Bürgerinitiative Bad Lauterberg stellt Anfragen zu den unvollendeten Baumaßnahmen, dem innerörtlichen Durchgangsverkehr auf der B 27 und dem abgerissenen Gebäude in Bartolfelde

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Bad Lauterberg. Zu der am Donnerstag, dem 18. Mai 2017, um 18 Uhr, stattfindenden öffentlichen Ratssitzung hat die BI-Fraktion drei Anfragen an den Bürgermeister Dr. Gans gerichtet. Nachfolgend deren Wortlaut:

Anfrage 1:

Anfrage der BI-Fraktion zur öffentlichen Ratssitzung am 18. Mai 2017 hinsichtlich der immer noch unvollendeten Baumaßnahmen und nicht in Betrieb genommenen Bauvorhaben in Bad Lauterberg.

Sehr geehrter Herr Dr. Gans,

die Stadt Bad Lauterberg macht sich inzwischen, mit ihren verschiedenen unvollendeten und nicht in Betrieb genommenen Baumaßnahmen, nicht nur fragwürdig, sondern gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch unglaubwürdig und in Hinsicht auf ihre Zuverlässigkeit hinterfragbar.

Fragen:

Grundschule Am Hausberg

Warum ist die neue Turnhalle der Hausbergschule, welche bereits im letzten Jahr ohne Genehmigung zur Einschulung benutzt wurde, nach wie vor immer noch nicht in Betrieb?

Warum ist der Fahrstuhl der Schule, wie kürzlich einem Leserbrief in der örtlichen Presse zu entnehmen war, nach wie vor noch nicht betriebsfähig?

Wann werden die restlichen Bauarbeiten in der Schule beendet sein und wann ist mit einer endgültigen Fertigabnahme zu rechnen?

Warum gibt es keine Hofbeleuchtung der Schule, sowie jüngst in einem Leserbrief in der lokalen Presse festgestellt wurde?

Wann soll der Begrenzungszaun des Schul-Grundstückes fertiggestellt werden?

Im neuen Eingangsbereich der Grundschule besteht durch hochstehende Mauerreste des alten Zaunes für Schüler, aber auch in den Abend- und Nachtstunden für Passanten, eine erhöhte Unfallgefahr. Wann wird diese beseitigt?

Wann wird die geplante Erweiterung der Parkplätze, Kurzzeitparkplätze, in Angriff genommen?

Wann wird ein Wetterschutz für die Schüler an der Bushaltestelle installiert? Für diese
Maßnahme ist die Stadt Bad Lauterberg originär zuständig.


Turnhalle Bahnhofstraße:

Wie lange müssen Schüler und Sportler der Vereine die alte Turnhalle noch nutzen?

Welcher Zeitpunkt ist angedacht, die alte Turnhalle an die Fa. LIDL zu übergeben?
Herrscht in diesem Punkt Planungssicherheit, oder besteht die Möglichkeit, dass die
Fa. LIDL, aufgrund der doch erheblichen Zeitverzögerungen von dem Kaufvertrag
noch zurücktritt?

Lutterbergschule:

Auch im laufenden Monat Mai ging der Jobcenter in der Lutterbergschule noch nicht in Betrieb. Wann ist mit einer Aufnahme der Tätigkeiten des Jobcenters zu rechnen?

Warum gab es hier erneut Zeitverzögerungen; wer zeichnet hierfür Verantwortlichkeit?


Rathaus im Haus des Gastes:

Der geplante Umzug der Stadtverwaltung in das Haus des Gastes scheint noch in weiter
Ferne zu stehen. Wann ist nach neuesten Erkenntnissen der Stadtverwaltung mit einem
Umzug zu rechnen ?

Müssen beide Immobilien noch eine weitere Heizperiode beheizt werden?

Welche Arbeiten müssen bis zur Inbetriebnahme des neuen Rathauses noch konkret
erledigt werden?

Die bisherigen Stellungnahmen der Verwaltung an die Fraktionsvorsitzenden erscheinen
zur Beantwortung dieser Fragen als nicht ausreichend bzw. decken den von uns aufgestellten Fragenkatolog in dieser Form nicht ab.

Mit freundlichen Grüßen

BI Fraktion Bad Lauterberg, 1. Vorsitzender

Anfrage 2:

Anfrage der BI-Fraktion zur öffentlichen Ratssitzung am 18. Mai 2017 hinsichtlich des offenbar stark zugenommenen LKW-Verkehrs innerhalb der Ortsdurchfahrt Bad Lauterberg im Zuge der B 27.

Sehr geehrter Herr Dr. Gans,

mehrere Anlieger der Ortsdurchfahrt Bad Lauterberg, im Zuge der B 27, insbesondere Bewohner der Oberen Hauptstraße und der unmittelbar angrenzenden Nebenstraßen, haben die Bürgerinitiative Bad Lauterberg kontaktiert, da durch starken Verkehrslärm, Staub, Ruß und Abgasgestank, insbesondere verursacht durch den Schwerlastverkehr, die Situation kaum noch zu ertragen scheint.
Bekanntlicherweise nimmt seit Jahren der LKW-Verkehr kontinuierlich zu. Bis zum Jahr 2025 soll das ohnehin schon sehr hohe Schwerlastaufkommen laut einer Studie des Bundes-Verkehrsministerium nochmals um mehr als 40% ansteigen. Nach der Einführung der LKW-Maut auf vierspurigen Bundestraßen verzeichneten die Anlieger schon einen ganz erheblichen Verkehrsanstieg, da viele LKW anstatt über die größtenteils mautpflichtigen gutausgebauten vierspurigen Schnellstraßen um den Harz, nun über die Landes- und Bundesstraßen quer durch den Harz fahren. Nach Aussage der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung Goslar, als zuständigem Straßenbaulastträger, und Vertreter weiterer involvierter Behörden, ist für verkehrsregelnde Maßnahmen im Stadtgebiet Bad Lauterberg, die Stadt Bad Lauterberg, mithin die Politik als vorbereitendes Gremium, zuständig. Wie der BI bekannt wurde, wird derzeit eine Unterschriftenaktion durchgeführt, welche den Unmut der Anlieger und Bewohner der o.g. Straßen zum Ausdruck bringt, mit dem Ziel, Politik und Verwaltung zu sensibilisieren, sich der Problematik anzunehmen.

Fragen:

Verfügt die Stadt Bad Lauterberg über Zahlen/Statistiken zur dortigen Verkehrsbelastung?

Verfügt die Stadt Bad Lauterberg über Daten des Zielverkehrs auf der B 27?
Welche Maßnahmen plant die Stadt Bad Lauterberg, damit mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen der Anlieger minimiert werden?

Ist, um den Anliegern Entlastung zu verschaffen, ein zeitweiliges LKW-Fahrverbot, in den Abend-und Nachtstunden, denkbar?

Wäre eine Geschwindigkeitsbeschränkung für LKW über 7,5 Tonnen zGG. (30 km/h) denkbar?

Für Immobilieneigentümer, Zimmervermieter, Betreiber von Ferienwohnungen, usw., bedeutet diese starke Verkehrszunahme eine Wertminderung der Immobilie. Welche Maßnahmen gedenkt die Stadt Bad Lauterberg zu ergreifen, um dem Problem begegnen zu können?

Mit freundlichen Grüßen
BI Fraktion Bad Lauterberg, 1. Vorsitzender

Anfrage 3:

Anfrage der BI-Fraktion zur öffentlichen Ratssitzung am 18. Mai 2017; hier: zurückgebautes Wohn-und Geschäftshaus in Bartolfelde, Bartolfelder Straße 33.

Sehr geehrter Herr Dr. Gans,

die Fahrbahn und der Bürgersteig vor dem ehemaligen Wohn-und Geschäftshaus in Bartolfelde, Bartolfelder Straße 33, wurde über mehrere Jahre wegen Einsturzgefahr zur Hälfte gesperrt. Inzwischen ist der Abriss vollzogen und die halbseitige Fahrbahnsperrung konnte aufgehoben werden. Gesperrt ist allerdings weiterhin der Gehweg, welcher bei den Abrissarbeiten in Mitleidenschaft gezogen wurde, durch einen dort aufgestellten Bauzaun. Fußgänger, insbesondere Schulkinder, müssen auf dem Weg zur Bushaltestelle über die Fahrbahn laufen und sind zusätzlichen Gefahren im Straßenverkehr ausgesetzt.
Nach wie vor liegt auf dem Grundstück noch der Bauschutt des gesamten abgerissenen Gebäudes, ebenso der Schutt des bereits im Jahr 2009 eingestürzten Saales und der Scheune.

Frage:

Hat sich die Stadt Bad Lauterberg mittlerweile darum bemüht, dass der Bürgersteig, welcher ohnehin nur auf einer Seite der Bartolfelder Straße existent ist, wieder in einen begehbaren Zustand versetzt wird?

Ist es rechtlich unbedenklich, dass der Grundstückeigentümer den gesamten Schutt des Gebäudes, über einen längeren Zeitraum, auf seinem Grundstück deponieren darf?

Welche Maßnahmen möchte die Stadt Bad Lauterberg ergreifen, um diesen „Schandfleck“ aus der Welt zu schaffen und wieder einen gefahrenfreies Passieren, entlang des o.g. Grundstückes, zu gewährleisten?
Mit freundlichen Grüßen

BI-Fraktion Bad Lauterberg, 1. Vorsitzender

Bürgerreporter:in:

Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz

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