Bürgerbegehren / Bürgerentscheid Hallenbad „BedburgerNass“ Bedburg-Hau

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Im Januar 2012 hat der Rat der Gemeinde Bedburg-Hau mit der Mehrheit der Stimmen CDU und FDP gegen die Sanierung des Hallenbades gestimmt. Die Finanzierung, Sanierung mit 1,5 Mill. Euro sei finanziell nicht verantwortbar. Diese Entscheidung richtete sich gegen die Auffassung der Gemeindeverwaltung, die die Sanierung und den Weitebetrieb mit einem jährlichen Zuschussbedarf von 300.000 Euro als unproblematisch und machbar ansieht.
Für die Sanierung und den Weiterbetreib des Bades hat sich aus der Bürgerschaft spontan eine Interessengemeinschaft gebildet, die jetzt nach § 26 der Gemeindeordnung NRW seit dem 7. Februar ein Bürgerbegehren durchführt, mit der Fragestellung: Soll das Hallenbad „BedburgerNass“ saniert und weiterbetrieben werden? Bei einer Einwohnerzahl von 13.000 Einwohnern mit 10.000 Wahlberechtigten müssen sich 9 Prozent der Wahlberechtigten in die Unterschriftenliste eintragen. Eintragungsberechtigt sind alle wahlberechtigten Deutschen und EU-Bürger ab 16 Jahre mit Erstwohnsitz in Bedburg-Hau. Bereits vier Tage nach Anmeldung des Bürgerbegehrens haben sich in den Listen 400 Wahlberechtigte eingetragen.
Die Begründung des Bürgerbegehrens lautet: Bürgermeister und Verwaltung Bedburg-Hau sind der Auffassung, dass die Gemeindefinanzen einen Weiterbetrieb erlauben; 80.000 Besucher pro Jahr; Heimstatt für viele Vereine, Schulen und Körperertüchtigungsgruppen; das größte und wärmste Lehrschwimmbecken im Nordkreis Kleve; eine öffentliche und soziale Einrichtung für Gesundheit, Sport und Freizeit und von hoher Bedeutung für das Gemeinschaftsleben in Bedburg-Hau. Nach Ansicht der Vertretungsberechtigten wurden mögliche Lösungen für einen wirtschaftlich vertretbaren Weiterbetrieb nicht ausreichend geprüft. Das Hallenbad muss, wenn nicht saniert wird, in diesem Jahr geschlossen werden.
Bei Erreichung der geforderten Anzahl der Unterschriften wird das Bürgerbegehren, die Unterschriftenlisten, bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Die Verwaltung wird dann die Listen prüfen und nichtidentifizierbare und nichtunterschriftsberechtigte Eintragungen aussortieren. Das Begehren wird dann in der Ratssitzung am 22. März behandelt. Der Rat stellt unverzüglich fest, ob das Bürgerbegehren zulässig ist und stimmt dann darüber ab, ob dem Begehren stattgegeben wird oder nicht. Wird dem Begehren zugestimmt, dann ist der Weg frei für die Sanierung und den Weiterbetrieb des Bades. Stimmt der Rat gegen das Begehren, muss der Bürgermeister innerhalb von drei Monaten eine Wahl nach dem Kommunalwahlgesetz NRW durchführen. Bei dem Urnengang wird die Frage gestellt: Soll das Hallenbad „BedburgerNass“ saniert und weiterbetrieben werden? Diese Frage kann dann durch ankreuzen mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden.
Erfolgreich ist der Bürgerentscheid wenn die „Ja“ – Stimmen die Mehrheit erreichen und mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten ausmachen.
Mehr Informationen zum Bürgerbegehren/Bürgerentscheid:
http://nrw.mehr-demokratie.de/6803.html

Bürgerreporter:in:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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