Landkreis Augsburg wegen der Blauzungenkrankheit vorsorglich zum Sperrgebiet erklärt

Ein am 20. Februar festgestellter Fall der Blauzungenkrankheit in einem Betrieb im Landkreis Rems-Murr (Baden-Württemberg) wirkt sich indirekt auch auf Haltungsbetriebe im Landkreis Augsburg aus. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern schließt alle schwäbischen Landkreise (bis auf Teile des Landkreises Ostallgäu) mit ein. Dementsprechend wird der Landkreis Augsburg vorsorglich zum Sperrgebiet erklärt, woraus sich Beschränkungen in der Viehwirtschaft ergeben. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts Augsburg tritt am Mittwoch, 27. Februar, bis auf Weiteres in Kraft.
Für Verbraucher geht von der Blauzungenkrankheit kein gesundheitliches Risiko aus
Die anzeigepflichtige Viruserkrankung, die vor allem Schafe und Rinder befällt, gilt für Verbraucher als unbedenklich. Ausführliche Informationen zur Blauzungenkrankheit, aktuelle Verbringungsregelungen sowie die aktuell in Bayern festgelegten Restriktionszonen stehen auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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