Stalking - Stalkingopfer - wohl dem, der nicht betroffen ist.

§238 StGB - Nachstellung oder auch Stalking genannt
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  • §238 StGB - Nachstellung oder auch Stalking genannt
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Stalking (§238 StGB - Nachstellung) ist mit eines der schlimmsten Straftaten, mit dem ein Opfer und möglicherweise auch deren Angehörigen leben muss. Ständig von einem Stalker bzw. von einer Stalkerin verfolgt und belästigt zu werden, wird mittlerweile als eine Straftat eingestuft, welches u.U. auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden kann.

§238 StGB Absatz 4:
... wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafver- folgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Ende Gesetzestext.

In der neuesten Mitgliederzeitschrift 2/2011 des WEISSEN RING ist ein Artikel "Stalkingopfer: Praxis-Leitfaden" mit einem Hinweis auf ein Buch "Beratung und Therapie von Stalking-Opfern" erschienen.

Näheres in den Bildern 1-4.
Quelle: Mitgliederzeitung der Opferhilfeorganisation "Weisser Ring e.V.", Seite 11

Bürgerreporter:in:

H. K. aus Augsburg

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