Das große 1x1 des Ehegattenunterhalts

28. Juni 2018
19:00 - 21:00 Uhr
Zeughaus, 86150 Augsburg

Die Bezirksstelle Augsburg des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU e.V.) hält am Donnerstag, 28.06.2018 ab 19:00 Uhr im Bildungs- und Begegnungsstätte Zeughaus, Zeughausplatz4  in 86150 Augsburg im Rahmen ihre öffentlichen Vortragsreihe eine Veranstaltung zu dem Thema:

„Das große 1x1 des Ehegattenunterhalts"

mit dem Referenten Rechtsanwalt Jürgen Strampp (Fachanwalt für Familienrecht) aus Augsburg, Schertlinstraße 29 ab. Der Eintritt ist frei.

Zum Beginn des Jahres 2008 wurde das Ehegattenunterhaltsrecht grundlegend reformiert. Es hat bis heute weitergehende Veränderungen erfahren und erfährt durch die Rechtsprechung immer wieder kleinere oder größere Änderungen in seiner Anwendung. Mit der Unterhaltsrechtsreform 2008 sollte mehr Verteilungsgerechtigkeit geschaffen und die Eigenverantwortung des geschiedenen Ehegatten in den Vordergrund gestellt werden. Daher wurde mit dem seinerzeit neu geschaffenen § 1569 BGB bestimmt, dass es nach der Scheidung die Pflicht eines jedem Ehegatten ist, für seinen eigenen Unterhalt selbst zu sorgen. Der Ehegattenunterhalt nach der Scheidung sollte die Ausnahme sein.

Um den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit zu verstärken und den sich in der Rechtsanwendung entwickelten Grundsatz „einmal Ehegattenunterhalt, immer Ehegattenunterhalt zu durchbrechen wurden auch die rechtlichen Möglichkeiten den zu bezahlenden Ehegattenunterhalt nach der Scheidung zu begrenzen bzw. zu befristen deutlich erweitert. Mit der Reform im März 2013 wurde als Beurteilungskriterium für die Befristung des nachehelichen Ehegattenunterhalts die Dauer der Ehe stärker hervorgehoben.

Rechtsanwalt Jürgen Strampp wird im Rahmen seines Vortrags auf die einzelnen Unterhaltstatbestände sowohl des Trennungsunterhalts, als auch des nachehelichen Unterhalts (so u.a. auf Betreuungs- und Aufstockungsunterhalt) und deren Voraussetzung eingehen, auf die Begrenzung bzw. Befristung sowie auf die Verwirkung eines möglichen Ehegattenunterhaltanspruchs und diese an ausgewählten, praxisnahen und anschaulichen Beispielen erklären. Er steht im Anschluss an seinen Vortrag noch für Fragen zur Verfügung.

Der Interessensverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV/VDU e.V.) bietet Interessenten unter dem Titel „Der Ehegattenunterhalt“ eine übersichtliche und auch für Laien verständliche Broschüre (Merkblatt 18) an. Das Merkblatt kann über das Internet unter www.isuv.de bezogen werden. Weitere Information über den Interessenverband erhalten Sie durch Raffaele Brescia, Leiter der ISUV-Bezirksstelle Augsburg, Tel.: 0821 / 3195853 (augsburg@isuv.de) oder direkt bei der ISUV-Bundesgeschäftsstelle in Nürnberg Tel.: 0911 / 550478 (info@isuv.de).

Bürgerreporter:in:

Jürgen Strampp aus Augsburg

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