Eingabe an den Petitionsausschuss der Niedersächsischen Landtages

12.April.2013

Bürgerinitiative Für Osterode
Schillerstraße 17
37520 Osterode am Harz

An den Petitionsausschuss
des Niedersächsischen Landtages
Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1

30159 Hannover

E i n g a b e

an den Petitionsausschuss des niedersächsischen Landtages in Hannover

Wir, die Bürgerinitiative für Osterode, als bürgerliche und überparteiliche Interessen-Gemeinschaft vieler Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Osterode am Harz, legen in der Frage einer in den letzten Sitzungen des Kreistages Osterode am Harz festgelegten Fusionsrichtungsentscheidung (Beschlüsse KT OHA v. 18.02.2013 und v.11.03.2013) und ausschließlich favorisierten Verhandlungsoption mit dem Landkreis Göttingen, aus nachfolgend aufgeführten Gründen unser Veto ein und bitten den Petitionsausschuss des niedersächsischen Landtages in Hannover die Landesregierung aufzufordern, einem solchen gebietskörperschaftlichen und kommunalen Zusammenschluss nicht zuzustimmen.

Die Bürgerinitiative für Osterode ist erfreut über die Entscheidung der neuen Landesregierung, insbesondere des zuständigen Innenministeriums, dass man sich hinsichtlich der angestrebten Kreisfusionen noch nicht entschieden und auch noch keine abschließende Bewertung gefunden habe. Auch finden wir es richtig, dass die neue Landesregierung mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz bei der Nachvollziehung politischer Entscheidungen zulassen möchte. Aus unserer
Sicht der richtige Weg für mehr Demokratieverständnis und Mitnahme der Bürgerinnen und Bürger vor politischen Entscheidungen. Bislang waren zum Beispiel die Hürden und Auflagen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, in Niedersachsen, wesentlich „zu hoch aufgehängt“.

Wir bevorzugen einen Zusammenschluss mit dem Landkreis Goslar als einzige mögliche Option innerhalb einer geografisch, wirtschaftlich und kulturellen Region unseres schönen Landes Niedersachsen, der Harzregion. Wir sehen durch einen Zusammenschluss der Kreise Osterode und Goslar die einmalige Chance, Nord- und Südharz zu einem notwendigen Gefüge zusammen zubringen. Wir verschließen uns also nicht einer eventuellen Fusion mit anderen Landkreisen.

Auch wir halten eine gründliche Diskussion und Abstimmung mit den Beteiligten, insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern der entsprechenden Landkreise für wünschenswert, ja sogar für erforderlich. Auch wir vertreten die Meinung, dass eine Bewertung der Ergebnisse der Gutachten des Prof. Dr. Hesse, welcher sich in seinen diesbezüglichen Bewertungen teilweise selbst widerspricht bzw. korrigiert, mit entsprechendem Abstand und der nötigen Objektivität zu belichten.
Seine Empfehlungen geben doch offenbar mehrere Möglichkeiten für eine Kreisfusion zur Entscheidung. Eine absolute Festlegung für eine Option der Kreisfusion lässt sich bei ihm nicht erkennen.

Hinsichtlich des aufgrund unserer Initiative, Vorbereitung und Vorstellung durchgeführten Bürgerentscheids über die Ablehnung einer südniedersächsischen Großkreisfusion mit den Landkreisen Göttingen, Northeim und Osterode am Harz, lassen sich viele zunächst subjektiv, bei genauerer Betrachtung dennoch objektiv festzustellende Elemente der Beeinflussung durch politische Kräfte feststellen.

Im Gegenzug hat die Bürgerinitiative für Osterode alle Auflagen und Bedingungen zur Durchführung eines Bürgerentscheids empfohlen und beachtet.
So heißt es im § 33 Abs. 2 (1) nieders. Kommunalverfassungsgesetz, dass die Abstimmungsberechtigten rechtzeitig und schriftlich über die Durchführung des Bürgerentscheids zu benachrichtigen sind. Eine solche, vom Gesetz geforderte, Benachrichtigung hat nicht stattgefunden. In der Stadt Bad Lauterberg im Harz wurden bekanntlicherweise bis zu 2000 Abstimmungskarten erst gar nicht herausgegeben. Viele Einwohner Bad Lauterbergs beschwerten sich über die Verfahrensweise, von der Abstimmung nicht gewusst, bzw. erst viel zu spät von der Abstimmung informiert worden zu sein. Trotz allem ließ sich der Trend in Bad Lauterberg genau festmachen. Insgesamt 64 Prozent der Abstimmenden stimmten gegen eine Fusion mit Göttingen.
In Osterode am Harz, unserer Kreisstadt, konnte man ganz andere Beobachtungen treffen. So wurden kurz vor der Abstimmung von insgesamt 42 Wahllokalen, welche laut § 33 Abs. 2 (3) den Abstimmenden zur Verfügung hätten stehen müssen (Wahllokale letzte Kommunalwahl) dreizehn geschlossen. Abstimmende standen vor einem verschlossenen Wahllokal, waren verunsichert und nahmen somit gar nicht erst an der Abstimmung teil. Antwort der zuständigen Hauptverwaltung: plötzlich festgestellte Abnahme der Einwohnerzahl und somit auch Wählerschaft.
So kann man mit den gesetzlichen Vorgaben unseres Kommunalverfassunggesetzes nicht umgehen. Es legt schließlich die Grundlagen des Kommunalwesens in Niedersachsen. Dessen Einführung war eine richtige und wichtige Entscheidung.
Auch in Osterode am Harz war eine Tendenz der abstimmenden Menschen deutlich erkennbar. Weit über die Hälfte der Abstimmenden waren nicht für eine Fusion mit Göttingen. Hier muss man erwähnen, dass viele Befragten keinen Unterschied zwischen einer Großkreisfusion Südniedersachsen oder einer bilateralen Kreisfusion nur mit dem Landkreis Göttingen machen.
Die Menschen in unserem Landkreis wollen eine Fusion mit Göttingen nicht. Egal in welcher Form. In allen Städten und Gemeinden kann man anhand der Anzahl der Teilnehmer an dem Bürgerentscheid und dem Stimmenverhältnis deutlichst feststellen, dass eine überwiegende Anzahl der dortigen Einwohner nicht für eine Fusion mit Göttingen sind. Hier schert im Stimmenverhältnis lediglich die Samtgemeinde Hattorf aus.

Und nicht zuletzt wurden auch die Mahnungen der Bürgerinitiative, den durch sie beantragten Bürgerentscheid so kostengünstig wie möglich zu gestalten, nicht beachtet. Obwohl der § 32 Abs. 3 (2) die Initiatoren verpflichtet, der Verwaltung Vorschläge zu unterbreiten, wie das Bürgerbegehren oder der Bürgerentscheid am kostengünstigsten durchzuführen ist. Hier hatte die Bürgerinitiative vorgeschlagen, den Bürgerentscheid auf den Zeitpunkt der Landtagswahl zu legen, um zusätzliche Kosten, nunmehr bekannte 27.000 EUR, einzusparen und die öffentliche Hand, also den Steuerzahler, nicht zusätzlich mit diesen Kosten zu belasten. Man seitens des Kreistages allerdings nicht diesen Termin favorisierte, sondern zusätzlich den 02.
Dezember 2012 (1. Advent) zum Abstimmungstermin gewählt hat. Einen Termin, bei welchem man offensichtlich erhoffte, dass so wenig Menschen wie möglich an der Abstimmung teilnehmen werden. An einem Tag, an dem, wie erhofft, die meisten Menschen vorweihnachtlich eingestimmt und geprägt sind und alles Andere im Kopf haben, als an einer Wahl oder Abstimmung teilzunehmen.
Obwohl gerade die Kommunalverwaltung angehalten ist, bei einem Bürgerentscheid, so viele Menschen wie möglich zu beteiligen. Für uns war hier immer deutlicher ein System zu erkennen. Aber nicht nur für uns, sondern auch für einen großen Anteil der Bevölkerung im Landkreis Osterode am Harz. So lässt sich Demokratieverständnis nicht entwickeln - ganz im Gegenteil. Der Frust der Menschen und Wähler wird aufgrund des Erlebten immer größer - die Wahlverdrossenheit zunehmen. Dies kann und darf nicht Ziel der Politik und der Verantwortlichen sein. Darum sind wir in dieser Frage auch der gleichen Meinung wie unsere Landesregierung.

Im Übrigen gebietet der § 174 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz, dass eine Kommune, die ihre gesetzlich obliegenden Pflichten und Aufgaben nicht oder nicht in dem gebotenen Umfang erfüllt, durch die Kommunalaufsicht zur Pflichterfüllung anzumahnen bzw. anzuhalten ist.
Eine wirkliche und nachprüfbare Aufarbeitung der bei dem Bürgerentscheid offensichtlich begangenen Fehler und Versäumnisse hat nie stattgefunden. Auf jeden Fall muss es doch nachprüfbar sein, welche Anzahl an Abstimmungsbenachrichtigungen die Kommunalverwaltungen herausgeben haben. Es ist kein Selbstzweck, sondern dient dem Demokratieverständnis und natürlich nicht zuletzt der Überprüfung gesetzlicher Vorgaben hier transparente Aufklärung zu schaffen und diese auch öffentlich zu machen. Geltendes Recht und dessen Ausführungsbestimmungen sind eben nicht dehn- oder auslegbar, gerade wie es einigen politischen Akteuren nach „Gutsherrnart“ gefällt.

Wenn dann vor einer Abstimmung hinsichtlich einer kommunalen Richtungsentscheidung von einer Mehrheitsfraktion des Souveräns (Kreistag Osterode am Harz) gefordert wird, gerade vor einer neuen Entscheidung (nun bilaterale Verhandlungen mit dem Landkreis Göttingen) eine Bürgerbefragung durchzuführen, kann dies nur richtig und opportun sein, so wie vom Abgeordneten Rordorf (Grüne) gefordert. Allerdings hat man auch diesmal wieder das „Gesprochene Wort“ schnell vergessen, die sogenannte „Fraktionsdisziplin“ durchgesetzt und auch diese neuerliche Entscheidung ohne Bürgerbeteiligung umgesetzt. Wir können nur wiederholen: Die Menschen im Landkreis Osterode möchten keine Zwangsvereinigung mit dem Landkreis Göttingen.

Wir bitten die Verantwortlichen des Landes Niedersachsen einer Fusion zwischen dem Landkreis Göttingen und dem Landkreis Osterode am Harz, ohne einer erneuten Bürgerbeteiligung, nicht zuzustimmen. Erfreut sind wir über die Bestrebungen der Landesregierung, für mehr Bürgerbeteiligung, politische Transparenz und die Herabsetzung der gesetzlichen Hürden für Bürgerentscheide.

Ihre Bürgerinitiative für Osterode mit freundlichen Grüßen

Gezeichnet:
Dr. Thomas Grammel, Jon Doering, Bernd Hausmann, Klaus Richard Behling

Bürgerreporter:in:

Bernd Jackisch aus Bad Lauterberg im Harz

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