Steigende EEG-Umlage: Was Stromkunden jetzt wissen

Steigende EEG-Umlage: Was Stromkunden jetzt wissen
sollten
Viele Lieferanten werden im nächsten Jahr die Preise erhöhen /
Verbraucherzentrale erklärt, wie Kunden reagieren können
Göttingen (vbz/kip) Die Verbraucherzentrale teilt mit: Auf viele Haushalte werden im nächsten Jahr höhere Stromkosten
zukommen. Wie bekannt wurde, wird die EEG-Umlage im nächsten Jahr auf 6,88 Cent pro
Kilowattstunde Strom steigen. Zudem haben die Betreiber der Stromnetze angekündigt,
dass sich 2017 auch die Netzentgelte und damit ein weiterer wichtiger Teil der Stromkosten
erhöhen werden. Doch was bedeutet all das nun für den einzelnen Verbraucher?
Müssen sich zwangsläufig alle Stromkunden auf höhere Kosten einstellen
oder gibt es Möglichkeiten, dem Preisanstieg zu entgehen? Die Beratungsstelle Göttingen
beantwortet die wichtigsten Fragen.
Sind alle Stromkunden automatisch von der höheren EEG-Umlage und den steigenden
Netzentgelten betroffen?
Zunächst einmal nicht. Sowohl die EEG-Umlage als auch die Netzentgelte werden von Energieversorgern
direkt an die Netzbetreiber gezahlt. Steigen die Kosten an, steigen also erst einmal
nur die Ausgaben der Versorger. Eine Regelung, die eine automatische oder gar verpflichtende
Weitergabe an die Kunden vorsieht, gibt es nicht.
Allerdings werden vermutlich viele Stromanbieter versuchen, die gestiegenen Kosten dennoch
weiter zureichen, um die höheren Ausgaben auszugleichen. Dazu müssen sie jedoch zunächst
die Preise erhöhen. Aus Kundensicht hat das einen entscheidenden Vorteil: Bei Preisänderungen
haben Verbraucher grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht.
Leider haben sich in der Vergangenheit einige Lieferanten geweigert, solche außerordentlichen
Kündigungen zu akzeptieren. Hintergrund sind spezielle Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Anbieter, die das Sonderkündigungsrecht für Fälle ausschließen, in denen
die Preiserhöhung auf gestiegene staatliche Abgaben oder Umlagen zurückzuführen ist.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind solche Klauseln unwirksam. Das Oberlandesgericht
Düsseldorf hat diese Einschätzung im Juli dieses Jahres in einem Urteil bestätigt (Aktenzeichen
I-20 U 11/16; noch nicht rechtskräftig). Kunden, die Probleme haben, ihr Sonderkündigungsrecht
durchzusetzen, sollten sich gegenüber ihrem Anbieter auf die aktuelle Rechtsprechung
berufen.
Ist es sinnvoll, bei einer Preiserhöhung wegen der EEG-Umlage und der Netzentgelte zu
einem anderen Anbieter zu wechseln?
Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, wie viele Anbieter die Preise letztlich anheben werden.
Da die Kostensteigerungen 2017 ziemlich deutlich ausfallen, werden vermutlich recht viele
Lieferanten mit Preiserhöhungen reagieren – wenn nicht direkt im Januar, dann in den darauffolgenden
Monaten. Das erschwert die Suche nach einer günstigen Alternative.

Bürgerreporter:in:

Winfried Kippenberg aus Bad Grund (Harz)

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