VBZ Osterode: Lebensversicherung: Werden Bewertungsreserven gekürzt?

VBZ Osterode: Lebensversicherung: Werden Bewertungsreserven gekürzt?
Was verunsicherte Verbraucher jetzt tun können

Osterode (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Osterode teilt mit: Die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den
Bewertungsreserven soll nach den Plänen der Bundesregierung drastisch
beschnitten werden. Grund hierfür: Etliche Versicherer könnten wegen der
aktuellen Niedrigzinsphase in den nächsten Jahren finanzielle Probleme
bekommen. Denn auch bei älteren Verträgen sind die garantierten
Versicherungsleistungen zu erfüllen. Bislang müssen die Versicherer ihre
Kunden zu 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligen. Als
Bewertungsreserve wird die Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert einer
Kapitalanlage und deren Kaufpreis bezeichnet. Die Verbraucherzentrale
Niedersachsen kritisiert, dass die Versicherungsnehmer bei der derzeitigen
Finanzstärke der Lebensversicherer einen Teil ihrer Überschussbeteiligung
verlieren sollen, um diese weiter zu stabilisieren. Auch das die geplanten
Gesetzesänderungen möglicherweise sehr kurzfristig greifen werden, bemängeln
die Verbraucherschützer. „Die Versicherungsnehmer hätten kaum Zeit zu
prüfen, ob sie die Verträge weiterlaufen lassen oder aber vorzeitig kündigen
sollten“, sagt Andreas Gernt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale.
Gerade Verträge, die in den nächsten zwei Jahren fällig werden, könnten
besonders betroffen sein.

Was können Versicherte jetzt tun? – Rat der Verbraucherzentrale:

Nichts überstürzen: Kunden sollten jetzt nicht vorschnell bestehende
Lebens- oder Rentenversicherungen kündigen. Denn neben der vielleicht noch
benötigten Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsabsicherung – die in manchen
Verträgen Bestandteil der Risikoabsicherung ist – fällt bei einer
vorzeitigen Kündigung ggf. ein Stornoabzug an und die
Schlussüberschussanteile entfallen.

Am Ball bleiben: Empfehlenswert ist, sich regelmäßig mit der aktuellen
Wertentwicklung der bestehenden Verträge zu befassen. Jeder
Versicherungsnehmer erhält mindestens einmal jährlich eine aktuelle
Standmitteilung, aus der er unter anderem den Anteil an etwaigen
Bewertungsreserven zu einem bestimmten Stichtag entnehmen kann.

Informationen einholen: Soweit Lebens- oder Rentenversicherungen in naher
Zukunft auslaufen, sollten Versicherungsnehmer ihren Versicherer vorsorglich
schriftlich auffordern:
· den aktuellen Rückkaufswert (einschließlich Bewertungsreserven) zum nächst
möglichen Kündigungstermin zu beziffern und
· auch Auskunft zur Höhe der garantierten und der voraussichtlichen
Ablaufleistung bei unveränderter Vertragsfortführung zu verlangen.

Auch wenn niemand mit Sicherheit sagen kann, ob eine vorzeitige Kündigung am
Ende vorteilhaft ist, wird die Verbraucherzentrale versuchen, Betroffene bei
der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Rat zu Versicherungen gibt es in der Osteroder Beratungsstelle
(www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/osterode), am Verbrauchertelefon
unter 0900 1 7979-03, Di von 10 bis 14 Uhr (für 1,50 Euro/Min. aus dem
deutschen Festnetz - Mobilfunkpreise abweichend) oder online per
E-Mailberatung.

Über die Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen ist eine anbieterunabhängige,
überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit mehr
als 50 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucher in Fragen
des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Unternehmen,

Bürgerreporter:in:

Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz)

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