Hafen von Braunsbedra und weitere Badestrände von 2. Teilfreigabe es Geiseltalsees ausgeschlossen

Der Braunsbedraer Hafen wurde trotz den erfolgreichen Sanierungsmaßnahmen nicht in die 2. Teilfreigabe mit einbezogen.
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Im August 2012 hatte das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) den Südwestbereich des Geiseltalsees mit der Marina Mücheln und dem Strandbad in Stöbnitz mit zusammen rund 270 Hektar -, freigegeben. Am Freitag dem 07. Februar sind nun auf Antrag der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) eine weitere Teilfläche freigegeben worden, lies das Wirtschaftsministerium mit, dem das LAGB unterstellt ist, verlauten.

Die Wasser- und sehr eingeschränkte Uferfläche ist etwa so groß wie 800 Fußballfelder, liegt nördlich von Braunsbedra und westlich von Frankleben. Nach Information der Redaktion, gehören der Hafen von Braunsbedra, die Badestrände Biensdorf, Braunsbedra und Frankleben nicht zur freigegeben Fläche. Daher ist nicht von mehr Platz für Badegäste auszugehen, nur für Segler und Surfer könnte sich die Situation wesentlich verbessern. Badende werden sich auch 2014 auf Anzeigen wegen nicht erlaubten Badens an den Freigabeflächen einstellen müssen.
Einen ausführlichen Bericht zur weiteren Teilfreigabe mit Kartenmaterial finden Interessierte hier.

Bürgerreporter:in:

Krohn Jürgen aus Braunsbedra

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