Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Bad Lauterberg

Ehrung des Ehrenvorsitzenden Herbert Schlief. v.l.n.r.: Vereinsjustitiar Rechtsanwalt Andreas Körner, Vereinsvorsitzender Eike Röger, Herbert Schlief und Schatzmeister Wolfgang Meyer.
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  • Ehrung des Ehrenvorsitzenden Herbert Schlief. v.l.n.r.: Vereinsjustitiar Rechtsanwalt Andreas Körner, Vereinsvorsitzender Eike Röger, Herbert Schlief und Schatzmeister Wolfgang Meyer.
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Ehrung, Regularien und fachliches Referat

Bad Lauterberg (bj). Mit der höchsten Auszeichnung von Haus & Grund Niedersachsen konnte in der Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Bad Lauterberg der Ehrenvorsitzende Herbert Schlief ausgezeichnet werden. Wie der der Vereinsvorsitzende Eike Röger zu dieser besonderen Ehrung ausführte, wird Herbert Schlief in Würdigung seiner Verdienste um das private Eigentum die Goldene Ehrennadel des Landesverbandes verliehen. Herbert Schlief, der im vergangenen Monat seinen 95. Geburtstag beging ist seit fast 60 Jahren Mitglied von Haus & Grund, leitete über 30 Jahre den Ortsverein St. Andreasberg und wirkte stets bei den monatlichen Mitgliederberatungen aktiv mit. Nach der Auflösung des St. Andreasberger Haus & Grundvereins setzte der Ehrenvorsitzende Herbert Schlief seine Mitgliedschaft bei Haus & Grund Bad Lauterberg fort. „Es ist uns eine Ehre“, so Eike Röger in seiner Laudatio, „diesem engagierten Mitglied für seine segensreiche Arbeit zum Wohle der Allgemeinheit recht herzlich zu danken – ist er doch ein hervorragendes Beispiel für unsere Gemeinschaft und auch für zahlreiche andere Vereine, wo sich Herbert Schlief sozial anhaltend engagierte“.
Im Rahmen der Regularien der Jahreshauptversammlung lies der Haus & Grundvorsitzende Eike Röger nochmals die Höhepunkte der Veranstaltungen des vergangenen Jahres Revue passieren. Neben den verschiedenen informativen Zusammenkünften wurden besonders der Stammtisch in der Waldgaststätte Bismarkturm, mit einem Vortrag des Vereinsjustitiar Rechtsanwalt Andreas Körner und anschließendem Grillbüfett sowie die Busfahrt nach Dessau und Wörlitzer Park besonders gut von den Mitgliedern angenommen. Dank des interessanten Jahresprogrammes, der umfangreichen Öffentlichkeitsarbeit und der unkomplizierten und zeitnahen Mitgliederberatung durch den Vereinsjustitiars stieg die Mitgliederzahl auf aktuell über 320 Personen. Für die übersichtliche und ordnungsgemäße Kassenführung, bei der keinerlei Beanstandungen festgestellt wurden, beantragte Kassenprüfer Otto-Wilhelm Holzigel die Entlastung des Schatzmeisters Wolfgang Meyer, wie auch des gesamten Vorstandes. Diese wurde einvernehmlich von den über 70 anwesenden Vereinsmitgliedern angenommen. Zur neuen Kassenprüferin wurde Jutta Wolter gewählt, die im kommenden Jahr zusammen mit Dieter König die Prüfung vornehmen wird.
Am 12. August, so der Vereinsvorsitzende, wird wieder der beliebte Stammtisch in der Waldgaststätte Bismarkturm durchgeführt. Zunächst wird Rechtsanwalt Andreas Körner über die aktuelle Rechtsprechung referieren, anschließend findet ein gemütliches Beisammensein mit einem Grill-und Salatbüfett statt.

Referat des Haus & Grund Landesverbandsjustitiar

Im Mittelpunkt der weiteren Jahreshauptversammlung stand weiterhin ein Referat des Haus & Grund Landesverbandsjustitiar Jürgen Lindner zum Thema: „Irrtümer im Mietrecht – Was der Vermieter wissen muss“. Häufig, so Rechtsanwalt Jürgen Lindner, vertreten Vermieter die Meinung, dass Mieter eine Verschattung durch Bäume hinnehmen müssen. Dem ist nicht so, denn zum ordnungsgemäßen Mietgebrauch gehört, dass die vermietete Wohnung durch hoch wachsende Bäume nicht immer dunkler wird und es am Tage nicht möglich ist ohne künstliches Licht zu lesen. Der Vermieter, so hat das Landgericht Berlin-Charlottenburg festgestellt, ist verpflichtet diese Verschattung zu verhindern.
Ist Duschen nachts verboten? – Nein, so Jürgen Lindner, es gehört zum normalen Mietgebrauch, dass der Mieter nachts badet oder duscht. Allerdings, so hat der Landgericht Köln geurteilt, nur wenn es länger als 30 Minuten dauert, kann es untersagt werden.
Sind Elektroleitungen regelmäßig zu prüfen? – Der Bundesgerichtshof, so der referierende Landesverbandsjustitiar, hat dazu gesagt, dass ohne besonderen Anlass der Vermieter dazu nicht verpflichtet ist. Seine Sorgfaltspflicht wäre überspannt, wollte man ihm zumuten regelmäßig zu kontrollieren, wenn sich nach erster Ingebrauchnahme keine Unregelmäßigkeiten zeigen. Auch im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht obliege ihm dies nicht.
Ist Gartennutzung gestattet? – Recht zur Gartennutzung, so Jürgen Lindner, haben Mieter in einem Mehrfamilienhaus nur dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist. Duldet der Vermieter die Gartennutzung ohne Vereinbarung, so kann er sie gleichwohl jederzeit widerrufen urteilte das Kammergericht Berlin.
Dürfen Gehhilfen/Kinderwagen im Treppenhaus abgestellt werden? – Das Landgericht Hannover hat dazu festgestellt, dass dies erlaubt ist, wenn andere Mieter nicht erheblich behindert werden. Dem ergänzte der Haus & Grundvereinsvorsitzende Eike Röger, zu beachten sei aber auch, dass die Fluchtwege stets frei bleiben, außerdem die Brandlast durch abgestellte Gegenstände nicht erhöht wird.
Hausordnung einhalten? – Nur dann, so Jürgen Lindner, wenn diese innerhalb des Mietvertrages eingeordnet ist. Ist sie auf der Rückseite des Mietvertrages formularmäßig abgedruckt, entfaltet sie ihre Rechtswirkung nur, wenn sie unterschrieben ist urteilte das Oberlandesgericht Celle.
Darf der Vermieter die Wohnung einmal im Jahr besichtigen? – Diese Regelung im Mietvertrag, so der Justitiar, hat der Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt. Notwendig für das Besichtigungsrecht sein ein konkreter Anlass, Formularklauseln, die dies anders regelten, hätten keine Gültigkeit. Konkreter Anlass sei zum Beispiel Nachvermietung, Verkauf, jährliche Funktionsprüfung der Rauchmelder.

Text und Foto: Bernd Jackisch (Pressesprecher Haus & Grund Bad Lauterberg)

Bürgerreporter:in:

Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz

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