelhessen, Polizeidirektion Wetterau

Bürgerreporter:in:

Heinz Kolb aus Gelsenkirchen

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