Gibt es einen Wertvorteil bei Straßenausbaubeiträgen ?

Die Kommunen wenden bei Grundsanierung der Straßen den § 6 Abs. 1 des
Kommunalabgabengesetz (NKAG) an und über die Straßenausbaubeitragssatzung
werden die Grundstückseigentümer hier in unterschiedlicher Weise zur Kasse
gebeten. Die Begründung hierzu ist laut den Kommunen der "Wertvorteil", der
bei einer Sanierung entstehen würde. Der Begriff "Wertvorteil" für Straßen, wie
ihn die Kommunen anwenden, ist nirgends definiert und nicht greifbar, somit
ein fiktiver Wert. Wie die Kommunen wissen sollten, sind die Kommunen für die
Instandhaltung der Straßen zuständig, denn sie sind auch Eigentümer dieser.
Auch schon allein sind sie verpflichtet die Straßen in Ordnung zu halten, durch die
"Verkehrssicherungspflicht". Dies haben die Kommunen gut 50 Jahre nicht ein-
gehalten, besser noch sie haben die Straßen bewußt kaputt gespart, damit sie
Grundsaniert werden müssen. Denn jetzt kann man ja nach § 6 NKAG und der
Straßenausbaubeitragssatzung den Anlieger zur Kasse bitten. Dies ist eine
unsinnige und katastrophale Politik.
Bei einer Grundsanierung der Straßen entsteht nach Meinung des Gesetzes
ein sogenanter theoretischer Wertvorteil des Anliegers. Nur hier ist kein Wert-
vorteil erkennbar. Es sei denn, die Kommunen erkennen einen sichtbar theo-
retischen Wertvorteil. Durch das Versäumnis der Kommunen wurden die Straßen
immer schlechter, sogar täglich tritt hier eine Verschlechterung auf. Hierdurch
entsteht den Anliegern ein tatsächlicher Wertverlust. Dieser Wertverlust der
letzten 50 Jahre ist so groß und muss mit der Sanierung der Strassen gegen-
über dem sogenannten Wertvorteil aufgerechnet werden. Mit der Sanierung
der Straßen wird nur der alte Zustand wieder hergestellt und gilt als Substanz-
erhaltung. Wenn der sogen. Wertverlust mit dem sogen. Wertvorteil aufge-
rechnet wird, ist dies dann zumindest ausgeglichen. Somit ist die Forderung
über die Straßenausbaubeitragssatzung über den Wertvorteil hinfällig. Letz-
lich wurden die Straßen schon einmal von den Grundstückseigentümern be-
zahlt und gingen dann in das Eigentum der Kommunen über. Es ist somit
ungerecht und sozial unverträglich, das hier nur eine Gruppe die Straßen
bezahlen muss, denn sie werden von allen genutzt. Auch wird die Strassen-
ausbaubeitragssatzung von vielen Kommunen nicht angewendet, weil sie
ihren Haushalt im Griff haben. Warum muss der Grundstückseigentümer
hier für die Dummheit der "Hobbypolitker" gerade stehen.
Auch der Verband Wohneigentum Niedersachsen e.V. setzt sich für die Ab-
schaffung des § 6 NKAG und der Straßenausbaubeitragssatzung ein.

Bürgerreporter:in:

Hans-Joachim Tilgner aus Barsinghausen

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