Denn derzeit gilt bereits das Bereitstellen von ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf Praxis-Webseiten als Werbung für Abtreibungen und ist somit strafbar.
Dafür wurde beispielsweise die Gießener Ärztin Kristina Hänel 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt. Statt auf ihrer Webseite nur zu erwähnen, dass sie Abtreibungen durchführt, informierte sie ausführlich über die genauen Abläufe der verschiedenen Methoden. Das allein reichte, um sie schuldig zu sprechen.
Laut Buschmann ist dieses Gesetz veraltet, da der § 219a aus einer Zeit stammt, in der es noch kein Internet gab.
Außerdem bezeichneten Juristen den Paragrafen als schlecht formuliert, widersprüchlich und verwirrend.
Dies ist ein wichtiger Schritt, um Frauenrechte zu stärken!
Ungewollt Schwangeren muss es möglich sein, über ihren eigenen Körper zu bestimmen. Und dazu gehören frei zugängliche Informationen über alle vorhandenen Optionen.Eine ungewollte Schwangerschaft kann viele Ursachen haben und unter anderem auch das Ergebnis sexualisierter Gewalt sein.
Aber deswegen sollte nicht das ganze Leben einer Frau zerstört werden.
Frauen sind stark!
Lass dich in deinem Leben nicht durch Geschlechterrollen und Ungerechtigkeiten einschränken!Manche meinen heute noch, dass Frauen zu sensibel und zu weich sind, um beispielsweise in Führungspositionen zu arbeiten. Männlichkeit, Stärke und Härte werden dafür als notwendig angesehen. Weiblichkeit wird dagegen eher mit Schwäche verbunden.