Vor einigen Tagen war ein Artikel in der Zeitung, da wurde gefragt warum so wenige Arztpraxen Barrierefrei sind.

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Vor einigen Tagen war ein Artikel in der Zeitung, da wurde gefragt warum so wenige Arztpraxen Barrierefrei sind.
Ist das nur in Fritzlar / Homberg so?
Ich sage NEIN, das ist überall so, obwohl doch gerade Ärzte und Apotheker die Einschränkungen der Patienten kennen müssten, Ist es also Ignoranz? denn Unwissenheit kann es ja nicht sein.
Es gibt bereits seit 11 Jahren das BGG (Behinderten- Gleichstellungs- Gesetz) dort seht unter:
§ 4 Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Um es zu erklären, wurde in der HBO (Hessische Bauordnung) der §46 Barrierefreiheit eingefügt:
§ 46
Barrierefreies Bauen
(1) 1Bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern Barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können. 2Diese Anforderungen gelten insbesondere für
1. Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
2. Sport- und Freizeitstätten,
3. Einrichtungen des Gesundheitswesens,
4. Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
5. Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten,
6. Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.
Dies sind klare gesetzliche Anweisungen an unsere Bau und Ordnungsämter.
Diese haben die Barrierefreiheit durchzusetzen und nicht nach versagungsgründen zu suchen.

Interessant ist, wenn die Behinderten die Kaufkraft steigern können, dann, ja dann wird sogar Barrierefrei gebaut. Das beste Beispiel sind Einkaufszentren, die leben Inklusion. Man erkennt es sofort an den in der Nähe des Eingangs angeordneten vorschriftsmäßigen Behindertenparkplätzen. Die Türen öffnen sich von Geisterhand, selbst die Einkaufswagen sind für Rollstühle angepasst. Das Service Personal geht notfalls sogar mit und legt die Waren in den Korb. Natürlich gibt es auch eine vorschriftsmäßige Behindertentoilette nach DIN 18025. Selbst im gesamten Bereich gibt es am Fußboden Blindenleitlinien und Aufmerksamkeitsfelder, man sieht hier haben Fachleute Ihre Hände im Spiel. Warum klappt das in diesem Bereich? Und nicht wenn Menschen noch immer behindert werden. Wann endlich werden Gesetze befolgt, die seit 11 Jahren Gültigkeit haben. Die sogar Bußgelder vorsehen wenn Barrierefreiheit missachtet wird.

Selbst Gaststätten missachten die Gesetze, denn im Gaststättengesetz gibt es einen :
§ 4 Versagungsgründe Gaststättengesetz

2a.
die zum Betrieb des Gewerbes für Gäste bestimmten Räume von behinderten Menschen nicht Barrierefrei genutzt werden können, soweit diese Räume in einem Gebäude liegen, für das nach dem 1. November 2002 eine Baugenehmigung für die erstmalige Errichtung, für einen wesentlichen Umbau oder eine wesentliche Erweiterung erteilt wurde oder das, für den Fall, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, nach dem 1. Mai 2002 fertig gestellt oder wesentlich umgebaut oder erweitert wurde,

Es sollte doch eigentlich möglich sein, auch in der Verwaltung nach Gesetzen zu arbeiten.
Seit 4 Jahren nun gibt es schon die UN-BRK (UN-Behindertenkonvention) die geltendes deutsches Recht ist. Diese 50 Artikel werden bereits von den Gerichten benutzt und zur Rechtsprechung heran gezogen.

Bürgerreporter:in:

Klaus-Dieter Dingel aus Bad Wildungen

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