Fußball-Livestreams aus dem Internet - ist die private Nutzung strafbar?

Stehen rund eine Million Fußball-Fans im Internet mit einem Bein im Knast? Wir haben aufgeschlüsselt, über welche Kanäle Fußball-Fans sich Bundesligaspiele ihrer Mannschaft anschauen und dies in einer Grafik illustriert. Ungefähr ein Fünftel* der Fans sehen sich unserer Berechnung zufolge die Spiele der Bundesliga via Livestream an. Damit verfolgen unserer Rechnung nach deutlich mehr Fußballfreunde die Spiele über ein Livestream-Angebot als über Liga Total oder live im Stadion*². Aber ist das auch legal?

4 Millionen Zuschauer sehen einen Spieltag der Bundesliga im Schnitt. Davon ca. 50% daheim, 9% im Stadion, 21% in einer Sky-Sportsbar, und geschätzte 20% über einen illegalen Livestream

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Fußball-Livestreams sprießen geradezu aus den hintersten Winkeln der virtuellen Welt. Bei vielen Livestreams ist die Qualität der Übertragung unterirdisch, bei vielen darf die Legalität des Angebots in Zweifel gezogen werden. Zu den bekanntesten Websites zu Fußball-Livestreams, die in Deutschland genutzt werden, zählen livetv.ru, laola1.tv und streamcity.eu. Sie alle profitieren davon, dass hunderttausende Anhänger die Spiele der Fußball-Bundesliga, Europa League oder Champions League live sehen möchten, aber keine Chance haben, ins Stadion zu gehen und kein Sky-Abo haben. Zum Ärgernis vieler Fans wird Fußball live bis auf wenige Ausnahmen wie internationale Spiele mit deutscher Beteiligung oder das Montagsspiel der 2. Bundesliga nur noch von kostenpflichtigen „Pay TV Sendern“ übertragen (weswegen wir „Free TV“ in unserer Rechnung auch komplett ignoriert haben). Eine Möglichkeit, trotzdem Fußball zu schauen, sind Sportkneipen mit Sky-Programm. Der gebührenfreie Ausweg für daheim scheinen Livestreams aus dem Internet zu sein. Doch ist das Ansehen eines kostenlosen Fußball Livestreams legal und wie funktioniert ein Livestream überhaupt?

Livestreams und Übertragungsrechte
Ein Livestream bzw. das Streaming ist das Bereitstellen, Übermitteln bis hin zur Visualisierung eines Filmwerkes auf einem Monitor. Unter den Begriff Filmwerk fällt nicht nur ein Spielfilm, sondern auch eine (Live-)Übertragung eines Sportereignisses. Als Beispiel soll hier die Übertragung eines Fußballspieles über Livestream dienen. Die Übertragungsrechte an vielen Fußballspielen besitzen kostenpflichtige Pay-TV-Sender. Der Betreiber einer Fußball-Livestream-Seite zeichnet nun die Übertragung mit seinem Computer auf und stellt sie im Internet zur Verfügung. Hierzu ist ein Speichern der Daten notwendig. Durch das Anbieten eines Livestreams der Partie kann die Übertragung durch Suchmaschinen im Internet gefunden werden. Ein Interessent, der das Fußballspiel kostenlos im Internet sehen möchte, klickt auf diesen Fußball-Livestream-Link, den er sogleich, mit einer leichten zeitlichen Verzögerung, in seinem Browser anschauen kann. Damit er das Spielgeschehen sehen kann, werden die Daten des Livestream-Anbieters kopiert und durch eine kurzzeitige Speicherung und Verarbeitung im Arbeitsspeicher des Empfängers auf dem Monitor des Fußballfans angezeigt und anschließend wieder gelöscht.

Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt, was es bei einem Fußball Livestream rechtlich zu beachten gilt:

Natürlich macht er auch ein bisschen Eigenwerbung für seine Kanzlei und rät Fußball-Fans zu einem Sky-Abo.

Zum Urheberrecht bei Livestreams
Für den Fußball-Interessierten ist die Livestream-Nutzung in einer rechtlichen Grauzone. Der Pay-TV-Sender hat die alleinigen Übertragungsrechte. Er ist der Urheber des (Film-)Werkes und genießt den Schutz des Urheberrechtsgesetztes (UrhG). Das UrhG verbietet Dritten, in diesem Fall dem Livestream-Anbieter, sowohl das Speichern, Kopieren als auch Veröffentlichen des Werkes. Wie oben erklärt, handelt der Anbieter des Fußball-Livestreams also illegal. Der Fußball-Fan muss, um das digitale Datensignal im Arbeitsspeicher seines Computers in eine optische Wiedergabe umwandeln zu können, das Werk ebenfalls (zwischen-) speichern. Jedoch nur kurzzeitig im Arbeitsspeicher (Cache). Nach der Abbildung der Daten werden diese wieder aus dem Cache gelöscht.

Dies ist der Angriffspunkt der Juristen. Die Anwälte der Pay-TV-Sender argumentieren, dass selbst das Speichern im Arbeitsspeicher bereits ausreicht, um gegen das UrhG (Speicherungsverbot) zu verstoßen. Die Gegenseite setzt den § 44 a UrhG entgegen, der eine Ausnahmeregelung vorsieht. Das Kopieren und kurzzeitige Speichern geschützter Daten, mit dem Ziel der nachfolgenden Verarbeitung eines Werkes ist erlaubt. Die Speicherung ist notwendig, um die Dateninformation in ein Bild umzuwandeln (Verarbeitung), damit das Werk anschließend betrachtet werden kann. Das bloße Betrachten des Werkes ist nicht verboten, somit ist die zur Verarbeitung notwendige Speicherung ebenfalls legitim.

Allerdings greift § 44 a UrhG nur, wenn „ …keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung...” vorliegt. Hier setzen die Abmahner erneut an. Durch das Livestreaming liege eine Umsatzeinbuße für Pay-TV-Sender vor. Abo-Kunden gingen dadurch verloren und Nutzer von Streaming-Angeboten könnten die Daten weiterverbreiten. Dies dementiert die Verteidigung im Bezug auf den Fußballfan. Durch die sofortige Löschung der Daten aus dem Arbeitsspeicher nach der Betrachtung sei lediglich eine einmalige Betrachtung möglich. Somit könne keine Weiterverbreitung erfolgen. Der entstandene ‘Schaden’ durch den entgangenen Vertragsabschluss sei für die Sender nichtig. Bei Sky gibt man dagegen folgendes Statement ab: „Sowohl die illegale Bereitstellung als auch die illegale Nutzung exklusiver Programminhalte sind kein Kavaliersdelikt. Es liegt selbstverständlich im Interesse von Sky, dass die illegale Übertragung von Programminhalten wie der Bundesliga über das Internet unterbunden wird.“

Fazit: Livestreams bleiben rechtlich brenzlig
Summierend bleibt also festzustellen, dass zwar Ausnahmen im UrhG existieren, die den Schein vermitteln, bei der privaten Nutzung von Livestream-Angeboten auf legalem Wege zu sein, diese aber stets Auslegungssache sind. Ob im Einzelfall ein Verstoß vorliegt, bleibt also im Ermessen eines Richters. Fußball-Fans sollten also die rechtlichen Aspekte abwägen, bevor sie einen Fußball-Livestream anschauen.

Nützliche Links zum Thema „Fußball-Livestream“
Sky-Quoten:1899 Hoffenheim und VfL Wolfsburg floppen.
Mehr über Sport Livestreams.
Infos zu Bundesliga-Livestreams.

Anmerkungen, Quellen und Berechnungsgrundlagen
* Uns sind keine offiziellen Zahlen dazu bekannt, wie viele Menschen in Deutschland Fußball Livestream-Angebote nutzen. Wir haben eine eigene Berechnung versucht und sind dabei folgendermaßen vorgegangen: Zunächst haben wir das Suchvolumen der Suchbegriffe rund um "Fußball Livestream" ermittelt, d.h. wir haben die monatliche Anzahl online getätigter Suchanfragen nach Livestream-Angeboten gesucht. Dazu haben wir rund 100 Keywords von „Fußball Livestream“, „Bundesliga Livestream“ und „Champions League Livestream“ über die Kombination aus Vereinsname bzw. Vereinskürzel und „Livestream“, einzelne Spiele mit hohem Suchvolumen in Kombination mit „Livestream“ und einige Schlüsselbegriffe rund um das Thema „Sky hacken“ und „Cardsharing“ durch das Keywordtool von Google laufen lassen, das Suchvolumen dafür in Summe notiert und auf einen Spieltag der Bundesliga umgerechnet. Wir kommen so auf 1.030.120 Fußball-Fans, die pro Spieltag über Livestream-Angebote Spiele ansehen.

Diese Zahl ist diskussionswürdig. Mehrere Faktoren, die diese Zahl verändern könnten, haben wir außer Acht gelassen, da sie für uns nicht messbar sind. Hintergrundüberlegungen waren: Nicht jeder, der einen Livestream sucht, nutzt ihn auch. Viele User geben den Suchbegriff modifiziert mehrfach ein, bis sie das gewünschte Spiel in annehmbarer Qualität erhalten und wechseln den Stream gegebenenfalls während der Partie. Allerdings sitzen oft mehrere Zuschauer vor einem Rechner, um einen Livestream zu verfolgen. Zudem gibt es offizielle und bekannte Livestreams wie den von Borussia Dortmund, der auf deren Website für Premium-Mitglieder verfügbar und vielen BVB-Fans auch ohne Google bekannt ist. Trotzdem haben nach Angaben von wettnetzwerk.com allein auf deren Website im November 6.500 Zuschauer jeden BVB-Livestream verfolgt. Beim FC Bayern München waren es 10.000 pro Partie. Das Wettnetzwerk steht bei den wichtigsten Schlüsselbegriffen zu diesem Thema bei Google auf der ersten Seite.

*² Lediglich 150.000 Telekom-Kunden haben Liga Total abonniert. Ins Stadion pilgern pro Bundesliga-Spieltag insgesamt 404.811 Fußball-Fans (weltfussball.de; Stand der Berechnung: 18. Spieltag).

Autoren dieses Beitrags sind Stefan Kraus und Michael Stauner mit dem myheimat-Team.

Bürgerreporter:in:

Michael S. aus Augsburg

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